Sozialwohnungen in Herne: Bestand seit dem Jahr 2000 um fast 57% verringert – Mietbelastungsquoten in Herne sehr hoch

Die Zahl der Sozialwohnungen in Herne hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als halbiert: das Stadtgebiet verzeichnet nur noch laut Bestandserhebung der zuständigen NRW Bank im Jahr 2016 4 933 preisgebundene Wohnungen. Im Jahr 2000 waren es 11 401 preisgebundene Wohnungen.
In der Antwort der Landesregierung vom 12.10.2017 (Drucksache 17/900) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Philipp und Wolf (Drucksache 17/635) wird auf Basis der Erhebungen der NRW-Bank prognostiziert, dass es im Jahr 2030 in Herne nur noch 3 220 preisgebundene Wohnungen geben wird. Das würde dann eine Verringerung des Bestandes an preisgebundenen Wohnungen im sozialen Wohnungsbau um fast 72% im Vergleich zum Basisjahr 2000 ausmachen.
Die Bewilligungen von Fördergeldern durch die NRW-Bank für insgesamt 102 Wohnungen im Jahr 2016 kann diese Entwicklung nicht stoppen.
Der Geschäftsführer der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau (HGW) hat in einem Punkt Recht, wenn er öffentlich feststellt, dass in Herne die Mieten für Wohnungen vergleichsweise günstig sind, gemessen in den Zahlen des Mietspiegels, wenn man diese Zahlen z.B. mit München vergleicht. Die Unzulässigkeit dieses Vergleichs mit München liegt auf der Hand: die Quadratmeterpreise für Wohnraum in Herne liegen im Bereich des allgemeinen Niveaus im Ruhrgebiet. Hier ist aber eine wichtige Feststellung zu treffen: Von 2012 bis 2016 sind die Mieten in Herne um 9,3% gestiegen.
Durch den Wegfall der Preisbindung für Wohnungen im sozialen Wohnungsbau können in der Regel die Mieten steigen. Der überwiegende Teil der öffentlich geförderten Mietwohnungen liegt unterhalb des mittleren Mietspiegelwerts. Die Daten der NRW-Bank weisen für Herne aus, dass über 60% der öffentlich geförderten Wohnungen so günstig sind, dass ihre Kostenmiete unterhalb des Mietspiegels liegt. Nach Auslaufen der Preisbindung sind für viele Wohnungen Mieterhöhungen zu erwarten.
Dass in Herne Wohnungssuchende auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt „zurechtkämen“, darf stark bezweifelt werden. Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung weist für ausgewählte Großstädte in Deutschland die sogenannten Mietbelastungsquoten aus (Anteil der Miete am Netto-Haushaltseinkommen).
Für Herne liegen folgende Zahlen vor: 40,2% aller Haushalte in Herne müssen mehr als 30% ihres Netto-Haushaltseinkommens für die Miete aufbringen. 17 % aller Haushalte bringen mehr als 40% des Netto-Haushaltseinkommens für die Miete auf.

Bei Sozialwissenschaftlern und Immobilienexperten gilt eine Mietbelastungsquote oberhalb von 30% des Haushaltseinkommens als problematisch, weil dann nur noch relativ wenig Geld zur sonstigen Lebensführung zur Verfügung bleibt, insbesondere bei Menschen mit kleinerem Einkommen. Und davon gibt es in Herne zu viele Menschen. Auch viele Vermieter ziehen hier eine Grenze, weil sie zweifeln, dass Mieter sich ihre Wohnung dauerhaft leisten können.

In diesem Kontext davon zu sprechen, dass „das allgemeine Mietniveau vergleichsweise entspannt“ sei, trifft nicht die Problematik des Wohnungsmarktes in Herne.

Die Entscheidung des Rates der Stadt Herne zur drastischen Anhebung der Grundsteuer B mit den Folgen weiterer Mietsteigerungen vom 28.11.2017 passt überhaupt nicht in die soziale Landschaft von Herne.

Norbert Kozicki
Dipl.Soz.Wiss.

 

https://www.sueddeutsche.de/politik/raetsel-der-woche-warum-gibt-es-immer-weniger-sozialwohnungen-1.4017580

Schlechte Leiharbeit, gute Leiharbeit ? von Leiharbeitern bei Daimler und in der Pflege

Die Leiharbeit – von den ihr gewogenen Vertretern gerne auch als Zeitarbeit bezeichnet – ist mal wieder ein Thema. In den vergangenen Jahren war diese Beschäftigungsform immer wieder Gegenstand kritischer Berichterstattung. Oftmals wird sie als Paradebeispiel für „Lohndumping“ ins Feld geführt und in der vergangenen Legislaturperiode war sie Gegenstand gesetzgeberischer Aktivitäten, die eigentlich zu einer Verbesserung der Situation der Leiharbeiter führen sollten (vgl. dazu allerdings mit kritischen Anmerkungen den Beitrag Eine weichgespülte „Reform“ der Leiharbeit und Werkverträge in einer Welt der sich durch alle Qualifikationsebenen fressenden Auslagerungen vom 1. April 2017).

Die Arbeitnehmerüberlassung – auch so ein weichzeichnerischer Begriff für den Verleih von Menschen – ist insgesamt gesehen in den vergangenen Jahren Gegenstand mehrerer sukzessiver Regulierungsrunden gewesen, die dazu geführt haben, dass die Inanspruchnahme seitens der Entleihunternehmen deutlich teurer geworden ist. Zum einen Bestand die Reaktion vieler Unternehmen in einem Ausweichversuch auf Werkverträge, zum anderen aber muss man zur Kenntnis nehmen, dass der Rückgriff auf Verleihunternehmen nicht nur stabil geblieben, sondern erneut gewachsen ist.

Dazu nur einige wenige dröge, aber überaus relevante Daten: Im Juni 2017 waren in Deutschland mit 1,043 Mio. 2,8 Prozent aller Beschäftigten in Leiharbeit beschäftigt. Der Anteil von Leiharbeitnehmern an allen Beschäftigten ist seit 2013 jedes Jahr gewachsen. Rund 969.000 Leiharbeiter waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das sind 3,9 Prozent mehr als noch im Juni 2016. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Leiharbeit ist damit stärker gewachsen als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung allgemein (+2,3 Prozent). Auch die Zahl der Verleihbetriebe wächst: Zum Stichtag 30.06.17 gab es laut Bundesagentur für Arbeit 52.700 Verleihbetriebe. Und vor dem Hintergrund des als Erfolg herausgestellten „equal pay“, also der gleichen Bezahlung, allerdings erst nach neun Monaten mit der Möglichkeit der Verlängerung dieses Zeitraums , sind die Daten höchst relevant: Im ersten Halbjahr 2017 waren von 661.000 beendeten Beschäftigungsverhältnissen in der Leiharbeit 47 Prozent nicht mal drei Monate alt. Mit 70 Prozent endeten mehr als zwei Drittel der Leiharbeitsverhältnisse innerhalb der ersten neun Monate. Gerade einmal 17 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse bestand zum Zeitpunkt ihrer Beendigung 18 Monate und länger.

