Der „Fachkräftemangel“ ist ein hausgemachtes Problem – verursacht von Unternehmen, Bundesagentur für Arbeit und Dualem Berufsausbildungssystem.

Der „Fachkräftemangel“ ist ein hausgemachtes Problem – verursacht von Unternehmen, Bundesagentur für Arbeit und Dualem Berufsausbildungssystem

Wenn in den Unternehmen irgendetwas nicht rund läuft, wird sofort auf den vorgeblichen „Fachkräftemangel“ verwiesen, man zuckt mit den Schultern, meint damit, da „kann man nichts machen“, als wäre das Problem mit der geringen Zahl an Fachleuten wie ein Naturereignis vom Himmel gefallen.

Auch stimmt die Lobhudelei über das Duale Ausbildungssystem in Deutschland schon lange nicht mehr, mehr noch, dieses System scheint wohl völlig gescheitert zu sein. Die einzige Lösung wird in Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland gesehen, doch die Ursachen des Mangels an Fachkräften sind systembedingt und hausgemacht. Wer meint, dass die Unternehmen nun ihre Ausbildungsanstrengungen steigern und auch die Bundesagentur für Arbeit ihre Vermittlung junger Menschen in die Berufsausbildung hinterfragen würden, der ist auf dem Holzweg.

In Deutschland sind aktuell und offiziell 46 Millionen Menschen erwerbstätig, so viele wie nie zuvor. Das entspricht einer Quote von 77 Prozent aller Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren. 35 Millionen von ihnen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, doch arbeitet die Hälfte der erwerbstätigen Frauen, meist unfreiwillig, in unterbezahlter Teilzeit oder Minijobs. Gleichzeitig sind 3,5 Millionen Menschen erwerbslos bzw. unterbeschäftigt bei 750.000 gemeldeten offenen Stellen.

Während die Unternehmen lautstark einen Fachkräftemangel beklagen, bleiben 2,5 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 34 Jahren ohne eine abgeschlossene Ausbildung zurück. Gleichzeitig stieg die Arbeitsproduktivität gesamtwirtschaftlich um gut ein Prozent, im verarbeitenden Gewerbe um drei Prozent und in der Autoindustrie um mehr als fünf Prozent.

Weiterlesen

Das Zugangsalter in die gesetzliche Rente: Eine Richtigstellung

Quelle: WSI

Dagmar Pattloch, 08.08.2024:

Das Zugangsalter in die gesetzliche Rente: Eine Richtigstellung

Häufig liest man in politischen Debatten Aussagen wie „In Deutschland geht man im Durchschnitt mit xx Jahren in Rente“. Diese Aussagen wirken einfach und verständlich, aber methodisch sind sie falsch.

Stellen Sie sich vor, vom Rathausturm schlägt eine Uhr, nur ist diese leider kaputt. Sie zeigt irgendetwas an, geht vorwärts, geht rückwärts, mal schnell, mal langsam. Sie bewegt sich auf ihrem Zifferblatt natürlich immer zwischen 0 und 12. Das scheint manchen Menschen genau genug, sodass sie sich zufriedengeben, solange es nicht gerade dreizehn schlägt. Um zu wissen, dass es gerade zwischen 0 und 12 ist, braucht es allerdings gar keine Uhr. Es wäre besser, die Uhr stillzulegen, denn der Glockenschlag – an der Grenze zur Beliebigkeit – bringt die Leute durcheinander. Noch besser wäre ein Ersatz.

Bei der „kaputten Uhr“, über die ich hier schreibe, handelt es sich um eine Kennzahl: das durchschnittliche Alter beim Zugang in Altersrente. Diese Kennzahl wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) jährlich aktuell herausgegeben (z.B. hier). Die Kennzahl ist so prominent, dass sie u.a. regelmäßig im Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erscheint. Zu dieser Berichterstattung ist die Bundesregierung nach § 154 SGB VI alle vier Jahre verpflichtet, denn schließlich ist die Evaluation der im Jahr 2007 beschlossenen und im Jahr 2012 begonnenen Anhebung der Regelaltersgrenze ein Politikum ersten Ranges.

Es ist eine gute Idee, den Effekt der Anhebung dort zu suchen, wo er primär eintreten müsste: beim Beginn der Altersrente. Verschiebt die Anhebung der Altersgrenze den durchschnittlichen Beginn der Altersrente tatsächlich in ein höheres Alter, und lässt sich dieser Aufschub quantifizieren?

