Zahlen bitte! Sanktionen im Hartz IV- bzw. im Bürgergeld-System. Und potemkinsche „Einsparungen“ mit den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im SGB II

Zahlen bitte! Sanktionen im Hartz IV- bzw. im Bürgergeld-System. Und potemkinsche „Einsparungen“ mit den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im SGB II

Deutschland, am Jahresende 2023: Im Dezember 2023 lebten in 2.897.000 Bedarfsgemeinschaften 5.473.000 Personen, die einen Anspruch auf Regelleistungen nach dem SGB II hatten. Hinter dieser einen großen Zahl von fast 5,5 Millionen Menschen, die auf Leistungen aus dem Grundsicherungssystem (SGB II) angewiesen sind, verbergen sich nicht nur 5,5 Millionen Einzelschicksale, sondern auch extrem unterschiedliche Fallkonstellationen, die zu einer Hilfebedürftigkeit geführt haben. In der öffentlichen und diese formatierenden medialen Diskussion muss man als unbedarfter Beobachter aber den Eindruck bekommen, als sind alle Hartz IV- bzw. neudeutsch „Bürgergeld“-Empfänger Arbeitslose, genauer: Erwerbsarbeitslose und das Hauptproblem des „neuen“ Bürgergeldes besteht darin, dass es keine „Anreize“ geben würde, irgendeine Erwerbsarbeit aufzunehmen oder dass sogar Jobs hingeschmissen werden, weil man mit dem Bürgergeld angeblich besser, vor allem angenehmer leben könne. In diesem höchst selektiven Kontext, der viele Millionen Hilfebedürftige und deren Lebenslagen komplett ignoriert, passt dann die Forderung nach einer (Wieder-)Verschärfung der Sanktionen, also der Leistungsminderungen in der Grundsicherung. Besonders populär, weil auf den ersten Blick für viele nachvollziehbar ist die Forderung, dass die Ablehnung einer angebotenen Erwerbsarbeit und die damit einhergehende Verlängerung des steuerfinanzierten Leistungsbezugs zu einer „knallharten“ Sanktionierung führen müsse, damit man sich nicht von Faulenzern und den Sozialstaat missbrauchenden Menschen an der Nase durch den Ring ziehen lassen muss und damit die Solidargemeinschaft geschützt wird vor einer Über-Inanspruchnahme aus „niederen“ Beweggründen.

Insofern kann es nicht überraschen, dass am Jahresende 2023 dem Druck der veröffentlichten Debatte scheinbar nachgegeben wurde und der zuständige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem wieder 100 Prozent – Sanktionen bei sogenannten „Totalverweigerern“ eingeführt werden sollen. Dabei muss man zur Kenntnis nehmen, dass der gesetzgeberische Vorstoß in Richtung „Voll-Sanktionierung“ unter diesem bezeichnenden Titel veröffentlicht wurde:

Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024. (Beitrag BMAS Abteilung II „Arbeitsmarkt“). Referentenentwurf, Bearbeitungsstand: 28.12.2023

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Geplante Bürgergeld-Kürzungen: nicht nur stigmatisierend, sondern auch verfassungswidrig!

Bürgergeld-Kürzungen: Sägen am Existenzminimum

Geplante Bürgergeld-Kürzungen: nicht nur stigmatisierend, sondern auch verfassungswidrig

  • Jana Frielinghaus ND

Hubertus Heil ist schon seit 2018 Bundessozialminister. Und schon Anfang 2021, zu Zeiten der Großen Koalition also, kündigte er an, die Jobcenter zu freundlicheren Orten zu machen, an denen die »Klienten« Wertschätzung erhalten. Mit seinem damaligen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherungsleistungen nahm Heil einiges von dem vorweg, was die Ampel-Koalition später umsetzte: weniger Strafen, mehr geschütztes Vermögen, besserer Schutz vor Zwangsräumungen bei Mietkosten oberhalb der Jobcenter-Richtwerte.