Und nun werden wir mit einem dieser vielen Berichte über höchst problematische Zustände in der Leiharbeit. Und das nicht in irgendeiner Hinterhof-Garage, sondern bei einem der deutschen Premium-Hersteller der Automobilindustrie: Daimler. Die IG Metall hat massive Vorwürfe vorgetragen: Skandal um Leiharbeit bei Mercedes in Rastatt, so ist der Artikel der Gewerkschaft überschrieben.

»Wer krank ist, der fliegt. Wer sich beklagt, fliegt. Sie werden um Arbeitsstunden und Urlaub betrogen. Doch wer zu oft nachfragt, fliegt. Unter den 1200 Leiharbeitern der Leihfirma DEKRA im Mercedes-Werk Rastatt herrscht ein Klima der Angst.« Und woher wollen die das wissen? Die Gewerkschaft hat das aus über 200 persönlichen Gesprächen abgeleitet: »In einer „Blitz“-Aktion kamen letzte Woche rund 50 Sekretäre der IG Metall Baden-Württemberg drei Tage lang zu den Schichtwechseln vor die Werkstore, boten Sprechstunden in Werksnähe für Leiharbeiter in an und besuchten sie zu Hause.«

Die IG Metall bilanziert harte Vorwürfe: »

Das Fazit der Gespräche mit den Leiharbeitern: Die Arbeit selbst bei Mercedes ist top. Leiharbeiter werden hier gut bezahlt – dank eines Tarifvertrags der IG Metall und einer Betriebsvereinbarung gibt es über 20 Euro in der Stunde – und sie werden von den Mercedes-Vorgesetzten gut behandelt. Anders als von ihren Personalverantwortlichen bei ihrer eigenen Firma DEKRA. Hier herrscht ein Klima der Angst. Und sie werden oft betrogen: Urlaubstage und Arbeitszeit verschwinden einfach von einem Monat zum nächsten Monat. Die Prüfung der oft völlig undurchsichtigen und wirren Abrechnungen und Stundenzettel deckte systematisch Unregelmäßigkeiten auf. Der Spitzenwert waren 14 Tage Urlaub, die ohne erkennbaren Grund auf einmal gestrichen waren … Die meisten Leiharbeiter trauen sich erst gar nicht nachzufragen. Wer zu viel fragt, riskiert eine Abmahnung oder sofort die Kündigung. Zumindest gibt es dann keine Verlängerung der stets befristeten Arbeitsverträge bei DEKRA.«

Und hier wären wir neben den angesprochenen Vorwürfen gegen das Leiharbeitsunternehmen bei dem mit Blick auf die letzten gesetzlichen Änderungen systematisch relevanten Punkt: »Die unsichere Zukunft – das belastet die DEKRA-Leiharbeiter am meisten. Im September ist für alle erst mal Schluss. Mercedes baut einen Teil der Produktion um. Nach vier bis sechs Monaten Arbeitslosigkeit soll es dann weitergehen – für die meisten, erklärte DEKRA den Leihbeschäftigten auf Versammlungen Anfang Juni.«

Genau an dieser Stelle wird sich der eine oder andere daran erinnern, dass die vielbeschworene Gleichstellung der Leiharbeiter erst nach 9 Monaten stattfinden muss. Innerhalb der ersten neun Monate gilt „equal pay“ nicht. Und es kommt noch schlimmer, worauf ich in diesem Beitrag hingewiesen habe:

»Die nunmehr im AÜG festgeschriebenen 9 Monate können zu 15 Monaten gestreckt werden – durch tarifvertragliche Regelungen, die so eine Verlängerung vorsehen. Und selbst nicht-tarifgebundene Unternehmen können diese Verlängerungsoption „mitnehmen“, wenn sie sich selektiv auf die tarifvertragliche Regelung beziehen. Und wenn drei Monate zwischen dem letzten Einsatz des Leiharbeiters beim gleichen Unternehmen liegen, dann fangen die 9 (bis 15) Monate ohne Equal Pay wieder von vorne an.« Und was haben wir gerade bezüglich des Mercedes-Werks in Rastatt erfahren? Nach sechs Monaten soll es für die meisten Leiharbeiter dann wieder von vorne beginnen, mit Blick auf die „equal pay“-Regelung dann wieder als „jungfräuliche Leiharbeiter“ bei Null.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass seitens der Entleihunternehmen die Arbeitnehmerüberlassung mittlerweile ziemlich teuer ist, denn der Stundensatz, den die zahlen müssen an den Verleiher liegt deutlich über dem, was die Leiharbeiter bekommen, geht es offensichtlich um die betriebliche Flexibilität, die man mit den Leiharbeitern hat – man kann die „abstoßen“, wenn man will, ohne dass man sich weiter kümmern muss.

Insofern passen die Vorwürfe, die derzeit am Beispiel von Daimler der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, in die bisherige Berichterstattung über die negativen Folgen der Leiharbeit. Vor diesem Hintergrund wird der eine oder andere dann erstaunt sein über Berichte, die uns aus einem ganz anderen Bereich, über den insgesamt überaus kritisch diskutiert wird angesichts der Arbeitsbedingungen und des dort fehlenden Personals, erreichen: die Pflege. Vor allem die Altenpflege.

