„Laut Umfrage mussten bundesweit bereits 40 Prozent der befragten Organisationen und Einrichtungen Angebote und Leistungen für Klient*innen aus finanziellen Gründen einschränken oder ganz einstellen.“

Umfrage zur finanziellen Lage sozialer Arbeit: Wohlfahrtsverbände warnen vor Zusammenbruch sozialer Infrastruktur

Arbeiterwohlfahrt (AWO), Diakonie Deutschland und der Paritätische warnen angesichts der Kürzungspläne im Bundeshaushalt vor einem Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur.
Viele soziale Angebote in ganz Deutschland drohen vollständig wegzubrechen, da gestiegene Kosten finanziell nicht ausreichend kompensiert werden können. Trotz steigender Nachfrage mussten vielerorts bereits Angebote und Hilfen eingeschränkt bzw. reduziert oder sogar ganz eingestellt werden. Darüber hinaus drohen kurzfristig weitere Kürzungen ihrer Einnahmen. Das sind die erschütternden Befunde einer bundesweiten Umfrage von Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischem Wohlfahrtsverband und der Diakonie Deutschland, an der sich mehr als 2.700 gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen aus dem gesamten Spektrum sozialer Arbeit beteiligten.

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Jede siebte Kitaplatzsuche erfolglos, Rechtsanspruch wird im Osten öfter erfüllt.

Ost-West-Gefälle mal andersrum

Jede siebte Kitaplatzsuche erfolglos, Rechtsanspruch wird im Osten öfter erfüllt

Alexander Reich jw 7.10.2023

Bundesweit würden zur Zeit knapp 300.000 Kinder im Alter von ein oder zwei Jahren in eine Kita gehen, wenn ihre Eltern nur einen Platz für sie fänden. Und dabei gibt es seit 1. August 2013 einen Rechtsanspruch darauf. Die aktuelle Zahl hat das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) am Freitag bekanntgegeben. Auf 857.000 Kitaplätze kommen demnach 1,16 Millionen Betreuungswünsche – jedes siebte Kind geht leer aus.

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Zentrale These: Die Spekulation mit Wohnraum verursacht die Mietenkrise.

Misere ohne Ende? Die Wohnkosten steigen und steigen. Ein neues Buch zeigt: Es geht auch anders

Ein Artikel von Hermann Kaienburg

Die Lage scheint aussichtslos. Überall steigen die Wohnkosten. Wer als Mieter in einer deutschen Großstadt nach einer neuen Wohnung sucht und auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen ist, muss tief in die Tasche greifen. Unter zwölf Euro pro Quadratmeter (netto kalt) ist in den meisten Städten nichts mehr zu finden. Besonders rasant sind die Preise von Wohneigentum in den vergangenen Jahren gestiegen; auch wenn sie zurzeit wieder etwas sinken, liegen sie im Vergleich zu früher auf sehr hohem Niveau. Müssen wir diese Preissteigerungen einfach hinnehmen? Caren Lay hat sich die Mühe gemacht, nachzuforschen. Die langjährige Expertin für Wohnen und Stadtentwicklung in der Fraktion der Linken im Bundestag stellte vor einigen Monaten ihr neues Buch über das Thema vor. Ihre zentrale These lautet: Die Spekulation mit Wohnraum verursacht die Mietenkrise. Ist das nicht etwas zu simpel? Hermann Kaienburg schildert in seiner Rezension die Ergebnisse ihrer Recherchen.

Leider haben wir uns zu sehr an die verbreitete Behauptung gewöhnt, an den Gesetzen des Marktes komme niemand vorbei. Das war aber nicht immer so. Nach dem Zweiten Weltkrieg verließ sich kaum jemand gern auf den Markt. Die Bau- und Wohnungspolitik war streng reglementiert. Wegen der Kriegszerstörungen herrschte großer Wohnungsmangel. Auf welche Instrumente zur Deckung des hohen Bedarfs stützte man sich damals?

