Fast jeder fünfte Altersrentner lebt in Armut!

Linken-Politikerin Reichinnek: „Fast jeder fünfte Altersrentner lebt in Armut“

Berlin. Fast jeder fünfte Altersrentner, der 65 Jahre oder älter ist, muss in Deutschland mit monatlichen Bezügen von weniger als 1135 Euro auskommen und liegt damit unterhalb der von der Bundesregierung definierten Alters­armuts­grenze. Das geht aus einer Antwort des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Linken hervor, die dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Demnach mussten am Stichtag 1. Juli 2021 von über 19,6 Millionen Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland 17,9 Prozent mit Bezügen unterhalb der Armutsgrenze auskommen. Dabei steigt laut Statistik diese Zahl kontinuierlich an: Im Jahr 2010 waren es lediglich 12,6 Prozent. „Fast jeder fünfte Altersrentner lebt in Armut. Die Inflation und gestiegene Energiepreise fressen immer mehr von den mageren Renten auf“, kritisierte die senioren­politische Sprecherin der Bundestags­fraktion der Linken, Heidi Reichinnek, gegenüber dem RND. Das könne in einem der reichsten Länder der Welt nicht der Anspruch sein.

Die Linke plädiert seit Längerem für eine monatliche Mindestrente, um Rentnerinnen und Rentner vor einem Abrutschen in die Altersarmut zu bewahren. „Niemand soll im Alter von weniger als 1200 Euro netto leben müssen“, sagte Reichinnek und forderte „eine einkommens- und vermögens­geprüfte solidarische Mindestrente von aktuell 1200 Euro netto“.

Reallöhne sinken 2022 das dritte Jahr in Folge!

Reallöhne im Jahr 2022 um 4,1 % gegenüber 2021 gesunken

Pressemitteilung Nr. 048 vom 7. Februar 2023 DESTATIS

Stärkster Nominallohnanstieg seit 2008: +3,4 % zum Vorjah

Hohe Inflation führt dennoch zu stärkstem Reallohnverlust für Beschäftigte seit Beginn der Zeitreihe 200

Reallöhne sinken 2022 das dritte Jahr in Folge

 

WIESBADEN – Der Nominallohnindex in Deutschland ist nach vorläufigen Ergebnissen der Verdiensterhebung im Jahresdurchschnitt 2022 um 3,4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Index bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich Sonderzahlungen ab. Es handelt sich um den stärksten Anstieg der Nominallöhne seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im Jahr 2022 um 7,9 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sanken die Reallöhne damit voraussichtlich um durchschnittlich 4,1 % gegenüber 2021, nachdem sie sich bereits in den letzten beiden Krisenjahren rückläufig entwickelt hatten.

Weiterlesen

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in den letzten Jahren stark angestiegen.

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt auf 5 Mio. – weit überwiegend in häuslicher Versorgung

Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Während im Jahr 2001 etwa 2 Mio. Menschen pflegebedürftig waren, sind es 20 Jahre später fast 5 Mio. Menschen. Der starke Anstieg der Pflegebedürftigen konzentriert sich in den letzten Jahren auf den Bereich der ambulanten bzw. häuslichen Versorgung.

Im Wesentlichen beruhen diese Entwicklungen auf den gesetzlichen Umstellungen von Pflegestufen auf Pflegegrade im Rahmen des Pflegestärkungsgesetz II und der Covid-19-Pandemie. In Zukunft wird es deutlich mehr Pflegebedürftige geben, sodass ein Ausbau der ambulanten und stationären Strukturen erforderlich ist. Denn die derzeitigen „leichten“ Pflegefälle werden sich perspektivisch zu „schweren“ Pflegefällen mit einem höheren Pflegegrad entwickeln und die demografische Entwicklung zu einem insgesamt erhöhten Anteil älterer Menschen an der Gesamtgesellschaft führt.

Da wir in Folge eines Cyberangriffs weiterhin keinen Newsletter versenden können, finden Sie den Newsletter 02/2023 hier.

Es drohe ein Kollaps auf dem sozialen Wohnungsmarkt, warnt das Bündnis „Soziales Wohnen“.

