Studie des Paritätischen: Bildungshilfen erreichen nur wenige Kinder (Bildung und Teilhabe) – „Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen.“ (Schneider)

Seit der ersten Veröffentlichung der Studie hat sich wenig getan – in Deutschland und auch in Herne

Herne 11,7 Prozent Teilhabequote – ein Skandal ersten Ranges !

Studie des Paritätischen Bildungshilfen erreichen nur wenige Kinder

Stand: 08.10.2019 05:06 Uhr Tagesschau

Ein Zuschuss für Klassenfahrten oder Mitgliedsbeiträge im Sportverein: Mit dem Bildungspaket sollen Kinder aus einkommensschwachen Familien gefördert werden. Doch bei vielen kommt das Geld laut einer Studie nicht an.

Die staatlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gegen Kinderarmut verfehlen laut einer Erhebung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands weitgehend ihr Ziel.

Weniger als 15 Prozent der bedürftigen Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren profitierten von den Leistungen für Schulsachen und Freizeit, teilte der Sozialverband unter Berufung auf eine Studie mit. Folglich würden 85 Prozent der Mädchen und Jungen mit Anspruch auf die sogenannten Teilhabeleistungen nicht erreicht.

In der Analyse der Paritätischen Forschungsstelle heißt es, die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge sei „niederschmetternd gering“.

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SGB-II-Bezug: Regelungslage zu den Schulbüchern nun in der Wissensdatenbank

SGB-II-Bezug:

Regelungslage zu den Schulbüchern nun in der Wissensdatenbank


Die Bundesagentur hat nun mit Schreiben vom 18. Sept. 2019 den Übernahmeanspruch auf Schulbuchkosten für ALG II – BezieherInnen bestätigt und angekündigt, dass dieser jetzt auch alsbald in den Handlungsanweisungen der BA aufgenommen wird.

Schreiben der BA vom 18. September:  https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/BA_Mitteilungen_zu_Schulbuechern_v._18._Sept._2019.pdf

Den Anspruch hat die BA wie angekündigt nun in die „Wissensdatenbank“ eingepflegt und dort verfügt, dass die „die Kosten für Schulbücher … getragen“ werden müssen. Das gilt für den Kauf von Schulbüchern und Arbeitsheften, sowie auch kostenpflichtige Ausleihe.

Hier der Eintrag https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/21-algii-mehrbedarfe#1478888561107

SGB-II-Bezug: Hinweis zu Schulbüchern in NRW

SGB-II-Bezug:

Hinweis zu Schulbüchern in NRW


In NRW sind nach § 96 Abs. 3 SchulG NRW iVm VO zu 96 Abs. 6 SchulG Eigenanteile in Höhe von 24 € zu erbringen. Diese 24 € sind für SGB II Beziehende ein erheblicher Betrag. Das Jobcenter ist nach § 13 SGB I aufklärungspflichtig und hat nach § 4 Abs. 2 S. 4 SGB II die Pflicht darauf hinzuwirken, dass die Berechtigten ihre Leistungen erhalten.

Es kann daher örtlich von den Jobcentern in NRW gefordert werden, dass diese 24 € ohne weitere Prüfung und Bedarfsermittlung von Amts wegen an alle betreffenden Schülerinnen und Schüler zur Auszahlung gebracht werden.

Den Leistungsberechtigten wird dadurch eine individuelle Beantragung erspart und den  Jobcentern in NRW ein erheblicher bürokratischer Aufwand.

Aufgrund der eindeutigen Rechtslage bedarf es keiner Einzelfallprüfung. Es ist amtsbekannt, dass für jedes schulpflichtige Kind Eigenanteile zu den Schulbüchern in Höhe von 24 € anfallen. Dies bedeutet gleichsam, dass für jedes schulpflichtige Kind in einer Bedarfsgemeinschaft Kosten in entsprechender Höhe zu übernehmen sind. Die Anspruchshöhe ist somit ohne weitere behördliche Sachverhaltsermittlung bekannt. Schließlich müssen die Zuzahlungen zu den Schulbüchern auch nicht gesondert im Sinne des § 37 Abs. 1 S. 2 SGB II beantragt werden, sondern sind von dem Antrag auf laufende SGB II-Leistungen umfasst (BSG v. 08.05.2019 – B 14 AS 6/18 R, Rn. 32 und B 14 AS 13/18 R, Rn. 32).

Dieses Verfahren möchten wir bei allen NRW Jobcentern anregen. Diese kämen damit vollumfänglich ihren Aufgaben der Hinwirkungspflicht auf Bildungs- und Teilhabebedarfe nach, ohne unnötig personelle Mittel zu binden und würden soziale Rechte im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB I weit auslegen. Hier sind die Verbände, Parteien und Betroffenenorganisationen gefragt, diese Direktauszahlung einzufordern.

Ein Beispiel des DIW für eine intelligente Argumentation gegen die Wiedererhebung der Vermögenssteuer ! Statt Vermögenssteuer Vermögen für alle !

Ein Beispiel des DIW für eine intelligente Argumentation gegen die Wiedererhebung der Vermögenssteuer !