Weiterlesen

So lässt sich für Bezieher kleiner Renten die Grundrente erhöhen…

Lohnsteuerhilfe Bayern: Um das für die Berechnung des Grundrentenzuschlags herangezogene Einkommen zu drücken, kann eine freiwillige Steuererklärung vorteilhaft sein.

Regenstauf (ots/sth). Rund 21 Millionen Altersrentner haben zum 1. Juli eine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent erhalten. Dies wirkt sich auf die knapp 1,3 Millionen meist weiblichen Bezieher einer Grundrente aus. Durch die Anhebung des Rentenwerts auf 39,32 Euro wird sich auch die Grundrente – offiziell: der Grundrentenzuschlag – künftig erhöhen. Die Freibeträge und Grenzwerte zur Berechnung der Grundrentenhöhe ändern sich ebenfalls mit dem höheren Rentenwert. Dadurch kann es zu Verschiebungen bei der Grundrente kommen. Um das für die Berechnung der Grundrente herangezogene Einkommen zu drücken, kann eine freiwillige Steuererklärung sehr vorteilhaft sein. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) berichtet, was zu tun ist, damit ein Grundrentenanspruch entsteht oder die vorhandene Grundrente erhöht werden kann.

Weiterlesen

68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 waren einkommensteuerpflichtig

68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 waren einkommensteuerpflichtig

Durchschnittlicher Besteuerungsanteil seit 2015 um 13 Prozentpunkte gestiegen

Pressemitteilung Nr. 296 vom 2. August 2024

WIESBADEN – Im Jahr 2023 haben in Deutschland rund 22,1 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 381 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,6 % oder 121 000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 4,9 % oder 17,7 Milliarden Euro. 68 % der Rentenleistungen im Jahr 2023 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (260,5 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 13 Prozentpunkte.

Durchschnittlicher Besteuerungsanteil der Rentenleistungen¹ von Rentenbeziehenden mit Wohnsitz im Inland

Weiterlesen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Empfänger-Quoten 2005 – 2023

Grundsicherung nach SGB XII

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Empfänger-Quoten [1] 2005 – 2023

Berlin, Juli 2024 | Im Dezember 2023 erhielten bundesweit 1.211.675 Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (EM) nach SGB XII (Kapitel 4). Bezogen auf die erwachsene Wohnbevölkerung entsprach dies einer Grundsicherungsquote von 1,72 Prozent. Zum Zeitpunkt der Integration des Grundsicherungsgesetzes (GSiG) von 2003 in das SGB XII im Jahr 2005 betrug die Quote 0,93 Prozent.

Weiterlesen

Kinder, Jugendliche und Hartz IV: Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich 2023 – neu berechnet

(BIAJ) Die 400 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Dortmund bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV)in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) – auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2023 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien – amtlich:

Bedarfsgemeinschaften – lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld – Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2023 im Kreisvergleich von 38,2 Prozent in Gelsenkirchen und 34,6 Prozent in Bremerhaven bis 2,9 Prozent im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 30,1 Prozent in Dortmund und 30,0 Prozent in Essen bis 10,1 Prozent in München und im Ländervergleich von 29,5 Prozent im Land Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern – bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,4 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 12,9 Prozent; Ostdeutschland 15,4 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 20,3 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 11,8 Prozent).

Weiterlesen

„Diese Finanzkrise des Staates ist nicht durch übermäßig gestiegene Ausgaben, sondern überwiegend durch Einnahmeausfälle verursacht.“ (2003 – eine historische Erinnerung)

… es gibt Alternativen …

Herner Bündnis

für Arbeit

und soziale Gerechtigkeit

 

Positionspapier zur Finanzsituation des Bundes, des Landes NRW und der Kommunen

von 2003 –  eine Erinnerung als Kommentierung der aktuellen Beratungen des Bundeshaushaltes

 

Position des Herner Bündnisses für Arbeit und soziale

Gerechtigkeit zur Finanzsituation des Bundes, des Landes

NRW und der Kommunen

 

Das Herner Bündnis erkennt, dass in den letzten Jahrzehnten gravierende soziale, demografische und ökonomische Veränderungen eingetreten sind, die Reformen des Sozialstaats erfordern. Die aktuelle Debatte wendet sich weniger der strukturellen Probleme zu, sondern verliert sich in Finanzierungsfragen. Damit wird sie zum Teil des Problems: Wesentliche Teile des Sozialstaats drohen dabei verloren zu gehen.

Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Es gibt kaum Länder in der Welt, die über ein höheres Bruttoinlandsprodukt verfügen. Wir gehören bereits zu den Industrieländern mit niedriger Steuerlastquote, wir müssen nicht die niedrigste anstreben!