Tatsächlich war der Gesetzentwurf nicht nur Werbung für die SPD, sondern eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019. Die Karlsruher Richter hatten damals sehr enge Grenzen für Sanktionen gegen Grundsicherungsbezieher gesetzt.

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„Armut kennt keine Pause und keine Feiertage.“

Armut kennt keine Feiertagspause. Die deutschen Tafeln in der Weihnachtsschleife – und was man von der Tafel-Diskussion in Großbritannien lernen kann

„Dieses Jahr sind im bundesweiten Durchschnitt etwa 50 Prozent mehr Menschen zu den Tafeln gekommen als im Jahr zuvor“, sagt der Bundesvorsitzende der Tafel Deutschland, dem Dachverband von mehr als 960 Tafeln hierzulande … „Wir reden über etwa 2 Millionen Menschen, die zu den Tafeln kommen.“ Das sind Zahlen, auf die auch die Tafeln nicht vorbereitet waren. „Zeitweise hatten in diesem Jahr rund 30 Prozent der Tafeln einen Aufnahmestopp“, sagt er. Es seien einfach zu wenige Lebensmittel und Kapazitäten für zu viele Menschen gewesen. „Mehr als 70 Prozent der Tafeln haben zudem angegeben, dass sie weniger Lebensmittel haben.“ Das sei auch darauf zurückzuführen, dass Supermärkte zielgerichteter bestellten und dadurch weniger überbleibe, das später an die Tafeln gehe.

„Armut kennt keine Pause und keine Feiertage“.

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Der Griff in die Beitragskasse der Arbeitslosenversicherung

Der Griff in die Beitragskasse der Arbeitslosenversicherung: Wenn Haushaltstrickser Luftbuchungen und einen nicht nur kosmetischen Schaden produzieren

Das kommt dabei heraus, wenn man über keinen sicherheitshalber ausgearbeiteten Plan B verfügt, sondern im Nachgang zu dem offensichtlich die amtierende Regierung völlig überraschenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 und den daraus resultierenden handfesten Auswirkungen in Form fehlender Milliarden auf den Bundeshaushalt 2024 planlos und auf die Schnelle in Gestalt hektischer Nachtsitzungen in das Aufstellen von mehr oder weniger belastbaren Streichlisten bei den Ausgaben (und weitaus gewichtiger dem Verschieben von Finanzierungslasten auf Dritte wie Steuer- und Beitragszahler) reinschlittert. Da sind dann Sach- und Personenschäden vorprogrammiert.

Einen schon auf den ersten Blick perfiden „Sparbeitrag“ für den Bundeshaushalt muss das ausgabenträchtige Bundesministerium für Arbeit und Soziales leisten: »In der Pandemie zahlte die Bundesagentur für Arbeit massenhaft Kurzarbeitergeld und verbrauchte dabei sämtliche Reserven. Eigentlich sollten die Rücklagen nun wieder aufgebaut werden. Doch jetzt will die Ampel an das Geld«, so eine der Meldungen zu dem Griff in die Beitragskasse der Arbeitslosenversicherung, hier unter der Überschrift Ampel zapft Reserve der Bundesagentur an – Gewerkschaften und Arbeitgeber empört. Christina Ramb von der Arbeitgeberseite in der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit kritisiert, »Beitragsgelder seien kein Sparbuch zur Entlastung des Bundesetats.« Was ist da los?

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Über die eigene Welt der Bundeszuschüsse und sonstiger Steuermittel für die Rentenversicherung. Von „nicht beitragsgedeckten“ Leistungen und Verschiebebahnhöfen