Man glaubt seinen Augen nicht, wen man einen Blick auf die Presseberichterstattung der vergangenen Monate wirft: Pflegekräfte fliehen in die Leiharbeit, so ein Artikel, der bereits im Mai 2018 in der Süddeutschen Zeitung erschienen ist: »In der Leiharbeit ist die Arbeitsbelastung für Pflegekräfte mitunter geringer als bei einer Festanstellung. Noch ist Leiharbeit in der Pflege kein Massenphänomen. Doch in der Pflegebranche wächst die Leiharbeit rapide.« Bereits im April berichtete das Handelsblatt unter der Überschrift: Wie Leiharbeitsfirmen den Markt für Pflegekräfte aufmischen: »Leiharbeitsfirmen rollen den Markt für Pflegekräfte auf, weil sie besser zahlen. Die Heime geraten dadurch in einen Teufelskreis.« Und man kann weiter aus einem großen Fundus an entsprechenden Berichten schöpfen: Viele Pfleger fliehen in die Zeitarbeit: »Wenn Krankenpflegerinnen, medizinische Fachkräfte oder Ärzte bereit sind, heute in Hannover und morgen in Düsseldorf für ein paar Monate zu arbeiten, wird von vielen Zeitarbeitsunternehmen der rote Teppich ausgerollt. Mittlerweile gehen bereits komplette OP-Teams auf Reisen. Und es werden immer mehr.« In diesem Beitrag gibt es aber auch schon einen ersten Hinweis auf die Größenordnungen, über die wir hier sprechen (müssen), denn man könnte ja angesichts der Flut an entsprechenden Artikeln auf den Gedanken kommen, dass es sich um ganz viele aus den Gesundheitsberufen handelt, die in der Leiharbeit unterwegs sind: »Nur etwa 8 Prozent von einer Million Zeitarbeitnehmer sind in Gesundheitsdienstberufen tätig. Aber in den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl vervierfacht.«

An dieser Stelle kann passenderweise der folgende Beitrag aufgerufen werden, spricht er doch auch in der Überschrift die (angeblich) guten Seiten der Leiharbeit an: Pfleger wechseln in die Leiharbeit – und sind oft viele Sorgen los. Der Artikel beginnt mit Markus Schäfer: »Der 25-Jährige ist Altenpfleger aus Leidenschaft. Doch irgendwann hatte er genug von seiner Arbeit. Er kündigte seine Stelle in einer Paderborner Einrichtung. Denn er konnte sich nicht aussuchen, wann er Urlaub hat. Einfluss auf die Gestaltung des Dienstplans hatte er auch nicht. Weil er erst 25 ist und noch keine eigene Familie hat, sagt er. Man ist der Jüngste und könne immer arbeiten, habe es geheißen. Markus Schäfer, der seinen Beruf begleitend zu einem Studium an der Fachhochschule der Diakonie in Bielefeld ausübt, hat sich nach diesen schlechten Erfahrungen für einen anderen Weg entschieden. Er ging in die Leiharbeit. Seit Januar ist Schäfer bei inCare, einer Tochter des Zeitarbeitsunternehmens Piening aus Bielefeld.«

Aber auch hier finden wir Zahlenangaben, die zumindest eine gewisse Relativierung des Phänomens anzeigen sollten: »Die Zahl der Zeitarbeitskräfte in der Gesundheits- und Pflegebranche ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Waren es im Jahr 2013 bundesweit noch 34.694, sind es aktuell schon mehr als 43.000 Beschäftigte.« Solche Werte muss man natürlich vor dem Hintergrund der Gesamtzahl an Beschäftigten sehen und einordnen. Noch kein Massenphänomen, aber ein kontinuierlicher Anstieg in den vergangenen Jahren. Die Leiharbeitsbranche feiert diese Entwicklung und sieht rosige Zeiten für die Verleihunternehmen:

Aber ist das Gehalt tatsächlich besser? „Der Verdienst ist einer der Hauptgründe, warum sich Pfleger für eine Beschäftigung über eine Zeitarbeitsfirma entscheiden“, wird der IGZ-Sprecher Wolfram Linke zitiert. InCare verspricht „übertarifliche Verdienstmöglichkeiten und außertarifliche Zuschläge“. Geschäftsbereichsleiter Ingo Wiegers spricht von einer „gleichwertigen, zum Teil besseren finanziellen Entlohnung der anstrengenden Pflegetätigkeit im Rahmen der Zeitarbeit.“ „Die Kliniken und Altenheime müssen aufgrund des Fachkräftemangels verstärkt auf Zeitarbeitskräfte zurückgreifen“, so Ingo Wiegers, Geschäftsbereichsleiter bei inCare. Der Markt habe sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt, sagt er. „Wir haben heute einen Bewerbermarkt, in dem der Bewerber sich für eine Beschäftigung im Rahmen von Zeitarbeit oder für eine Festanstellung entscheiden kann. Da sich immer mehr Pflegekräfte für den Bereich Zeitarbeit entscheiden, bleibt den Kliniken und Altenheimen nichts anderes übrig, als sich diese Mitarbeiter über die Arbeitnehmerüberlassung zu sichern.“

Allerdings sollte man nicht vorbehaltlos und ungeprüft die Behauptung übernehmen, die Leiharbeitskräfte selbst würden immer besser verdienen als die Stammkräfte oder wenigstens gleich. Andere Stimmen verweisen darauf, dass es Abweichungen nach unten gibt. So wird der Abteilungsleiter für den Bereich Pflege eines Leiharbeitsunternehmens in Ostdeutschland mit diesen Worten zitiert: „Tendenziell überlassen wir im Durchschnitt ungefähr zwischen fünf und acht Monaten die Arbeiter, dann müssen sie wechseln.“Denn nach neun Monaten haben Zeitarbeiter gesetzlichen Anspruch auf gleiche Bezahlung.

Aber wie heißt es so schön: Jede Medaille hat zwei Seiten. Eine einfache Überlegung kann uns helfen, zur anderen Seite vorzustoßen: Wenn die Pflegekräfte in vielen Fällen mindestens so verdienen wie die Festangestellten oder angeblich sogar besser, dann muss das richtig teuer werden, wenn die Pflegeheime oder Krankenhäusern Arbeitnehmerüberlassung in Anspruch nehmen, denn die Verleiher wollen nicht nur auf ihre Kosten kommen, sondern auch noch Gewinn machen mit dem Verleih von Arbeitsmenschen. Folglich muss der Stundensatz, den die in Richtung stellen, deutlich höher sein als der Betrag, den der Leihpfleger bekommt. Das treibt die Personalkosten natürlich nach oben. Aber nicht nur das, wie Stefan Boes in seinem Artikel berichtet:

»Pflegebeauftragter Westerfellhaus beobachtet diese Entwicklung mit großer Sorge. „Es gibt Hinweise, dass die Qualität der Pflege durch den Einsatz von Leiharbeitern leidet. Zudem bedeutet es für die Einrichtungen einen wesentlich höheren finanziellen Aufwand“ … Hinzu kommen erhebliche Belastungen für die Festangestellten, die immer weniger in festen Teams, mit festen Kollegen arbeiten und durch die dünne Personaldecke immer kurzfristiger einspringen müssten.«

Dazu auch dieser Beitrag von Bastian Brandau: Leiharbeit in der Altenpflege: Chance für Beschäftigte, Risiko für Patienten? »Die häufigen Ortswechsel sind die Kehrseite der Zeitarbeit in der Altenpflege. Beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe stößt die zunehmende Zeitarbeit deswegen auch auf Kritik. Der ständige Wechsel des Personals widerspreche den Grundsätzen der Altenpflege und sei gerade bei dementen Patienten problematisch.«

Aber nicht nur von Leiharbeitern in der Pflege und anderen Gesundheitsberufen wird berichtet. Auch die (angeblich) selbständigen Honorarkräfte tauchen hier auf – und mit ihnen die Frage nach der Scheinselbständigkeit. Es gibt sogar einen eigenen Bundesverband der freiberuflichen Pflegefachkräfte (BVFPK). Ein Teil der Problematik wird in diesen Ausführungen erkennbar: »Bei der Arbeit als freiberufliche Krankenschwester besteht eine Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Daher sollte man beachten, dass wenn man über 80 % des Jahres für einen einzigen Arbeitgeber arbeitet, davon ausgegangen wird, dass man unter dem Begriff der Scheinselbstständigkeit arbeitet. Dies bedeutet, dass man von der Deutschen Rentenversicherung anhand verschiedener Kriterien mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis eingestuft werden kann.« Nun stellt das ab auf das Kriterium, dass der Selbstständige nur einen oder einen maßgeblichen Auftraggeber hat.

Aber es gibt noch eine andere Seite der Problematik. Schaut man beispielsweise in den § 7 SGB IV, dann findet man dort einen wichtigen Hinweis, wie eine nichtselbstständige Beschäftigung abgegrenzt wird. In Absatz 1 heißt es: »Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.« Genau dieser Aspekt wurde offensichtlich in einer Entscheidung des Landessozialgerichts NRW aufgegriffen: Für Honorar-Pfleger besteht Sozialversicherungspflicht: »Wenn eine Klinik einen Krankenpfleger über mehrere Monate als Honorarkraft einsetzt, ist seine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig, hat das Landessozialgericht NRW (LSG) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden (L 8 R 1052/14).«

Das LSG NRW selbst berichtet unter der Überschrift Keine selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus: »Der Kläger war im Jahr 2010 über einen Zeitraum von knapp vier Monaten als Krankenpfleger auf zwei Stationen eines neurologischen Fachkrankenhauses tätig. Er beantragte nachträglich die Feststellung, dass er diese Arbeit als Selbstständiger verrichtet und daher nicht der Sozialversicherungspflicht unterlegen habe. Dies lehnte der Rentenversicherungsträger ab, weil er von einem Beschäftigungsverhältnis ausging. Das Landessozialgericht bestätigte nun die Vorinstanz und ließ die Revision nicht zu. Es sah die Voraussetzungen einer abhängigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ebenfalls als gegeben an.«

Und mit welcher Begründung?

»Ausschlaggebend hierfür sei die vollständige Eingliederung des Klägers in die organisatorischen Abläufe der neurologischen Stationen. Dienstpläne und Schichtzeiten seien auch für ihn verbindlich gewesen. Die Pflege habe sich zudem an den patientenbezogenen Therapieplänen orientiert und in allen entscheidenden Punkten ärztlichen Vorgaben unterlegen. Die in diesem engen Rahmen möglicherweise gegenüber angestellten Pflegekräften etwas größeren Freiheiten des Klägers seien nicht ausreichend, um eine weitgehende Weisungsfreiheit anzunehmen, wie sie typisch für einen selbstständigen Unternehmer sei. Er habe vielmehr seine Pflegeleistung nicht eigenverantwortlich organisieren können. Da der Kläger zudem nach geleisteten Stunden bezahlt worden sei, habe er auch kein unternehmertypisches wirtschaftliches Risiko getragen.«

Das Landessozialgericht knüpft damit an seine Rechtsprechung zu den Intensivpflegern an (Urteil vom 26.11.2014 – L 8 R 573/12). Vgl. dazu aus dem Jahr 2014 diese Mitteilung des LSG NRW: Intensivpfleger nicht selbständig tätig. Grundlegende Entscheidung des Landessozialgerichts zum Arbeitnehmerstatus von Pflegekräften. »Immer häufiger werden in deutschen Krankenhäusern Belastungsspitzen im Pflegebereich durch den Einsatz „freier“, vermeintlich auf selbständiger Basis arbeitender Pflegekräfte aufgefangen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat nunmehr mit Urteil vom 26.11.2014 entschieden, dass jedenfalls auf einer Intensivstation eingesetzte Pflegekräfte dort als – gegebenenfalls befristet beschäftigte – Arbeitnehmer tätig werden und die Klinik daher für sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.«

Der damalige Sachverhalt:
»Geklagt hatte ein 39jähriger Krankenpfleger aus Wiehl, der auf der Basis von sogenannten Dienstleistungsverträgen in den Intensivstationen verschiedener Krankenhäuser, im Streitfall eines Krankenhauses in Radolfzell, tätig wird. Er hatte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Feststellung beantragt, dass er diese Arbeit als Selbständiger verrichte und daher nicht der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung unterliege. Unter anderem trug er – übereinstimmend mit der zum Verfahren beigeladenen Klinik – vor, er könne sich die Patienten, die er auf der Intensivstation pflege, unabhängig von der ärztlichen Leitung, der Pflegedienst- oder der Stationsleitung selbst aussuchen, unterliege auch sonst in geringerem Maße als angestellte Pflegekräfte ärztlichen Weisungen und halte sich bei seiner Arbeit nicht an die individuellen Qualitätsstandards der Klinik, sondern an Nationale Expertenstandards.«

Das aber hat das LSG schon damals nicht überzeugt und in der Ablehnung findet man die gleichen Argumentationslinien, die auch im aktuellen Falle wieder aufgerufen wurden: »Ausschlaggebend hierfür sei die vollständige Eingliederung des Klägers in die organisatorischen Abläufe der Intensivstation, die am Wohl der schwerstkranken Patienten als oberstem Gebot orientiert sein müssten und daher in allen entscheidenden Punkten ärztlichen Vorgaben unterlägen. Die in diesem engen Rahmen möglicherweise gegenüber angestellten Pflegekräften etwas größeren Freiheiten des Klägers reichten nicht aus, von weitgehender Weisungsfreiheit auszugehen, wie sie typisch für einen selbständigen Unternehmer sei. Da der Kläger darüber hinaus nach geleisteten Stunden bezahlt werde, trage er auch kein unternehmertypisches wirtschaftliches Risiko.«

„Auch wenn es der Gesamtwürdigung jedes Einzelfalles bedarf, bleibt tendenziell die Möglichkeit selbständiger Tätigkeit im stationären Pflegebereich beschränkt“, so das Landessozialgericht NRW nach der neuen Entscheidung.

