FDP: Leichtfertiges Spiel mit Verfassungsrechten

FDP will Streikrecht beschneiden: „Maßlose Streikgier“

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai will das Streikrecht für kritische Infrastruktur einschränken. Es müsse „Verhältnismäßigkeit gewahrt“ bleiben.

Bijan Djir-Sarai, Generalsekretär der FDP, spricht beim Dreikönigstreffen der FDP und weist mit dem Zeigefinger Richtung Publikum

Für FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hört die Freiheit wohl da auf, wo der Streik beginnt Foto: Bernd Weißbrod/dpa

BERLIN afp | Angesichts des monatelangen Tarifstreits zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn fordert FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai eine Einschränkung des Streikrechts. „Wir brauchen umfassende Reformen beim Streikrecht im Bereich der kritischen Infrastruktur“, sagte Djir-Sarai der Bild am Sonntag. „Dazu gehören Instrumente wie verpflichtende Schlichtungen, klare Streikfristen und die Möglichkeit, Verhandlungsführer auszutauschen. Auch müssen wir über eine generelle Einschränkung des Streikrechts in sensiblen Bereichen sprechen.“

Gerade bei der kritischen Infrastruktur sei es zentral, „dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und eine maßlose Streikgier, wie wir sie erlebt haben, in Zukunft unterbunden wird“, sagte der FDP-Politiker. Besonders das Verhalten der GDL kritisierte Djir-Sarai hart: GDL-Chef Claus Weselsky habe „das ganze Land monatelang in Geiselhaft genommen, ohne ernsthafte Bereitschaft zur Kompromissfindung erkennen zu lassen.“ Der volkswirtschaftliche Schaden für Deutschland sei mittlerweile enorm. „So kann es in Zukunft nicht weitergehen“, sagte der Generalsekretär. Zuvor hatten auch schon Unionspolitiker eine Einschränkung des Streikrechts ins Spiel gebracht.

Die GDL hat in der aktuellen Tarifrunde bereits sechs Mal gestreikt, der jüngste Streik endete am Mittwochmorgen. Die Gewerkschaft will vor allem ihre Forderung nach einer 35-Stunden-Woche für Schichtbedienstete bei vollem Lohnausgleich durchsetzen.

Mittlerweile verhandeln die Bahn und die GDL aber wieder. Beide Parteien zeigten sich am Samstag zuversichtlich, in der kommenden Woche ein Ergebnis mitteilen zu können. Die GDL sehe bis dahin von weiteren Streiks ab. Verhandelt werde „in kleinstem Kreis und hinter verschlossenen Türen“.

DGB lehnt Einschränkung des Streikrechts ab

Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, hat Überlegungen zu einer Einschränkung des Streikrechts scharf kritisiert. „Das ist eine absolute Kampfansage an die Gewerkschaften und wir werden da keinen Millimeter nachgeben“, sagte Fahimi in einem am Samstag veröffentlichten Interview mit dem Onlineportal Web.de News. Das Streikrecht sei in der Verfassung verankert. „Ich wundere mich, mit welcher Leichtigkeit einige jetzt darüber diskutieren.“

Fahimi kritisierte zudem die Forderung der Vorsitzenden der CDU-Mittelstandsvereinigung, Gitta Connemann, nach einem Vorlauf von mindestens vier Tagen bei Streiks in bestimmten Bereichen. „Das kann nur jemand fordern, der von Tarifverhandlungen keine Ahnung hat“, sagte Fahimi. Eine so lange Ankündigungsfrist sei unrealistisch in Tarifkonflikten.

Die DGB-Vorsitzende betonte, in Deutschland gelte ein „restriktives Streikrecht“. „Politische Streiks wie in Frankreich sind bei uns ausgeschlossen“, sagte Fahimi. „Wenn jetzt also das Streikrecht in Frage gestellt wird, ist das entweder reiner Populismus oder ein leichtfertiges Spiel mit Verfassungsrechten.

 

Hilft eine Kindergrundsicherung? Mehr Verwaltungsreform als Leistungsverbesserung!

Hilft eine Kindergrundsicherung? Gutachten veröffentlicht

Ob und ggf. was für eine Kindergrundsicherung in dieser Legislaturperiode eingeführt wird, ist derzeit unklar. Der politische Entscheidungsprozess stockt. Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen im Bundestag werden öffentlich zur Zeit nicht kommuniziert. Dann steht auch noch eine notwendige Zustimmung des Bundesrats aus. In dieser Phase sind nunmehr einschlägige Gutachten erschienen, einmal zu den Effekten einer Kindergrundsicherung (Böckler-Stiftung) und einmal zu den Einstellungen von Kindern und Jugendlichen zu Kinderarmut (DJI).
Auch wenn der politische Entscheidungsprozess stockt: es gibt einen von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf, der aktuell hochgradig strittig verhandelt wird. Der Paritätische und das Bündnis Kindergrundsicherung haben ebenso wie zahlreiche weitere Akteure ihre Stellungnahmen veröffentlicht und Verbesserungen eingefordert.
Kritisiert wurde u. a., dass die Reformideen in zentralen Teilen lediglich eine Verwaltungsreform darstellen und auf Leistungsverbesserungen weitgehend verzichtet wird.

