Bundespolitisches Signal aus Bremen: 12 Euro Mindestlohn für den öffentlichen Dienst
Zwölf Euro Mindestlohn in Bremen angepeilt
Die rot-grün-rote Koalition will mit einer Erhöhung des Landesmindestlohns auf 12 Euro zum 1. April ein bundespolitisches Signal setzen. Einen entsprechenden Beschluss wird der Senat voraussichtlich am Dienstag fassen.
Bisher liegt Bremens Landesmindestlohn bei 11,13 Euro. Anders als der Bundesmindestlohn (aktuell 9,50 Euro) stellt er keine absolute Untergrenze für die Bezahlung aller Arbeitnehmer dar. Er gilt nur für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Unternehmensbeteiligungen von Stadt und Land Bremen, also etwa den Flughafen und die Bädergesellschaft. Privatbetriebe, die Aufträge des Senats annehmen, müssen die Zahlung des Landesmindestlohns ebenfalls garantieren, auch wenn es hier Ausnahmen gibt.
Der nun bevorstehenden Senatsentscheidung ging eine strittige Empfehlung der Landesmindestlohnkommission voraus, in der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter unter neutralem Vorsitz einen Vorschlag formulieren. Im August hatte sie für eine Anhebung des Bremer Landesmindestlohns auf 12,12 Euro votiert, allerdings gegen den Widerstand des Unternehmerlagers.
Wenn der Senat sich nun voraussichtlich für 12 Euro entscheidet, dann hat dies nicht zuletzt mit der bundespolitischen Diskussion über den Mindestlohn zu tun. Der Betrag wird von der SPD favorisiert, ihr Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte sich im vergangenen Jahr mehrfach für eine entsprechende Anhebung des verbindlichen Bundesmindestlohns ausgesprochen. Deshalb freut sich Bremens SPD-Chefin Sascha Aulepp auf das Signal, das vom kleinsten Bundesland ausgehen soll. Es gehe darum, „Lohndumping anzugreifen“. Wenn die CDU im Bund dazu nicht bereit sei, ist das aus Aulepps Sicht „ein Armutszeugnis im buchstäblichen Sinn“.
In Zukunft soll der Bremer Landesmindestlohn nicht mehr auf der Empfehlung einer Kommission basieren. Auch dies ist Gegenstand der Beschlussempfehlung für die Senatssitzung am Dienstag. Neuer Orientierungspunkt für den Landesmindestlohn wird demnach die unterste Stufe im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).