Vermögensungleichheit in Deutschland bleibt trotz deutlich steigender Nettovermögen anhaltend hoch

DIW Wochenbericht 40 / 2019, S. 735-745

Markus M. Grabka, Christoph Halbmeier

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Nettovermögen steigen nominal von 2012 bis 2017 im Schnitt um ein Fünftel

Vermögensungleichheit in Deutschland verharrt im internationalen Vergleich auf hohem Niveau

Vermögen in Westdeutschland im Schnitt doppelt so hoch wie im Osten

Oberste Vermögensdezile halten besonders häufig Immobilien und Betriebsvermögen, die stark im Wert stiegen

Staatliche Förderinstrumente müssen effizienter ausgestaltet und Beträge deutlich erhöht werden, um Vermögensungleichheit zu reduzieren

 

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5. November 2019: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Sanktionen im Hartz-IV-System“

Bundesverfassungsgericht: Termin zur Entscheidung über Sanktionen festgelegt

amnews-2-300x190Am 5. November wird das Bundesverfassungsgericht ein Urteil über Sanktionen im Hartz-IV-System fällen. Von den Kürzungen sind jeden Monat über 100.000 Personen betroffen. Doch nicht alle Sanktionen sind Gegenstand des Verfahrens.

Laut einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 2019 ist die Urteilsverkündung im Verfahren zu Sanktionen im Hartz-IV-System auf den 5. November 2019 festgelegt worden. Bereits am 15. Januar fand die mündliche Verhandlung in der Angelegenheit statt.

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Struktur der Sozialleistungen nach Leistungsarten 2018 – „Die These, der Sozialstaat wird immer teurer, lässt sich nicht bestätigen.“

Struktur der Sozialleistungen nach Leistungsarten 2018

Kurz gefasst:

(Quelle: Sozialpolitik aktuell)

Das System der sozialen Sicherung in Deutschland weist eine Vielzahl von Leistungen auf. Die Liste reicht von A bis Z, von der Ausbildungsförderung bis zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Sämtliche Leistungen werden im Sozialbudget, das von der Bundesregierung regelmäßig ermittelt und veröffentlicht wird, erfasst. In der Summe aller Leistungen errechnet sich für 2018 ein Volumen von rund 996 Mrd. Euro.

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Mietbelastungsquoten in Großstädten bei 30 Prozent !

Mietbelastungsquoten in Herne:

40,2% aller Haushalte zahlen mehr als 30% ihres Nettoeinkommens und 17% aller Haushalte zahlen mehr als 40% ihre Nettoeinkommens für die Miete (Quelle: Böckler Stiftung)

Pressemitteilung vom 1. Oktober 2019 des Statistischen Bundesamtes

– Neue Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation veröffentlicht

– In den sieben größten Metropolen zahlen die seit 2015 eingezogenen Mieterinnen und Mieter ein Fünftel mehr als Personen mit älteren Mietverträgen

– Relativ geringe durchschnittliche Mietbelastung in Sachsen und Thüringen

WIESBADEN – Die aktuelle Lage auf den Wohnungsmärkten der Metropolen in Deutschland hat dazu geführt, dass Haushalte, die ab 2015 eine Wohnung neu angemietet haben und dort eingezogen sind, überdurchschnittlich hohe Mieten zahlen. Dies zeigen die Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation in Deutschland für das Jahr 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, mussten private Haushalte nach eigenen Angaben bundesweit im Schnitt 7,70 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter für eine in 2015 und später angemietete Wohnung bezahlen. Damit liegen diese Mietkosten um 12 % über der durchschnittlichen Nettokaltmiete in Deutschland (6,90 Euro).

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6,5 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen.

Herne aktuell:

23.785 Personen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften

7..845 Personen unter 18 Jahren

10.214 Personen unter 25 Jahren

6,5 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen

Knapp 2,3 Millionen Arbeitslose gab es im Juli 2019. Doch mit knapp 6,5 Millionen lebten fast dreimal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter 1,94 Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.

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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich September 2019

(BIAJ) September 2019: 4,158 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,234 Millionen registrierte Arbeitslose – davon 808.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,426 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -9,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis +6,7 Prozent im Saarland (Bund: -1,0 Prozent; Land Bremen: +4,4 Prozent; Stadt Bremen: +5,6 Prozent; Bremerhaven: +0,0 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)*
3,839 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB – SGB II – Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -10,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -1,8 Prozent in Bremen (Land). (Bund: -5,4 Prozent; Stadt Bremen: -1,4 Prozent; Bremerhaven: -3,6 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im September 2019 und September 2018 – Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte – siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. September 2019 mit bremischer Ergänzung: Download_BIAJ20190930 (zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9)

* siehe dazu (nicht nur in Bremen) die Veränderung des Bestandes der registrierten „nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden“ auch die ergänzten BIAJ-Materialien zur „Prüfung des Arbeitsmarktstatus von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ durch den Bundesrechnungshof (BRH) hier.

Fast jeder fünfte Hartz-IV-Haushalt muss einen Teil seiner Wohnkosten selbst tragen- im Jahr 2018 belief sich diese „Wohnkostenlücke“ auf bundesweit 538 Millionen Euro.

Jobcenter Herne: rund 1,2 Millionen Euro Wohnkosten pro Jahr werden nicht anerkannt und nicht übernommen. Bundesregierung bestätigt Zahlen für Herne.

Basis 2018

In Bedarfsgemeinschaften mit mindestens 1 Kind werden über eine halbe Million Euro Mietkosten nicht anerkannt und nicht finanziell abgedeckt.

In Alleinerziehenden-Haushalten werden vom Jobcenter Herne rund 231.000 Euro Mietkosten nicht anerkannt und nicht finanziert.

 

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