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Warum das Rentenpaket II keine Belastung für die junge Generation ist !

Demografie

Warum das Rentenpaket II keine Belastung für die junge Generation ist !

Letze Woche hat das Bundeskabinett das neue Rentenpaket beschlossen – und ist dafür teils heftig kritisiert worden. Die Kritik an den Plänen war vorhersehbar, aber auch vorhersehbar falsch. Ein Beitrag von Klaus Seipp

Letze Woche hat das Bundeskabinett das neue Rentenpaket beschlossen – und ist dafür teils heftig kritisiert worden. Die Kritik an den Plänen war vorhersehbar, aber auch vorhersehbar falsch.

Der wichtigste Teil der Reform ist die Festschreibung des Rentenniveaus auf mindestens 48%. Es war in der Vergangenheit deutlich gesunken und würde nach der Prognose des letzten Rentenversicherungsberichts von heute 48,1% weiter auf 45,0 % fallen.

Rentenniveau in % (Westdeutschland) vor Steuern

Quelle: DRV, Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2023

Das Rentenniveau vergleicht einen Durchschnittsverdiener mit einem Rentner, der 45 Jahre den Durchschnitt verdient hat (und damit genau 45 Rentenpunkte erworben hat). Dabei wird jeweils das Einkommen nach Sozialabgaben, aber vor Steuern genommen. Diese Kenngröße hat Nachteile: Die meisten Menschen erreichen keine 45 Beitragsjahre und verdienen auch nicht den Durchschnitt. Aber es entspricht dem Grundprinzip unseres Umlageverfahrens: Renten und Löhne sollen sich gleich entwickeln. Dieses Verfahren soll „leistungsgerecht“ sein und nicht umverteilen. Wer lange gearbeitet und viel verdient hat, soll auch mehr Rente bekommen als ein Geringverdiener oder eine Person, die länger arbeitslos war.

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Was bringt das Rentenpaket II?

Gerhard Bäcker, 13.03.2024

Was bringt das Rentenpaket II?

Die Bundesregierung hat sich auf eine Stabilisierung des Rentenniveaus geeinigt. Keine Selbstverständlichkeit, sagt Gerhard Bäcker, Senior Professor am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen im Interview. Auch die Folgen des Generationenkapitals und der Beitragserhöhung schätzt er im Gespräch mit sozialpolitikblog ein.

Interview: Johanna Ritter


Die Ampelregierung hat sich auf das Rentenpaket geeinigt. Was ist das wichtigste Ergebnis für Beitragszahler*innen und Rentner*innen?

Die Ampelregierung hat mit diesem Referentenentwurf eine zentrale Aussage aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, nämlich die mittelfristige Stabilisierung des Rentenniveaus  bis zum Jahre 2040 auf 48 Prozent. Nach den letzten Vorausberechnungen wäre das Niveau bis 2036 auf 45 Prozent gesunken, dies wird nun verhindert. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Die Anpassung der Renten folgt der Entwicklung der Löhne. Der zweite Schwerpunkt ist, dass dies finanzierbar gemacht werden soll durch Aufhebung der bisher geltenden Beitragssatzobergrenze. Das heißt, die Beitragssätze bleiben bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent, werden in den Folgejahren dann aber auf bis zu 22,3 Prozent steigen. Und der dritte Schwerpunkt ist, dass die Beitragssatzsteigerungen durch Erträge aus einem sogenannten Generationenkapital abgemildert werden sollen. Es ist positiv, dass sich die Regierung – und ich betone ausdrücklich mit der FDP – dafür entschieden hat, das wesentliche Standbein unseres Sozialstaates, die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken. Das ist insbesondere in einer Zeit, in der es viele Unsicherheiten gibt, wichtig, um das Vertrauen in die Rentenversicherung zu stärken. Ich halte die Zielmarke von 48 Prozent für ein Minimum, denn die Renten sind  durchaus knapp bemessen. Denn selbst die Standardrente (mit 45 Versicherungsjahren) erreicht heute nur einen Wert von rund 1.500 Euro im Monat.