Vor diesem Hintergrund erscheinen politische Debatten über die Unvermeidbarkeit vonKürzungen im Bundes- und Landeshaushalt von NRW und in den kommunalen Haushalten als fragwürdig.

Fakt ist, dass die öffentlichen Kassen aufgrund der langfristigen Steuer- und Finanzpolitik des Staates regelrecht leergefegt wurden. Die Haushaltslage des Landes NRW ist aktuell als dramatisch zu bezeichnen. Allein der Kernhaushalt des Landes, also die Summe der rechtlich gebundenen Ausgaben, übersteigt die Verfassungsgrenze derzeit um 1,6 Mrd. €. Nach den aktuellen Berechnungen des Kommunalverbandes Ruhrgebiet werden die Städte und Gemeinden im Ruhrgebiet in diesem Jahr das höchste Defizit seit Gründung der Bundesrepublik einfahren.

Diese Finanzkrise des Staates ist nicht durch übermäßig gestiegene Ausgaben, sondern überwiegend durch Einnahmeausfälle verursacht.

Weiterlesen

NRW: Fast 30 Prozent aller begonnenen Ausbildungsverhältnisse wurden vorzeitig gelöst

NRW:

Fast 30 Prozent aller begonnenen Ausbildungsverhältnisse wurden
vorzeitig gelöst

In der Stadt Hamm war die Lösungsquote mit 35,4 Prozent am höchsten; im Kreis Gütersloh wurden die wenigsten Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst (23,0 Prozent).

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2023 haben 29,7 Prozent der
Auszubildenden im dualen System, die 2023 oder früher ihre Ausbildung
in Nordrhein-Westfalen begonnen hatten, ihren Ausbildungsvertrag
vorzeitig gelöst. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, war die sogenannte Vertragslösungsquote damit um 0,6 Prozentpunkte niedriger als im Jahr zuvor (2022: 30,3 Prozent). Im Zehnjahresvergleich ist sie dagegen um 6,3 Prozentpunkte gestiegen (2014: 23,4 Prozent). Die Vertragslösungsquote wird mit einem Schichtenmodell des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) berechnet, welches den Anteil der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge an allen neu abgeschlossenen Verträgen ermittelt. Eine Vertragslösung ist nicht immer ein endgültiger Abbruch der Berufsausbildung, sondern kann auch bedeuten, dass die Ausbildung in einem anderen Ausbildungsbetrieb oder
in einem anderen Ausbildungsberuf fortgesetzt wird.

Weiterlesen

SGB-II-Quoten-Vergleich 2008 bis 2023: Bund, NRW, Ruhrgebiet, Land Bremen und bremische Städte (BIAJ)

(BIAJ) Im Ruhrgebiet („Metropole Ruhr“) waren 2023 15,4 Prozent (627.201) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (4,064 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen (SGB-II-Leistungsberechtigte – Jahresdurchschnitt). In den 15 Kreisen des Ruhrgebiets (11 kreisfreie Städte und 4 Landkreise) reichten die SGB-II-Quoten (0 Jahre bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze) 2023 von 9,2 Prozent im Landkreis Wesel bis 24,4 Prozent in der Stadt Gelsenkirchen.
In Nordrhein-Westfalen ohne das Ruhrgebiet waren 2023 durchschnittlich 9,3 Prozent (962.917) der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (10,396 Millionen) auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2-Teil 1, Seite 4)

Im Land Bremen galt dies in 2023 für durchschnittlich 17,7 Prozent (97.107) der Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (548.197). (siehe dazu BIAJ-Tabelle 1, Seite 3 und BIAJ-Tabelle 2-Teil 3, Seite 6). (Stadt Bremen: 16,8 Prozent, Bremerhaven: 22,1 Prozent, Bundesrepublik Deutschland: 8,3 Prozent)

Zur Entwicklung (und den Berechnungsgrundlagen) der SGB-II-Quoten im Bund, in Nordrhein-Westfalen (NRW), im Ruhrgebiet und den 11 kreisfreien Städten und vier Landkreisen des Ruhrgebiets, in NRW ohne das Ruhrgebiet, im Land Bremen und den beiden bremischen Städten von 2008 bis 2023 siehe die BIAJ-Materialien vom 18. Mai 2024: Download_BIAJ20240518 (PDF: zwei Text- und vier Tabellenseiten – Auszug: BIAJ-Tabelle 1 von 2: siehe auch unten)

1 2 3 145