Sozialwohnungsnot: 50 Mrd. Euro für einen Bauwumms oder braucht es etwas anderes, um die neue alte soziale Frage anzugehen?

Wenn es um die sozialpolitisch relevante Frage einer ausreichenden Versorgung mit Wohnraum geht, dann sprechen wir nicht über Stilfragen der Wohnungsausstattung oder der Komfortintensität, sondern es geht um einen seit Jahren zunehmenden Mangel an Wohnraum überhaupt, jedenfalls in bestimmten Städten und Regionen, in Verbindung mit einer stark wachsenden Gruppe an Menschen, die bereits da sind sowie Menschen, die aus welchen Gründen auch immer zu uns kommen und einer Unterbringung bedürfen. Bereits die Versorgung derjenigen, die hier sind, mit halbwegs bezahlbaren Wohnraum gestaltet sich schwierig, die Unterbringung der vielen Menschen, die aus Fluchtgründen zu uns kommen (werden), stellt vielerorts eine immer größer werdende Zahl an Kommunen vor schwer lösbare Aufgaben. Dabei ist das hier angesprochene Problem nicht flächendeckend, sondern teilweise hochgradig konzentriert, da sowohl diejenigen, die schon da sind, bezahlbaren Wohnraum nicht gleichverteilt über die Bundesrepublik suchen und auch diejenigen, die nach Deutschland zuwandern, in bestimmten Regionen und Städten suchen. Und man sollte neben der im vergangenen Jahr wieder stark gestiegenen Zahl an Zuwanderern aus Fluchtgründen, sowohl aus der Ukraine wie auch aus den „klassischen“ Asylherkunftsländern, nicht vergessen, dass von vielen Seiten unmissverständlich eine Zuwanderung von hunderttausenden Menschen pro Jahr aus Arbeitsmarktgründen als notwendig erachtet wird – die dann aber auch Wohnraum brauchen und den ebenfalls nicht gleichverteilt über unser Land, sondern in den Regionen, in denen die Jobs zu finden sind bzw. wo die Arbeitskräfte dringend gebraucht werden.

Weiterlesen

Post mit Rekordgewinn im Krisenjahr 2021 von 8,4 Mrd. Euro – Vorstandsvorsitzender Frank Appel mit Gehalt von mehr als 10 Millionen Euro

Zum Arbeitskampf bei der Post: Privatisierung der früheren Bundesbehörde auf dem Rücken der Beschäftigten

Die Deutsche Post zählt zu den sogenannten Krisengewinnern, sie schloss das Geschäftsjahr 2021 mit einem Rekordergebnis von 8,4 Milliarden Euro ab. Dafür hat der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Frank Appel, der im Jahr mehr als 10 Millionen Euro, das ist eines der höchsten Gehälter aller Vorstände in Deutschland, ausgezahlt bekommt, ausdrücklich auch den „engagierten Beschäftigten“ gedankt. Ein Zusteller der Post müsste, um auf das Jahresgehalt von Appel zu kommen, mehr als 300 Jahre arbeiten.

Nun fordern die Postbeschäftigten eine Lohnerhöhung von 15 Prozent. Damit soll nicht nur die zeitweise zweistellige Inflation ausgeglichen werden, sondern auch den Beschäftigten ein Anteil an den steigenden Gewinnen des Unternehmens gesichert werden.

Weiterlesen

Die Zahl der Mitglieder, die in den DGB-Gewerkschaften organisiert sind, ist seit der Wiedervereinigung etwa um die Hälfte eingebrochen.

DGB – Gewerkschaften im Sinkflug – Sie haben es nicht verhindert, dass eine Lohnpolitik gemacht wurde, bei der die Reallöhne gesunken sind

Für Gewerkschaften gibt es nichts Wichtigeres als Mitglieder. Wenn sie die Unternehmen nicht mit Mitgliedern beeindrucken können, können sie sie auch nicht mit Streikdrohungen erschrecken. Wer nicht einmal mit Streiks drohen kann, der braucht an den Tischen der Tarifverhandlungen gar nicht erst Platz zu nehmen.