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Alterssicherung in Österreich: Rente nachhaltig finanziert / Durchschnittsrente für Männer 1 899 Euro

Böckler Impuls Ausgabe 12/2018

Das vergleichsweise hohe Rentenniveau in Österreich sei langfristig nicht finanzierbar,meinen Kritiker. Zu Unrecht, zeigt eine Studie. Tatsächlich ist am Beispiel Österreich zu sehen, wie leistungsfähig umlagefinanzierte Rentensysteme sind.

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Eine starke gesetzliche Altersrente ist möglich: Während deutsche Männer, die 2016 in Rente gingen, monatlich im Schnitt mit 1008 Euro vor Steuern auskommen müssen, haben die Österreicher 1899 Euro zur Verfügung. Bei manchen konservativen Ökonomen erweckt das Argwohn; sie zweifeln an der Nachhaltigkeit des österreichischen Systems. WSI-Forscher Florian Blank und Rudolf Zwiener vom IMK kommen in einer Analyse, die sie gemeinsam mit Camille Logeay von der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft sowie Erik Türk und Josef Wöss von der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien veröffentlicht haben, zu dem Ergebnis, dass solche Zweifel unbegründet sind.
In Österreich seien Selbstständige und Beamte sukzessive in die Rentenversicherung einbezogen worden, schreiben die Experten. Der Beitragssatz liege seit 1988 unverändert bei 22,8 Prozent, wobei die Arbeitgeber für 12,55 Prozent aufkommen, die Arbeitnehmer für 10,25 Prozent. Auf Grundlage dieser breiten Finanzierungsbasis seien die vergleichsweise hohen Leistungen möglich.
Dass die Kosten langfristig aus dem Ruder zu laufen drohen, halten die Wissenschaftler für unwahrscheinlich. Sie verweisen auf Berechnungen der Europäischen Kommission, denen zufolge die Ausgaben für Renten und Pensionen von 13,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2013 auf 14,7 Prozent im Jahr 2040 bzw. 14,4 Prozent im Jahr 2060 und damit „äußerst moderat“ steigen werden. Die Europäische Kommission bewertet diese Entwicklung als „weitgehend stabil“.
Entscheidend ist auch die Arbeitsmarktpolitik
Zwar dürfte der Anteil der Menschen ab 65 in Österreich von 28 Prozent 2015 auf 51 Prozent 2060 zunehmen. Doch entscheidend sei nicht dieser Wert, sondern die Relation der Rentner zu den versicherten Erwerbstätigen, argumentieren die Forscher. Und da gebe es Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Verwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch den Mindestlohn in Deutschland gezeigt hat. Die Erwerbstätigkeit von Frauen lasse sich durch bessere Kinderbetreuung steigern.
In der öffentlichen Debatte taucht regelmäßig der Nachhaltigkeitsindex des Beratungsunternehmens Mercer auf, bei dem Österreichs Rentensystem ziemlich schlecht abschneidet. Der Hauptgrund: Es handelt sich um ein öffentliches, umlagefinanziertes System, das kaum Kapitaldeckung vorsieht. Dass kapitalgedeckte Systeme generell nachhaltiger seien, ist laut Blank, Zwiener und ihren Kollegen allerdings ein Trugschluss. Gegenüber demografischen Schocks seien solche Modelle genauso empfindlich wie Umlagesysteme. Denn entscheidend sei in beiden Fällen die zukünftige Wirtschaftsleistung. Zudem dürfte spätestens seit der Finanzkrise klar sein, dass das Vertrauen in die Effizienz der Finanzmärkte und deren Renditeversprechen oft täuscht. Abgesehen davon wäre der Übergang zu Kapitaldeckung für die jüngere Generation ohnehin kein Vorteil: Die müsste nämlich gleichzeitig einen Kapitalstock ansparen und die Renten der Älteren finanzieren.
Dass in Österreich zugunsten der Rente an anderer Stelle gespart wird, wie manche Kritiker behaupten, ist der Analyse zufolge ebenfalls unwahr. Zwar sei der Krankenversicherungssatz niedriger als in Deutschland und es gebe keine Pflegeversicherung. Klinikkosten würden aber zur Hälfte durch Steuern finanziert, das Pflegegeld komplett. Die Rente sei Teil eines Systems, das generell höhere Arbeitgeberabgaben vorsieht – ohne dass das der österreichischen Wirtschaft bislang erkennbar geschadet hätte.

Quelle

Florian Blank u.a.: Ist das österreichische Rentensystem nachhaltig? Wirtschafts­dienst 3/2018

Bundeshaushalt: Mittel für Arbeitslosengeld II in 2018 um weitere 500 Millionen Euro gekürzt

Mindestlohn: 12 Euro Mindestlohn erst 2030

Mindestlohn: Wer den Cent nicht ehrt …? Eine Anhebung um 51 Cent brutto, gestreckt über zwei Jahre. Ab 2019

Die Kommission hat getagt – und das geboren, was einerseits zu erwarten war. Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes um 35 Cent auf 9,19 Euro brutto. Pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2019, also in einigen Monaten. Seit der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze für fast, aber nicht alle zum 1. Januar 2015 ist es die zweite Anhebung. Die erste wurde vor zwei Jahren beschlossen. Damals hatte die Mindestlohnkommission entschieden, ab dem 1. Januar 2017 eine Anhebung um genau 34 Cent vorzuschlagen, was das Bundesarbeitsministerium dann auch exekutiert hat. Wie kam man auf so einen krummen Betrag? Das erschließt sich nur, wenn man in das für die Kommission maßgebliche Gesetz, das Mindestlohngesetz (MiLoG) schaut und dort in den § 9. In dessen Absatz 2 findet man diese Vorschrift: » Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.«

