41,3% aller HartzIV-Empfänger in Herne länger als 4 Jahre im Bezug

Zahlen für Herne zum Thema Verweildauer im HartzIV-Bezug:

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Fundstelle siehe unten)

Im Juni 2018 bezogen  5.372 Betroffene länger als 2 bis unter 4 Jahre HartzIV-Leistungen. Das entspricht 23 % aller „Regelleistungsberechtigten“ in Herne.

Zum gleichen Zeitpunkt waren 9.671 Menschen länger als 4 Jahre im HartzIV-Bezug.

Das entspricht 41,3% aller HartzIV-EmpfängerInnen in Herne. Damit lag Herne knapp über dem Bundesdurchschnitt.

Wenn man/frau beide Betroffenengruppen zusammenfasst, heisst das, dass von den Menschen im HartzIV-Bezug fast zwei Drittel ( 64,3%) länger als zwei Jahre davon betroffen sind.

Die Vergleichszahlen von Monat Juni 2018 zum Monat Juni 2017 verdeutlichen, dass im Verlauf der vergangenen 12 Monate der Anteil der Betroffenen, die länger als zwei Jahre bis unter 4 Jahre und länger als 4 Jahre von HartzIV leben müssen, an allen „Regelleistungsberechtigten“ zugenommen hat. Im Juni 2017 verweilten 58,2 % dieser HartzIV-EmpfängerInnen im SGBII-Bezug.

Einen starken Anstieg von 2017 nach 2018 verzeichnet man/frau bei der Gruppe der Betroffenen, die länger als zwei bis unter vier Jahren im Bezug verweilen, und zwar um 35,8%.

Betrachtet man/frau die Entwicklung der vergangenen vier Jahre in Herne muss man/frau feststellen, das sich die Anzahl der Gruppe der HartzIV-Bezieher, die länger als vier Jahre im HartzIV-Bezug leben müssen, von 10.055 Menschen auf 9.671 Menschen verringert hat. Der Anteil an allen SGBII-EmpfängerInnen, die länger als zwei Jahre und länger als vier Jahre im HartzIV-Bezug verweilen, ist trotz der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung fast gleich geblieben (2015 65,1% – 2018  64,3%).
zusammengestellt: Norbert Kozicki  Dipl.Soz.Wiss.
Hartz-IV-Empfänger: Mehr als ein Drittel seit über vier Jahren im Bezug

(Quelle: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de)

41 Prozent der Hartz-IV-Empfänger waren im Juni 2018 bereits vier Jahre oder länger im Bezug. Absolut gesehen hat der verfestigte Hartz-IV-Bezug gegenüber 2017 zwar abgenommen, doch der Anteil der langfristig Hilfebedürftigen bleibt konstant hoch.

Über ein Drittel (41 Prozent) der rund 5,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland war im Juni 2018 bereits vier Jahre oder länger abhängig von der staatlichen Sozialleistung. 61 Prozent der Regelleistungsberechtigten waren zwei Jahre oder länger hilfebedürftig. Das zeigen die Verweildauern aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Die Zahl der Regelleistungsberechtigten im Hartz-IV-System ist im Vergleich zum Vorjahr um knapp 289.000 Personen gesunken. Im Juni 2017 zählten noch rund 6,1 Millionen zu den Regelleistungsberechtigten. Zu ihnen zählen nicht nur Arbeitslose und Erwerbsfähige, sondern alle Personen mit einem eigenen Hartz IV-Anspruch. Unter den Regelleistungsberechtigten finden sich demnach auch 1,6 Millionen nicht erwerbsfähige Kinder und rund 1,1 Millionen Beschäftigte (O-Ton berichtete). Personen, die zwar in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft leben, aber keinen eigenen Leistungsanspruch haben, werden in der Zahl der Regelleistungsberechtigten folglich nicht berücksichtigt (O-Ton berichtete).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Größter Rückgang bei Kurzzeitbeziehern

Den deutlichsten Rückgang im Hartz-IV-Bezug gab es bei Personen, die seit weniger als einem Jahr Hartz-IV-Leistungen bezogen haben. Ihre Zahl ist im rund 393.000 Personen beziehungsweise 24 Prozent gesunken. Zuwächse gab es hingegen in den Gruppen, die zwischen einem und vier Jahren Hartz-IV-Leistungen empfangen haben. Die Zahl der Personen mit einer Verweildauer über einem bis unter zwei Jahren hat um knapp 146.000 Personen (16 Prozent) zugenommen, während der Zuwachs bei Personen mit einer Verweildauer von zwei bis unter vier Jahren im Leistungsbezug mit rund 73.000 Personen (sieben Prozent) geringer ausfiel.

Zum Weiterlesen:

Bundesagentur für Arbeit, Verweildauern im SGB II – Deutschland mit Ländern und Kreisen, Juni 2017 und Juni 2018.

 

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