Die Zahl der Mitglieder, die in den DGB-Gewerkschaften organisiert sind, ist seit der Wiedervereinigung etwa um die Hälfte eingebrochen. Im Jahr 2017 ist sie erstmals unter die 6 Millionenmarke gesunken. Zum Jahresende 2021 waren es noch 5.7 Millionen Mitglieder, gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 130.000.

Von offizieller Seite wird diese Entwicklung hauptsächlich auf die demografische Entwicklung, Beschäftigungsabbau allgemein, Strukturwandel in der Berufswelt und neuerdings zusätzlich noch auf die Pandemie, mit ihrer erschwerten Mitgliederwerbung geschoben. Doch diese Sichtweise ist mehr als kurzsichtig, die Gründe sind vielfältiger und durch den DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften auch hausgemacht.

 

Weiterlesen

Tarifabschluss – Mehr Geld für Beschäftigte in der Leiharbeit

Pressemitteilung im Browser anzeigen
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
Pressemitteilung DGB Bundesvorstand
PM 002 – 13.01.2023
Tarifabschluss – Mehr Geld für Beschäftigte in der Leiharbeit
In der dritten Verhandlungsrunde haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ein Verhandlungsergebnis für die rund 816.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland erzielt.

Die DGB-Tarifgemeinschaft erreichte in der Verhandlung mit den Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP eine Erhöhung der Entgeltgruppen (EG) 3 bis 9, die in zwei Erhöhungsstufen ab 01.04.2023 sowie 01.01.2024 Anwendung finden. Insgesamt steigen die Entgelte in den Lohngruppen drei und vier in zwei Schritten bis 31.03.2024 um 13,07 Prozent. In der Lohngruppe 9 liegt der Erhöhungsbetrag bei 9,18 Prozent.

Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und kann erstmals zum 31.03.2024 gekündigt werden.

Für die Entgeltgruppen 1, 2a und 2b wurden Tariferhöhungen bereits im Juni 2022 vereinbart.

Die Regelungen im Überblick

ab 01.04.2023 ab 01.01.2024
EG 3 14,55 Euro 15,06 Euro
EG 4 15,38 Euro 15,92 Euro
EG 5 17,25 Euro 17,85 Euro
EG 6 19,24 Euro 19,82 Euro
EG 7 22,39 Euro 23,06 Euro
EG 8 23,97 Euro 24,69 Euro
EG 9 25,14 Euro 25,89 Euro

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer, sagte am Freitag in Berlin:

„Es waren harte Verhandlungen und die Einigung bedurfte mehrerer Runden. Unsere Forderung war klar: Angesichts der steigenden Preise für Energie, Lebensmittel und Wohnen brauchen die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche spürbar mehr Geld im Portemonnaie. Die jetzt beschlossenen Erhöhungen in der Entgelttabelle sind eine echte Verbesserung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche.“

Die Erklärungsfrist beider Seiten zu den getroffenen Vereinbarungen wurde auf den 22.02.2023 festgesetzt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Tarifkommissionen der Gewerkschaften sollen die Regelungen zum 01.04.2023 in Kraft treten.

Hintergrund
Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Die Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) wurden fristgerecht zum Jahresende 2022 gekündigt. Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland.

Impressum
Verantwortlich
Nora Neye
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 11 03 72, 10833 Berlin
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon 030-24060-211
Telefax 030-24060-324

Bezieher von Grundsicherung sind derzeit von erheblichen Kaufkraftverlusten betroffen: So hätte ein Paar mit zwei Kindern im Jahr 2022 rund 1.600 Euro mehr bekommen müssen, um die Kaufkraft der Grundsicherung zu erhalten.

file:///C:/Users/Norbert/Downloads/Becker-Studie-zu-Regelsaetzen-und-Inflationsentwicklung.pdf

Erhebliche Kaufkraftverluste für Menschen in der Grundsicherung und die Stromkosten bleiben auch im Bürgergeld ein Problem

Bezieher von Grundsicherung sind derzeit von erheblichen Kaufkraftverlusten betroffen: So hätte ein Paar mit zwei Kindern im Jahr 2022 rund 1.600 Euro mehr bekommen müssen, um die Kaufkraft der Grundsicherung zu erhalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB):

➔ Irene Becker (2022): Ermittlung eines angemessenen Inflationsausgleichs 2021 und 2022 für Grundsicherungsbeziehende. Expertise im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bundesvorstand, Riedstadt, November 2022

Und auch die Empfänger von Bürgergeld, was zum Jahresbeginn das offizielle Licht der Welt erblickt hat, sind nicht vor hohen Teuerungsraten geschützt. Das Statistische Bundesamt hat die Inflation für das gesamte Jahr 2022 auf 7,9 Prozent taxiert – das ist der höchste Wert seit 1951. Aber die Bundesregierung hat doch eine Vielzahl an Entlastungsmaßnahmen für die Menschen auf den Weg gebracht?