Und genau das hat man im Sommer des Jahres 2016 dem Grunde nach zur Anwendung gebracht: Damals lag der Tarifindex für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2016 der Entscheidung zugrunde. Danach hätte der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 auf 8,77 Euro steigen dürfen. Moment, es sind doch aber 8,84 Euro geworden? Deshalb ja auch „dem Grunde nach“, denn damals gab es das Problem, dass der kurz zuvor geschlossene Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, der aber erst zum August 2016 in Kraft getreten ist, formal nicht für die Anpassungsentscheidung berücksichtigt werden durfte. Außer, die Kommission trifft eine davon abweichende Entscheidung, was sie auch getan hat. Auf Wunsch der Gewerkschaftsseite. Resultat: 8,84 Euro. Aber: Zugleich wurde vereinbart, dass die ursprünglich aus dem Tarifindex abgeleiteten 8,77 Euro die Basis für die nächste Mindestlohnerhöhung sein sollen. Um die es heute ging. Insofern hatte sich damals an der engen Regelbindung nichts geändert.

Im  Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vom 28. Juni 2016 findet sich eine klare Festlegung für die im Sommer 2018 anstehende Entscheidung einer Anhebung des Mindestlohns: »Für die bis zum 30. Juni 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 vorzunehmende Anpassungsentscheidung stellt die Mindestlohnkommission fest, dass die Tarifsteigerung seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes bis zum 30. Juni 2016 gemäß der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ohne Sonderzahlungen auf Basis der Stundenverdienste ohne die Tarifvereinbarung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes 3,2 Prozent beträgt. Das entspricht einem Betrag von 8,77 Euro. Dieser ist für die Anpassungsentscheidung in 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 als Basis zugrunde zu legen, damit die Tarifsteigerung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht doppelt in die Anpassung einfließt.«

Und um ganz sicher zu gehen, hat man in die Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission in den § 3 Absatz 1 reingeschrieben: Die Mindestlohnkommission »setzt die Anpassung des Mindestlohns ab dem Jahr 2018 im Regelfall gemäß der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ohne Sonderzahlungen auf Basis der Stundenverdienste in den beiden vorhergehenden Kalenderjahren fest.« Also der Tariflohnsteigerungen der Jahre 2016 und 2017.

Und auf dieser Grundlage konnte man für die nun anstehende Erhöhungsentscheidung folgende einfache Rechnung aufmachen:

»Nach dem Tarifindex des Statistischen Bundesamts, der aus 700 Tarifverträgen gebildet wird, stiegen die Löhne in diesem Zeitraum um durchschnittlich 4,8 Prozent. Der gesetzliche Mindestlohn müsste demnach zum 1. Januar 2019 um ebenfalls 4,8 Prozent für die darauffolgenden zwei Jahre angehoben werden. Und aus die Maus«, so Stefan Sauer in seinem Beitrag Steigt der Mindestlohn auf über 9,19 Euro? Das Ergebnis dieser Regelbindung unter Berücksichtigung des alten eigentlich richtigen Mindestlohnes liest sich dann so:

8,77 Euro + 4,8 Prozent (= 42 Cent) = 9,19 Euro.

Und schon wieder wollten die Gewerkschaften den wunderschönen, weil einfachen Rechenweg „verunreinigen“ – verständlicherweise, denn im Frühjahr 2018 gab es einige Tarifabschlüsse mit durchaus attraktiven Steigerungsraten, die ansonsten diesmal für eine Anpassung – wohlgemerkt ab dem nächsten Jahr – keine Berücksichtigung gefunden hätten. Das haben die Gewerkschaften, wie wir gleich sehen werden, (nicht) bekommen. Und außerdem sei der Tarifindex ohnehin nicht das einzige Kriterium für die Festsetzung des Mindestlohns, so die Arbeitnehmerseite. Das stimmt „dem Grunde nach“. Denn im bereits erwähnten § 9 Abs. 2 MiLoG steht sogar noch vor der nachlaufenden Orientierung an der Tarifentwicklung dieser Satz: »Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.«

Einen „angemessenen Mindestschutz“ der Arbeitnehmer – das wäre doch bei Konkretisierung der richtige Ansatz für alle Befürworter einer kräftigen Erhöhung des Mindestlohnes zu sein. Selbst der neue Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) scheint in dieses Lager gewechselt zu sein – oder aber zu versuchen, den Leuten eine Wurst vor die Nase zu hängen: Arbeitsminister rechnet mit kräftiger Erhöhung des Mindestlohns, so eine Meldung vom 10. Juni 2018. „Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage gehe ich von einer kräftigen Erhöhung aus“, so wird der Herr Minister zitiert. Wobei eine „kräftige Erhöhung“ natürlich ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, hinter dem man auch faktisch eher gering dimensionierte Anhebungen verstecken kann, weil „kräftig“ immer eine Frage der Perspektive ist. Und warum es durchaus kräftige Erhöhungen braucht: Nach Berechnungen aus dem Bundesarbeitsministerium selbst müssen Arbeitnehmer derzeit mindestens 12,63 Euro in der Stunde verdienen, um nach 45 Versicherungsjahren auf eine gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung zu kommen.
Und mit markigen Vorstößen, abgefedert durch entsprechend platzierte gleichzeitige Relativierungen, scheinen Sozialdemokraten eine ganz besondere Ehe eingegangen zu sein. So hat selbst der Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) bereits Ende des Jahres diese Forderung vorgetragen: Scholz will Mindestlohn auf 12 Euro anheben. „Wir sollten den Mindestlohn in einem überschaubaren Zeitraum auf zwölf Euro pro Stunde anheben“, so wird er dort zitiert. Man achte auf die nicht zufällige Formulierung „in einem überschaubaren Zeitraum“ – was auch immer das sein mag.

