17. Oktober 2018 Internationaler Tag zur Beseitigung der Armut: 217.449 leistungsberechtigte Kinder in NRW erhalten keine Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. In sechs Ruhrgebietsstädten werden 51.039 Kinder nicht aus diesem Programm gefördert !

 

17. Oktober 2018 Internationaler Tag zur Beseitigung der Armut

Förderung von bedürftigen Kinder findet im Ruhrgebiet kaum statt

217.449 leistungsberechtigte Kinder erhalten keine Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes

In sechs Ruhrgebietsstädten werden 51.039 Kinder nicht aus diesem Programm gefördert !

Wer sich den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung durchliest, findet darin beruhigende Befunde: „Durch das Bildungs- und Teilhabepaket wird das spezifische sozio-kulturelle Existenzminimum von hilfebedürftigen Kindern gesichert“, heißt es da. Übersetzt also: In Deutschland lernen auch arme Hartz-IV-Kinder Musikinstrumente und gehen in Sportvereine.

Das Problem ist nur: Das stimmt nicht.

Was die Bundesregierung in ihren Bericht geschrieben hat, ist zwar das Ziel des Bildungs- und Teilhabepakets, das 2011 als Folge eines geharnischten Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeführt wurde – aber es hat mit der Realität kaum etwas zu tun. In der profitiert nämlich nur ein Bruchteil der Kinder von dem Teil des Pakets, der für die Teilhabe vorgesehen ist. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Paritätischen Wohlfahrtsverband, die dieser gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund veröffentlicht.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gefloppt, geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei und läuft in der Praxis ins Leere“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Die soziokulturellen Leistungen kommen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche „niederschmetternd gering“. Statt auf ein bürokratisches Konzept zu bauen, das Familien verärgert und die kommunale Verwaltung und Leistungsanbieter belastet, brauche es daher einen Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, so die gemeinsame Forderung von DKSB und Paritätischem Wohlfahrtsverband. „Teilhabechancen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Es geht darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die sie in ihrer Entwicklung fördern“, so Schneider.

Nordrhein-Westfalen verzeichnete (Stand Juli 2017) 254.402 Leistungsberechtigte im SGBII-Bezug im Alter von 6 bis 15 Jahren. Ihre „Teilhabe“ beantragten 36 953. Auf der Ebene von NRW gibt es eine Teilhabequote am sozialen und kulturellen Leben für diese Kinder von 14,5%.

In den meisten Städten im Ruhrgebiet – da wo Zahlen verfügbar sind – liegt die Teilhabequote noch unter diesem Landesdurchschnitt.

Die Stadt Duisburg weist eine Förderquote von 8,8% auf,

Stadt Oberhausen 10,7%

Stadt Essen 10,9 %

Stadt Recklinghausen 11,0%

Stadt Herne 11,6%

Stadt Gelsenkirchen 14,9%.

Das bedeutet, dass in diesen sechs Ruhrgebietsstädten 51.039 leistungsberechtigte Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren nicht aus diesem Programm gefördert werden.

Interessant ist der Vergleich mit einem der Spitzenwerte in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Hamm weist eine Teilhabequote von sage und schreibe 91,3% aus. Dort bekommen 3 169 Kinder von 3 470 leistungsberechtigten Kindern Förderungen aus dem Bildungspaket.

Diese Tatsache führt zwangsläufig zu Nachfragen in den einzelnen Ruhrgebietsstädten. Besonders vor dem Hintergrund der problematischen Daten zur sozialen Lage der Kinder und Jugendlichen im Revier muss man von einem Skandal sprechen.

Im Interesse der jungen Generation müssen die Städte im Ruhrgebiet und in NRW aufgefordert werden, entsprechend ihren Verpflichtungen nach umfassender Information (SGB VIII), die betroffenen Familien und Lebensgemeinschaften zu informieren und bei der Antragstellung zu beraten.

Diese traurige Statistik für das Ruhrgebiet stellt keinen Qualitätsbeweis für die Schulen aus. Diese Einrichtungen müssen sich ebenfalls die Frage gefallen lassen, warum so wenig leistungsberechtigte Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren mit dem Ziel der soziokulturellen Teilnahme hier gefördert werden.

gez. Norbert Kozicki, Dipl.Soz.Wiss.

 

teilen mit …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 1 = 2