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Das Bürgergeld ist als Kündigungsgrund? Das geben die Daten nicht her, aber die Erzählung hat sich verselbstständigt!

Das Bürgergeld ist als Kündigungsgrund? Das geben die Daten nicht her, aber die Erzählung hat sich verselbstständigt

Seit Monaten erleben wir eine sich selbst befeuernde Debatte über das Bürgergeld, die verengt wurde auf die Aussage, dass es sich „nicht mehr lohnen“ würde, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, weil man mit diesem Bürgergeld ohne anstrengende Arbeit das gleiche auf die Hand bekommen würde, als wenn man den Buckel krumm machen muss. Die teilweise extrem vereinfachenden und zahlreiche Komponenten außer Acht lassende „Modellrechnungen“ wurden durch die Medienlandschaft getrieben (die damit transportierte Erzählung von der bürgergeldbedingten Sinnlosigkeit ordentlicher Erwerbsarbeit wurde bereits im Vorfeld der Umoperation von Hartz IV zum Bürgergeld vor allem in den sozialen Medien verbreitet, vgl. hierzu bereits im Oktober 2022 die Veröffentlichung Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit von Johannes Steffen).

Im vergangenen Jahr hyperventilierte die Debatte und es wurden Berichte lanciert, dass es sogar Beschäftigte in typischen Niedriglohnjobs geben würde, die mit ausdrücklicher Bezugnahme auf das Bürgergeld ihren Job hinschmeißen. So meldete sich – dann vielfach zitiert – im Oktober 2023 der Bundesinnungsverband „Die Gebäudereiniger“ im Rahmen ihrer Herbst-Konjunkturumfrage 2023 zu Wort: »28,4 % der befragten Unternehmen geben an, dass bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Verweis auf das Bürgergeld gekündigt bzw. eine Kündigung in Aussicht gestellt haben.« Und das vor der Anhebung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024.

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Ein sozialpolitisch historisches Ereignis in der Schweiz und eine der „übelsten Abstimmungsklatschen“: Ja für eine 13. Monatsrente und gleichzeitig ein Nein für die Anhebung des Renteneintrittsalters

Ein sozialpolitisch historisches Ereignis in der Schweiz und eine der „übelsten Abstimmungsklatschen“: Ja für eine 13. Monatsrente und gleichzeitig ein Nein für die Anhebung des Renteneintrittsalters

Die Schweizer sind für echte Überraschungen gut. Noch nie ist es dort gelungen, über eine Volksabstimmung einen Ausbau des Sozialstaats auf den Weg zu bringen. Man denke hier als ein Beispiel an den 5. Juni 2016, da haben die Schweizer über eine Initiative abgestimmt, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen – gegen den Antrag einen neuen Art. 110a der Bundesverfassung betreffend haben dann 76,9 Prozent derjenigen Schweizer gestimmt, die den Weg an die Wahlurne gefunden haben (vgl. dazu den Beitrag Mit dem Herz dafür, aber mit dem Kopf dagegen? Oder mit dem Verstand dafür, aber ohne Herz? Das „bedingungslose Grundeinkommen“ ist (nicht) krachend gescheitert vom 7. Juni 2016).

Und jetzt das: »Ein Sieg hatte sich zwar abgezeichnet, aber dass er so deutlich ausfallen würde, überraschte dann doch: Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich an diesem Sonntag mit rund 58 Prozent Ja-Stimmen für die Einführung einer 13. Monatsrente ausgesprochen. Damit ist dem Urheber der Initiative, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), eine Premiere gelungen. Noch nie in der Geschichte der direkten Demokratie der Schweiz hat die Bevölkerung einer Volksinitiative zugestimmt, die auf den Ausbau des Sozialstaats zielte«, so Isabel Pfaff unter der Überschrift „Rentenrevolution“ in der Süddeutschen Zeitung.

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»Im Januar übermittelten nordrhein-westfälischen Einrichtungen den Landesjugendämtern über 2.700 Mal die Meldung, dass die normale Betreuung nicht zu gewährleisten sei. In der Folge gab es fast hundert Schließungen und knapp 1.400 Teil- oder Gruppenschließungen.« In einem Monat.

Geht der Kindertagespflege die Luft aus?

