Weihnachtsgeld für Kinder abgelehnt („In der Rüstung sind sie fix, für die Kinder tun sie nix.“)
Weihnachtsgeld für Kinder abgelehnt („In der Rüstung sind sie fix, für die Kinder tun sie nix.“)
Kinderschutzbund muss als Kronzeuge herhalten …
Antrag der Fraktion Die Linke vom 22.11.2017 (!) jetzt im Finanzausschuss am5.12.2018 (!) beraten und mit den Stimmen der CDU/SPD/AFD abgelehnt, Grüne enthalten sich.
Endgültige Ablehnung nächste Woche im Plenum des Deutschen Bundestags
Die Begründung der GROKO:
Wenn sogar der Kinderschutzbund den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. als keinen großen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut ansehe, sehe man sich bestätigt, den vorliegenden Antrag abzulehnen…“
(Auszug aus Bericht Finanzausschuss, Drs. 19/6276)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6276 19. Wahlperiode
05.12.2018
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/101 –
Einführung eines Kinderweihnachtsgelds
A. Problem
Weihnachten ist für viele Menschen die wichtigste Familienfeier. Für viele ist es darüber hinaus ein zentraler Bestandteil ihres religiösen Lebens. Der hohe gesellschaftliche Wert drückt sich auch in den gesetzlichen Feiertagen am Ersten und Zweiten Weihnachtstag aus. Die Möglichkeit, Weihnachten zu feiern, gehört elementar zur gesellschaftlichen Teilhabe. Um allen Kindern die Möglichkeit zu verschaffen, gemeinsam mit ihren Eltern ein freudespendendes Weihnachtsfest zu feiern, ist nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. eine eigenständige Leistung geboten.
B. Lösung
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Kernpunkte enthält:
1. Das Einkommensteuergesetz wird um eine Regelung ergänzt, wonach An-spruchsberechtigte des Kindergelds im Dezember jeden Jahres einen Anspruch auf eine einmalige pauschalierte Leistung haben. Diese Leistung ist bei der Güns-tigerprüfung der kindsbezogenen Freibeträge dem Kindergeld zuzurechnen.
2. Auch Kinder von Geflüchteten und Asylbewerberinnen und -bewerbern haben einen Anspruch auf die Leistung.
3. Die Leistung ist bei Sozialleistungen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie bei anderen einkommensabhängigen Leistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Sie mindert die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht.
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Drucksache 19/6276 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
4. Die Höhe dieses Kinderweihnachtsgelds beträgt 50 Prozent des monatlichen Kindergelds gemäß § 66 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.