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Im Kern besteht die Kindergrundsicherung aus drei Komponenten: Dem Kindergarantiebetrag, dem Kinderzusatzbetrag und den Leistungen für Bildung und Teilhabe.

05/2023: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungs-gesetzes

Verlängerung der Frist zum Abruf von Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung

Gesetzentwurf vom 04.11.2022

Stellungnahme des Bundesrates vom 16.12.2022

Gesetzentwurf vom 11.01.2023 (mit Auffassung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates, Anlage 3)

Gesetz vom 23.05.2023

Inkraftreten: 30.06.2023

Inhalte:

  • Verlängerung von Maßnahmen und Verlängerung des Abrufzeitraums von Mitteln im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“, so dass die Finanzhilfen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung von den Ländern trotz der Folgen/Verzögerungen durch Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg vollständig abgerufen und investiert werden können
  • Verlängerung von Fristregelungen für Berichte im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“

#/2023: Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen

Einführung eines Kindergarantiebetrag und eines Kinderzusatzbetrags; Empfänger*innen des Kinderzusatzbetrags erhalten Zugang zu Leistungen für Bildung und Teilhabe; Kindergrundsicherungsempfänger erhalten Zugang zu Leistungen der Arbeits- und Ausbildungsförderung.

Referentenentwurf vom 08.08.2023

Referentenentwurf vom 30.08.2023

Ausgewählte Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Gesetzentwurf vom 27.09.2023

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So wurde das Bürgergeld für 2024 berechnet.

So wurde das Bürgergeld für 2024 berechnet

563 Euro Regelsatz und damit eine Erhöhung um 12,2 Prozent: Diese Zahl geistert gerade durch alle Medien und sorgt seit Bekanntwerden für einen enormen Aufschrei in den sozialen Netzwerken. Doch wie kommt der Regelsatz für einen Single zustande? Denn ehe man sich aufregt, dass Bürgergeld-Bedürftige ab dem nächsten Jahr mehr Geld erhalten, wäre es vielleicht ratsam, sich näher mit den Umständen zu befassen.

Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

Einmal im Jahr werden die Regelbedarfsstufen fortgeschrieben. Das war bei Hartz IV so und wurde für das Bürgergeld übernommen. Allerdings folgt die Berechnung seit vergangenem Jahr einer neuen Grundlage. Die Basis bilden nach wie vor die Inflation und die Entwicklung der Löhne. Geändert haben sich die Rechenschritte und dass der Fokus jetzt mehr auf die Daten der jüngeren Vergangenheit gelegt wird – um zeitnäher auf Trends wie die galoppierende Teuerung reagieren zu können.

Daten für die Anpassung

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts, grünes Licht für die neuen Regelsätze beim Bürgergeld zu geben, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt auch die Daten für die Berechnung vorgelegt. Sie entstammen der „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024“, die gleichermaßen für den Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) gilt. Überarbeitet und angepasst wurden zudem die Bedarfe für den persönlichen Schulbedarf.

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Düstere Prognose: Rund die Hälfte von den aktuell 22 Millionen Vollzeitbeschäftigten erwartet eine Rente von unter 1.500 Euro!

Zur konkreten Lebenssituation armer alter Menschen – Düstere Prognose: Rund die Hälfte von den aktuell 22 Millionen Vollzeitbeschäftigten erwartet eine Rente von unter 1.500 Euro

Die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion schlug Anfang September 2023 bei den 22 Millionen Vollzeitbeschäftigten in Deutschland wie ein Blitz ein. Die Hälfte von ihnen erwartet eine Rente von weniger als 1.500 Euro monatlich, wenn sie auf dem derzeitigen Lohnniveau bleiben.