Nun sind wir von den 12 Euro pro Stunde noch ganz weit weg. Aber angesichts der eigentlich gegebenen Regelbindung der Anhebungsschritte und der Konstruktionslogik der Mindestlohnkommission, zu der die Option eines Arbeitgebervetos gehört (vgl. dazu ausführlich die Darstellung und Kritik in den Beiträgen Vom Schmuddelkind zur Erfolgsstory? Der gesetzliche Mindestlohn, seine Vermessung und die Frage: Wie hoch darf er denn sein? vom 4. April 2018, Fordern kann man ja. Einen zweistelligen gesetzlichen Mindestlohn. Wenn da nur nicht dieses Mindestlohngesetz wäre vom 7. Oktober 2017  sowie Der gesetzliche Mindestlohn und seine rechnerische Zähmung vom 29. Juni 2016) gab es insofern eine „Überraschung“, als dass die Mindestlohnkommission diesmal nicht bei dem beschriebenen Automatismus einer aus dem Tarifindex abgeleiteten Erhöhung des Mindestlohnes für die nächsten zwei Jahre (wohlgemerkt ab Januar 2019) stehen geblieben ist – was tatsächlich meinen ursprünglich formulierten Gedanken einer Ablösung der Kommission durch eine Excel-Tabelle, die uns vom Statistischen Bundesamt geliefert wird, weiter verfestigen würde -, sondern für nicht wenige überraschend hat man eine zweite Erhöhung bereits nach einem Jahr Laufzeit des 9,19 Euro-Mindestlohnes auf dann 9,35 Euro ab dem 1. Januar 2020 vereinbart.

Ganz offensichtlich wollte man den Gewerkschaften ein wenig entgegenkommen, denn die hatten ja neben einer allgemeinen Forderung nach einem höheren Mindestlohn wenigstens die Berücksichtigung der Tarifabschlüsse aus dem Frühjahr 2018 für den neuen Mindestlohn ab 2019 gefordert. Das bekommen sie nun (nicht), denn das Formel-Ergebnis von 9,19 Euro bleibt (+35 Cent), wird allerdings aufgeweicht nach einem langen Jahr Laufzeit durch die angesprochene weitere Erhöhung um überschaubare +16 Cent pro Stunde. Die Kommission schreibt dazu in ihrem Beschluss vom 26. Juni 2018: »Die zweite Stufe berücksichtigt auch die Abschlüsse im ersten Halbjahr 2018.« Aber gemäß dem Motto „Und täglich grüßt das Murmeltier lesen wir in dem Beschluss auch, dass für die nächste Anhebung, die bis zum 30. Juni 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 erfolgen muss, von einem Betrag in Höhe von 9,29 Euro auszugehen ist, dann angereichert um die Tariflohnsteigerungen der Jahre 2018 und 2019.

Die erneute, wenn auch diesmal um ein Jahr gestreckte Berücksichtigung der aktuellen Tarifabschlüsse können die Gewerkschaften jetzt als gesichtswahrenden Erfolg verkaufen – gesichtswahrend deshalb, weil sie im Vorfeld der heutigen Entscheidung massiv Druck aufgebaut haben in Richtung auf eine deutlich stärkere Erhöhung des Mindestlohnes, so sollte ein zweistelliger Betrag erreicht werden, um mal eine Zielmarke zu benennen. Und der DGB, der mit dem Vorstandsmitglied Stefan Körzell persönlich in der Kommission vertreten ist, macht das dann auch und feiert sich gar für den Beschluss. So wird Stefan Körzell vom DGB unter der Überschrift Körzell: Beschluss der Mindestlohn-Kommission ist ein Erfolg mit diesen Worten zitiert: „Der einstimmige Beschluss der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn auf im Schnitt 9,27 Euro anzuheben, ist ein Erfolg. Für alle, die mit dem Mindestlohn zurechtkommen müssen, zählt jeder Cent, dem haben die Gewerkschaften durch die Einbindung der neusten Tarifabschlüsse Rechnung getragen. Die Beschäftigten werden nun an der guten Lohnentwicklung der letzten Jahre teilhaben.“

Man kann natürlich sagen, wenn man selbst beteiligt war, muss man sein Kopf irgendwie ins Licht stellen – man könnte aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass die Gewerkschaften klein beigegeben haben und nun eine dieser typischen Abspeise-Aktionen auch noch als Erfolg an den Mann oder Frau zu bringen versuchen, statt einfach mal zu sagen: Sorry, wir halten das für viel zu wenig, aber wir konnten uns in dem Gefüge der Kommission nicht durchsetzen.

„Der Mindestlohn soll bis 2020 um 5,8 Prozent steigen – das klingt ordentlich, reicht aber nicht zum Leben aus. Es gibt dringende Gründe, den Satz deutlich stärker zu erhöhen“, kommentiert Florian Diekmann. Was spricht für eine deutlich stärkere Anhebung des Mindestlohnes? »Bereits die Ausgangshöhe von 8,50 Euro war relativ niedrig bemessen. Kein Wunder. Sie wurde 2013 bei den Koalitionsverhandlungen einer Regierung politisch festgelegt, in der es der schwächere Partner – die SPD – bereits als großen Erfolg empfand, überhaupt einen Mindestlohn durchgesetzt zu haben. Und in der der stärkere Partner – die Union – eigentlich gar keinen Mindestlohn wollte, und wenn schon, dann wenigstens einen möglichst wenig spürbaren … Eine einmalige außerordentliche Erhöhung würde also erst einmal die übertriebene Vorsicht bei der Einführung korrigieren.«

Man muss an dieser Stelle mit Diekmann darauf hinweisen: »Selbst die 9,35 Euro, auf die er hierzulande erst Anfang 2020 steigen wird, liegen immer noch unter dem Betrag, der bereits heute in allen westlichen EU-Ländern gilt, mit Ausnahme Großbritanniens.« Und bei der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung findet man in dem Artikel Spielräume für höheren Mindestlohn diesen Hinweis: »Aktuell ist der deutsche Mindestlohn mit 8,84 Euro pro Stunde niedriger als in den meisten westeuropäischen Nachbarländern. Noch offensichtlicher wird der Rückstand, wenn man den Mindestlohn ins Verhältnis zum Lohngefüge setzt. Dazu dient ein Vergleich mit dem Medianlohn. So wird der Verdienst bezeichnet, der genau in der Mitte der Verteilung liegt, bei dem also die eine Hälfte der Erwerbstätigen mehr und die andere Hälfte weniger verdient. Hierzulande entsprach 2016 der Mindestlohn knapp 47 Prozent des Medianlohns. Selbst Länder wie Portugal und Polen kommen auf höhere Werte. Weit vorne im europäischen Vergleich liegt Frankreich, wo die Untergrenze 60,5 Prozent des Medians beträgt.« Und die Zielgröße kann man so formulieren: »Nach Ansicht von Armutsforschern sollte ein Lohn, der zum Leben reicht, mindestens 60 Prozent des nationalen Medianlohns ausmachen.«