Weiterlesen

Wir können festhalten, dass nach den IW-Berechnungen aktuell ein Defizit in Höhe von 365.000 Kita-Plätzen ausgewiesen wird.

Ein (weiterer) Mangel.

Nicht nur an Betreuungsplätzen.

Eine „Kita-Lücke“ mit vielen heute schon fehlenden Plätzen und einem Mangel an großen – und für kleine – Menschen

Es ist eine bewusste Entscheidung, das neue Jahr mit einem (weiteren) Bericht aus dem Mangelland Deutschland zu beginnen, denn zahlreiche Mangellagen werden uns nicht nur in dem noch ganz jungen neuen Jahr, sondern auch in der mittelfristig absehbaren Zukunft begleiten. Und dabei nicht nur, aber eben auch in Bereichen, die zur existenziellen Daseinsvorsorge gehören. Man denke hier an die seit Jahren anschwellenden Berichte über fehlendes Personal in den Kliniken, den Pflegeheimen und Pflegediensten.

An dieser Stelle soll und muss es um den für eine ausdifferenzierte und hochkomplexe Volkswirtschaft sowie für eine immer heterogener werdende Gesellschaft so bedeutsamen Bereich der Kindertagesbetreuung gehen. Man muss nun keineswegs jedes Wort auf die Goldwaage legen, aber in diesem Fall ist es schon angebracht, den Terminus „Kindertagesbetreuung“ auch kritisch zu sehen und mit gespreizten Fingern anzufassen, denn es sollte eben nicht nur um (irgendeine?) Betreuung gehen, sondern um einen höchst anspruchsvollen Dreiklang aus „Bildung, Betreuung und Erziehung“ – und das ist eben deutlich mehr als nur die im Idealfall liebevolle Betreuung von sehr verletzlichen kleinen Kindern, die dann in der Realität nicht selten aufgrund bestimmter Rahmenbedingungen auch degenerieren kann zu einer fragwürdigen „Stunden-Betreuung“ zu möglichst kostengünstigen Bedingungen.

Weiterlesen

»Damit ist der Weg frei für die vollständige Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente und die Anhebung der Verdienstgrenze beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente«, berichtet der Bundestag unter der Überschrift Mehr Hinzuverdienst in der Frührente.

Eine weitere Flexibilisierung des Renteneintritts oder „süßes Gift“?

Die Begrenzung der Hinzuverdienste bei vorgezogenen Altersrenten fällt zum 1. Januar 2023

 

Am 27. August 2022 wurde hier in dem Beitrag Die Hinzuverdienstbegrenzung bei vorgezogener Altersrente soll gestrichen werden (dort auch eine genaue Darstellung der bisherigen Begrenzungen der Hinzuverdienste bei einem vorzeitigen Rentenbezug) noch über eine Absicht des Gesetzgebers berichtet, die zwischenzeitlich Wirklichkeit geworden ist: Wer vorzeitig in Rente gegangen ist und nebenher noch arbeitet, muss künftig nicht mehr aufpassen, dass er nicht zu viel verdient: Die Regierungskoalition will die bisher geltenden Hinzuverdienstgrenzen künftig für solche Fälle ersatzlos streichen. Das hat sie nun getan. Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz (in geänderter Fassung) ist verabschiedet worden. »Damit ist der Weg frei für die vollständige Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente und die Anhebung der Verdienstgrenze beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente«, berichtet der Bundestag unter der Überschrift Mehr Hinzuverdienst in der Frührente. Für die gesetzliche Änderung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion und Die Linke enthielten sich.

Weiterlesen

1 4 5 6 7 8 139