Im vergangenen Jahr war noch ein Bruttomonatslohn in Höhe von 3.371 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung erforderlich, um auf eine Rente in Höhe von 1.500 Euro zu kommen. Zum 1. Juli dieses Jahres lag die Schwelle bereits bei 3.602 Euro brutto im Monat, was einem Stundenlohn von 20,78 Euro entspricht. Für eine künftige monatliche Rente in Höhe von 1.200 Euro ist derzeit rechnerisch ein Stundenlohn von 16,62 Euro bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden über 45 Jahre nötig, für eine Rente in Höhe von 1.300 Euro ein Stundenlohn von 18,01 Euro.

Konkret heißt das, selbst wenn der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro ansteigt, sind die lohnabhängigen Menschen noch weit entfernt von den 16,62 Euro, die nötig sind, um eine Rente von lediglich 1.200 Euro zu erreichen.

Knapp die Hälfte der 22 Millionen aktuell vollzeitbeschäftigten Menschen kann sich schon mal mit dem Gedanken vertraut machen, sich in die Menge der derzeit drei Millionen von Altersarmut betroffenen Personen ab 65 Jahren einzureihen. Dabei ist die konkrete Lebenssituation der aktuell über drei Millionen alter und armer Menschen schon schlimm genug.

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Zum Jahresanfang 2023 trat die Wohngeldreform in Kraft: In einigen Ruhrgebietsstädten sind jeweils über 10.000 Wohngeldanträge noch nicht bewilligt!

Zum Jahresanfang 2023 trat die Wohngeldreform in Kraft: In einigen Ruhrgebietsstädten sind jeweils über 10.000 Wohngeldanträge noch nicht bewilligt

Zum Jahresanfang 2023 trat mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft, das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro erhöht und steigt auf etwa 370 Euro pro Monat. Die Anzahl der Menschen die einen Anspruch auf Wohngeld haben, verdreifacht sich von rund 600.000 auf 2,1 Millionen in Deutschland.

Die Bundesregierung argumentiert für die Erhöhung wie schon früher mit den deutlich gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreisen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngelds nehme dadurch mit der Zeit immer mehr ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die ja nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen, mit der Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinken.

Mit dieser Argumentation setzt man weiter auf die Subjektförderung, bei der das Wohngeld durch die Mieter an die Vermieter weitergeleitet wird und damit die erhöhten Mietpreise legitimiert bzw. subventioniert werden. Die Objektförderung wird komplett ausgeblendet, was konkret heißt, auf den Bau von Sozialwohnungen wird bewußt verzichtet.

Das Wohngeld ist dabei sogar Teil des Problems.

Die personell ausgedünnte Verwaltung in den Kommunen kann die Antragsflut jedoch nicht bewältigen. In einigen Ruhrgebietsstädten liegen nun, fast 10 Monate nach der Wohngeldreform, jeweils rund 10.000 Anträge unbewilligt auf Halde und die Menschen türmen Mietschulden auf, die den Verlust ihrer Wohnung nach sich ziehen können.

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„Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass alle Studien höhere relative Inflationsraten für Haushalte mit niedrigem Einkommen aufzeigen.“

Auswirkungen der Inflation auf verschiedene Einkommensgruppen und Haushalte

Veröffentlichung der Kurzexpertise 26 „Verteilungswirkungen der aktuellen Preisniveausteigerungen“

Titelblatt des Forschungsberichts.

Seit dem Frühjahr 2022 ist die Inflationsrate in Deutschland außergewöhnlich stark angestiegen. Im Hinblick auf diese Preisentwicklungen stellt sich die Frage, wie stark einzelne Haushalte in Deutschland von den hohen Inflationsraten betroffen sind und inwieweit sich die Belastung z. B. nach Einkommenshöhe unterscheidet. Die Kurzexpertise gibt einen Überblick über aktuelle Studien zu den Verteilungswirkungen der Inflation. Ein Fokus wird dabei auf die verwendeten Datengrundlagen und Methoden gelegt. Außerdem werden Vorschläge zur Verbesserung u.a. der Datenlage unterbreitet.

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