12.Existenzminimumbericht: Alleinstehende Miete 289 Euro, im Monat 424 Euro Unterhalt, 51 Euro Heizung im Jahr 2019
BMF, 19. Oktober 2018
Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2020
(12. Existenzminimumbericht)
Auszüge (ohne Kommentar):
Für 2019 bzw. 2020 ist ein Regelbedarfsniveau bei Alleinstehenden von 5 088 Euro (424 Euro/Monat) bzw. 5 196 Euro (433 Euro/Monat) und beiEhepaaren für 2020 von 9 360 Euro (780 Euro/Monat) vorgesehen.
Auf dieser Grundlage wird für die steuerliche Bemessung des Existenzminimums – unter
Berücksichtigung der im Steuerrecht notwendigen Typisierung – für Alleinstehende eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 m² und für Ehepaare ohne Kinder eine Wohnung mit einer Wohnfläche von 60 m² als angemessen angesehen.
Für 2019 bzw. 2020 ergeben sich folglich Bruttokaltmieten von 3 468 Euro (289 Euro/Monat) bzw. 3 552 Euro (296 Euro/Monat) für Alleinstehende und für 2020 von 5 328 Euro (444 Euro/Monat) für Ehepaare.
Es ergeben sich für 2019 bzw. 2020 Heizkosten von 612 Euro (51 Euro/Monat) bzw. 660 Euro (55 Euro/Monat) für Alleinstehende und für 2020 von 852 Euro (71Euro/Monat) für Ehepaare.
Es wird der durchschnittliche Regelbedarf für ein Kind auf Basis der in 2019 geltenden Regelbedarfe für die einzelnen Altersstufen der Kinder ermittelt: 245 Euro, 302 Euro und 322 Euro.