Daniel Baumann kommentiert unter der Überschrift Ein paar Cent mehr, immer noch unwürdig. Und auch er verweist auf die Schwachstellen der Anpassungsregeln: »… noch immer liegt der gesetzliche Mindestlohn unter der Armutsgrenze … Außerdem vergrößert der Mechanismus die Lücke zwischen Besser- und Schlechtverdienern. Denn für einen Mindestlohnempfänger bedeutet ein Lohnplus von 4,8 Prozent eben nur ein paar Cent mehr, konkret 0,42 Euro. Wer hingegen besser verdient und für jede Arbeitsstunde zum Beispiel 27 Euro bekommt, der hat bei derselben prozentualen Steigerung 1,30 Euro mehr.«

Wenn man diesen Einwand gegen die einfache prozentuale Übertragung der Tariflohnentwicklung zurückliegender Jahre verbindet mit dem Argument von Diekmann, dass der Start mit 8,50 Euro Anfang 2015 getrieben war von dem Versuch, überschaubar niedrig in den Mindestlohn einzusteigen, dann wird erkennbar, dass die prozentuale und regelgebundene Koppelung an den eben nur als Zufallsgröße zu verstehenden Betrag von 8,50 Euro am Anfang zu einer dauerhaften Fortschreibung eines an sich zu niedrigen Mindestlohnniveaus führen muss.

Ganz andere Startbeträge wurden in den Jahren vor dem Inkrafttreten des Mindestlohnes diskutiert: So berichtete Yasmin El-Sharif im Dezember des Jahres 2010, also viele Jahre vor der Einführung der tatsächlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro: »Der umstrittene Discounter Lidl fordert einen bundesweiten Mindestlohn von zehn Euro – und übertrifft damit sogar die Forderungen der Gewerkschaften.« Wohlgemerkt, im Jahr 2010 war das.

Und abschließend noch ein weiterer Hinweis auf die Folgen des beschriebenen Verfahrens der Mindestlohnkommission: Die Regelbindung der Mindestlohnanpassung erweist sich mit Blick auf das Ziel 12 Euro pro Stunde als Sackgasse. Bei einer jährlichen Steigerung um 2,5 Prozent dauert es bis 2030, nur um die 12-Euro-Marke zu erreichen.

3. Herner Sozialkonferenz 9. Juni 2018 10.-14.30 Uhr Akademie Mont Cenis

  1. Herner Sozialkonferenz

 

Zur aktuellen Situation der sozialen Lage in Herne

 

Samstag, 09.Juni 2018, 10.-14.30 Uhr

 

Akademie Mont Cenis Herne

 

 

Wir laden Sie ein

Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Trotzdem gibt es eine Vielzahl sozialer Probleme, die man nicht leugnen darf und die für dieses Land unwürdig sind. In Deutschland leben Millionen Menschen in Armut. Sozialer Aufstieg durch Bildung ist kaum noch möglich. Minijobs und Leiharbeit sind keine Brücke in gute Arbeit, sondern Armutsfallen. Der Hartz-IV-Regelsatz reicht gerade zum Überleben, ermöglicht aber keine soziale und kulturelle Teilhabe. Erwerbslose erhalten oft keine ausreichende Förderung – das geltende Sanktionsregime demütigt Hilfesuchende. Die politischen Eingriffe in das Alterssicherungssystem verursachen Altersarmut. Unser Gesundheitssystem bevorteilt wohlhabende BürgerInnen, während das Pflegesystem Einkommensschwache nicht selten in die Sozialhilfe treibt. Es fehlen bezahlbare Sozialwohnungen und beim Umgang mit Geflüchteten wird vermehrt auf Abschreckung und Abschiebung gesetzt, statt auf Integration und Respekt.

Das sind nur wenige Beispiele von vielen. Herne gehört wie das gesamte Ruhrgebiet zu den Armutsregionen in Deutschland. Über 20% der gesamten Bevölkerung sind armutsgefährdet. Fast jedes dritte Kind in Herne lebt vom Sozialgeld. In einzelnen Stadtteilen in Herne ist dieser Anteil wesentlich größer. Herne verzeichnet im neuen Schuldenatlas für die BRD den höchsten Zugang an Verschuldung in den letzten Jahren. Der Anteil von Bezieher von „Alters-Hartz-IV“ stieg in 10 Jahren um 79%.

Das sind nur wenige Blitzlichter zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Menschen in unserer Stadt. Im Rahmen der diesjährigen Sozialkonferenz wollen wir die aktuelle Situation in unserer Stadt im Rahmen der allgemeinen Entwicklung näher beleuchten, um konkrete Handlungsmöglichkeiten für unsere Stadt zu entwickeln. Die Formulierung von politischen Anforderungen an Land und Bund wird ebenfalls im Zentrum der Sozialkonferenz stehen.

 

 

Programm

 

9.30 Uhr       Ankommen und Stehcafe

 

10.00 Uhr     Eröffnung der Konferenz

Eric Lobach (Vorsitzender DGB-Stadtverband Herne)

10.15 Uhr     Blitzlichter

Ein Leben im Niedriglohnbereich

Petra Vogel (Personalratsvorsitzende Bergmannsheil Bochum)

 

HartzIV und kein Ende

Franz-Josef Strzalka (Arbeitslosenzentrum Herne)

 

Die drei Jobs von Alleinerziehende

Roswitha Zell (DGB Frauenausschuss Herne)

 

10.45           Input: Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes

Christian Woltering (Landesgeschäftsführer Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW)

11.15           Input: Ausgewählte Probleme der sozialen Entwicklung im Licht der Wissenschaft

Professor Stefan Sell (Hochschule Koblenz)

 

12.00           Pause

 

12.30           Forum 1

Langzeitarbeitslosigkeit und Perspektiven des Sozialen Arbeitsmarktes

Ulrike Sorge (Stadt Herne)  und  Franz-Josef Strzalka (Arbeitslosenzentrum Herne)

Forum 2

Armut von Lebensgemeinschaften und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen

Volker Kersting (Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung der Ruhr-Universität Bochum)

 

Forum 3

Alterssicherungskonzepte und Altersarmut in Herne

Marcel Temme (Institut für Kirche und Gesellschaft Villigst)

 

13.45 Uhr     Präsentation zentraler Diskussionen und Arbeitsergebnisse

 

Anmeldung: per E-Mail  norbert. arndt@verdi.de, Tel. 0 23 23 / 95 22 0

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