Das Thema „Kita-Notstand“ füllt mittlerweile Regalmeter an Berichten. »Das System kollabiert leise, jeden Tag ein bisschen mehr. Noch läuft der Alltag, weil Erzieherinnen und Erzieher sich aufreiben, um die Lücken zu schließen. Aber in vielen Kitas reichen die Kräfte nicht mehr. Deutschlandweit meldeten Kitas den Jugendämtern im vergangenen Kita-Jahr tausendfach, dass sie die Betreuung nicht mehr gewährleisten konnten und früher oder zeitweise ganz schließen musste. Weil sie zu wenig Personal hatten«, so beginnt beispielsweise dieser Artikel, der im November 2023 veröffentlicht wurde: Kitanotstand: Wie das System versagt. Und aus dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen wird diese Tage berichtet: »Eine neue Studie macht Eltern keine Hoffnung – und Kita-Beschäftigten auch nicht: Im Jahr 2030 werden mindestens 16.000, im schlechteren Fall mehr als 20.000 Fachkräfte fehlen.« Dabei beziehen sich die Zahlen zu den fehlenden Fachkräften „nur“ auf die Kindertageseinrichtungen, andere Betreuungsbereiche mit Personalbedarf, wie die Ganztagsbetreuung an Grundschulen, sind hier noch gar nicht berücksichtigt, so der Artikel Dramatischer Personalmangel in NRW-Kitas bleibt für viele Jahre. Die Zahlen basieren auf einer umfassenden Studie, die Thomas Rauschenbach, der ehemalige Leiter des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im nordrhein-westfälischen Landtag präsentiert hat. Sein ernüchterndes Fazit: „Es gibt mit Blick auf die Zukunft keine Signale: Es wird alles wieder gut.“

➔ Bereits derzeit fährt das System auf Verschleiß und die Ausfälle häufen sich – mit fatalen Folgen für die Familien (und auch für die Beschäftigten selbst): »Im Januar übermittelten nordrhein-westfälischen Einrichtungen den Landesjugendämtern über 2.700 Mal die Meldung, dass die normale Betreuung nicht zu gewährleisten sei. In der Folge gab es fast hundert Schließungen und knapp 1.400 Teil- oder Gruppenschließungen.« In einem Monat.

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Das Märchen vom ungebremst wachsenden deutschen Sozialstaat

 

Aktuelle öffentliche Debatten vermitteln häufig den Eindruck, in Deutschland seien die Sozialausgaben in den vergangenen Jahren explodiert und der Staat über alle Maße aufgebläht worden. Ein genauer Blick auf die Statistiken – auch im internationalen Vergleich – zeigt: Dieser Eindruck ist von Fakten nicht gedeckt.

Vertreter*innen der These eines übergriffig wachsenden (Sozial-)staates weisen
darauf hin, dass die Ausgaben immer neue „Rekorde“ erreichen. Ein Problem mit diesem Argument ist, dass Rekorde bei nominalen Geldbeträgen nicht viel aussagen. Preise und Einkommen steigen jedes Jahr, sodass immer neue „Rekorde“ bei Einnahmen und Ausgaben ganz normal sind. Wenn etwa die Einkommen der Beschäftigten zulegen, ist
es ganz normal, dass auch etwa die Rentenzahlungen zulegen – denn diese sollen ja einen gewissen Anteil der Einkommen absichern.

Zum Runterladen:

file:///C:/Users/Norbert/Downloads/p_imk_kommentar_11_2024-2.pdf

BRD: Zahl der wohnungslosen Menschen im Jahr 2022 bei 607.000 gegenüber 383.000 im Jahr 2021

Während bei uns die Zahlen der wohnungslosen Menschen explodieren, wird in Finnland die Obdachlosigkeit bald gänzlich abgeschafft sein

12.02.2024 Gewerkschaftsforum.de

Nach den jüngsten Hochrechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) lag die Zahl der wohnungslosen Menschen im Jahr 2022 bei 607.000 gegenüber 383.000 im Jahr 2021. Rund 50.000 Menschen lebten ganz ohne Unterkunft als Obdachlose auf der Straße.

Eine angemessene Obdachlosenpolitik auf kommunaler, Landes- und Bundesebene scheint nicht in Sicht, die Menschen ohne Wohnung werden sich selbst überlassen und erhalten, wenn überhaupt nur Hilfen, die gerade mal ihre physische Existenz mehr oder weniger sichern. Auf der Straße sind sie zunehmend der Gewalt ausgesetzt und sie werden von den Polizei- und Ordnungskräften nicht beschützt, sondern deren Aufgabe ist es geworden, sie aus der Öffentlichkeit zu vertreiben und sie zu verfolgen.

Neue Ideen und Konzepte, wie Housing-First werden einfach ignoriert und immer nur auf die leeren Kassen verwiesen.

Wie es anders geht, zeigt das Beispiel Finnland. Dort geht die Zahl der obdachlosen Menschen seit Jahren zurück und bald wird die Obdachlosigkeit gänzlich abgeschafft sein. Der Grund dafür ist vor allem, dass Finnland das Housing First-Konzept anwendet.

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