Es sind ganz große Zahlen (und Geldbeträge), die man aufrufen muss, wenn wir über die gesetzliche Rentenversicherung sprechen. Die hat 2022 insgesamt 359,5 Milliarden Euro ausgegeben. Von diesen Ausgaben entfallen rund 90 Prozent auf die Zahlung der Renten (322,7 Mrd. Euro) – der Rest sind höchst überschaubare Ausgabenposten, so für die Verwaltung, für die mit 4,6 Mrd. Euro lediglich 1,3 Prozent der Gesamtausgaben fällig wurden (vgl. Rentenatlas 2023). Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2023 belaufen sich nach dem Nachtragshaushalt der Bundesregierung, der im Gefolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 notwendig wurde, auf 461,2 Mrd. Euro. Der Bund kalkuliert für das Jahr 2023 mit Steuereinnahmen in Höhe von 356,3 Mrd. Euro – auch hier zum Vergleich: nur aus der Erwerbstätigkeit hat die Rentenversicherung Beitragseinnahmen in der Größenordnung 245,8 Mrd. Euro im Jahr 2022 erzielen können.

Diese wenigen Zahlen mögen die Größenordnung der Rentenausgaben dieses Zweigs der umlagefinanzierten Sozialversicherung umreißen können. Und das Stichwort umlagefinanziert verweist sogleich darauf, dass eigentlich die Finanzierung der laufenden Ausgaben durch die laufenden Beitragseinnahmen erfolgt bzw. erfolgen sollte. Aber offensichtlich gibt es zwischen aus Erwerbstätigkeit generierter Einnhamen in Höhe von knapp 246 Mrd. Euro und Ausgaben von mehr als 359 Mrd. Euro eine gewisse Lücke, die aus anderen Einnahmequellen gespeist werden muss. Und schon sind wir bei den Bundesmitteln, die aus dem Steuertopf an die Rentenversicherung fließen (müssen).

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Neue Studie des IMK: Höhere CO2-Preise: 18,6 Millionen Haushalte würden trotz Klimageld draufzahlen, 4,7 Millionen stark belastet

Neue Studie des IMK:

Höhere CO2-Preise: 18,6 Millionen Haushalte würden trotz Klimageld draufzahlen, 4,7 Millionen stark belastet

13.12.2023

Der CO2-Preis wird ab 2027 stark steigen, auch weil die Politik dann keinen direkten Einfluss mehr auf die Höhe hat. Oftmals wird ein Klimageld vorgeschlagen, um zu verhindern, dass Haushalte überfordert werden. Die Bundesregierung hat dazu eine Pro-Kopf-Pauschale angekündigt, mit der die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen zurückgegeben werden sollen. Unter der Voraussetzung, dass alle Einnahmen nach diesem Modell vollständig ausgeschüttet werden, würden 49 Prozent der Haushalte in Deutschland (20,7 Millionen) davon profitieren: Die Auszahlung ist für sie höher als die zusätzliche Belastung. Das gilt vor allem für Haushalte mit geringen Einkommen, mit niedrigem bis mittlerem Energieverbrauch und eher für Mieter*innen als für Menschen mit selbst genutzten eigenen Immobilien. Dagegen bekämen 44 Prozent (18,6 Millionen) aller deutschen Haushalte nur ein Klimageld, das nicht ausreicht, um ihre Zusatzbelastung zu kompensieren. Darunter sind knapp 4,7 Millionen Haushalte besonders stark betroffen: Selbst unter Einrechnung des Klimageldes müssten sie noch mehr als zwei Prozent ihres Nettoeinkommens aufwenden, um den steigenden CO2-Preis zu bezahlen. Dabei handelt es sich häufig um Haushalte mit mittlerem Einkommen, die auf dem Land als Eigentümer*innen in älteren Immobilien wohnen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

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Scholz soll Kita-Krise zur Chefsache machen

Scholz soll Kita-Krise zur Chefsache machen

In einem Brief an den Bundeskanzler appellieren Dietmar Bartsch und Heidi Reichinnek an Olaf Scholz, „die KiTa-Krise zur Chefsache zu erklären. Das bedeutet: kurzfristig dringend benötigte finanzielle Mittel bereitzustellen und einen KiTa-Gipfel einzuberufen, bei dem alle relevanten Akteure an einem Tisch sitzen. Gemeinsam müssen Lösungen entwickelt werden für den zügigen Ausbau von Plätzen, die Ausbildung und Reintegration von Fachkräften sowie die Sicherung von Qualitätsstandards.“ Außerdem hievt die Linksfraktion die Kita-Krise in dieser Woche mit einem eigenen Antrag auf die Tagesordnung des Bundestages. Hier der vollständige Brief im Wortlaut:

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Bürgergeld-Kürzungen ab 2024: Bonus wird gestrichen und Sanktionen verschärft

Bürgergeld-Kürzungen ab 2024: Bonus wird gestrichen und Sanktionen verschärft

Das waren gute Ansätze, die jetzt wieder gestrichen werden sollen. Der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro soll gestrichen werden. Außerdem will die Ampelkoalition die Sanktionen wieder deutlich verschärfen. Insgesamt sollen so 3 Milliarden Euro eingespart werden.

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Ein zentrales Ergebnis: Arme Menschen leben vor allem in ostdeutschen Städten und im Ruhrgebiet zunehmend in bestimmten Wohnvierteln.

Ungleichheit hinter den Fassaden: Arme Viertel, reiche Viertel? Eine Studie zeigt ein umfassendes Bild der sozialen Segregation in 153 Städten

»Mithilfe von Daten der Kommunalstatistik und der Bundesagentur für Arbeit hat Marcel Helbig, Forscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), eine soziale Landkarte der 153 größten deutschen Städte entwickelt. Dafür hat er nicht nur die räumliche Verteilung armer Menschen untersucht, sondern auch herausgearbeitet, wo Menschen mit hohem Einkommen, hoher Bildung oder auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnen.« Und was hat der Wissenschaftler zu Tage gefördert?

»Ein zentrales Ergebnis: Arme Menschen leben vor allem in ostdeutschen Städten und im Ruhrgebiet zunehmend in bestimmten Wohnvierteln. In süddeutschen Städten geht der Trend dagegen zu mehr sozialer Durchmischung – ein Grund ist der besonders angespannte Mietmarkt«, so der Hinweis in dieser Zusammenfassung der Studie: Trennung von Arm und Reich: Städte im Osten und im Ruhrgebiet besonders betroffen. Hinsichtlich der sozialen Segregation – also die ungleiche räumliche Verteilung verschiedener sozialer Gruppen – habe sich in dem Untersuchungszeitraum (2005 bis 2022) vor allem die Armutssegregation verschärft, also die ungleiche Verteilung von Menschen, die staatliche Transferleistungen beziehen.

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»Die Marginalisierten«: Perspektiven von ganz unten. In seinem neuen Buch lässt der Soziologe Christopher Wimmer die „Marginalisierten“ zu Wort kommen.

»Die Marginalisierten«:

Perspektiven von ganz unten

In seinem neuen Buch lässt der Soziologe Christopher Wimmer die Marginalisierten zu Wort kommen

  • Felix Sassmannshausen
  • 10.12.2023, ND

Die Armut in Deutschland nimmt immer mehr zu. In seiner Studie lässt der Soziologie Christopher Wimmer die Marginalisierten selbst zu Wort kommen.

Während die Sozialforschung sich zunehmend von der materialistischen Theorie und damit auch vom Klassenbegriff verabschiedet hat, nimmt die soziale und ökonomische Ungleichheit in den kapitalistischen Zentren kontinuierlich zu. Doch auch materialistische Forschungsansätze haben es immer wieder versäumt, jenen Teil der lohnabhängigen Klasse in den Blick zu nehmen, der in den großen politischen Erzählungen meist vergessen wird: Die Marginalisierten.

Diesen blinden Fleck bearbeitet nun die gleichnamige Studie des Soziologen und nd-Autoren Christopher Wimmer, die ebenso theoretisch anspruchsvoll wie zugänglich geschrieben ist. Er nimmt darin ausgehend von 27 biografischen Interviews mit Männern und Frauen und anhand rekonstruktiver Interpretationsverfahren die vielfältigen Lebensgeschichten der befragten Langzeitarbeitslosen, Alleinerziehenden und Rentner*innen, die am Existenzminimum leben, sorgfältig in den Blick.

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