95.000 Kinder und Jugendliche von Hartz-IV-Sanktionen betroffen – Systematische Angstproduktion bei Kindern
95.000 Kinder und Jugendliche von Hartz-IV-Sanktionen betroffen
- Seit dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts 2019 kürzen die Jobcenter immer seltener die Leistungen von Hartz-IV-Beziehenden.
- Trotzdem haben im vergangenen Jahr noch immer rund 95.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten gelebt, die von Sanktionen betroffen waren.
- Die Linke kritisiert diese Leistungskürzungen scharf.
Berlin. Im vergangenen Jahr 2020 lebten bundesweit etwa 95.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten, die von Hartz-IV-Sanktionen betroffen waren. Das geht aus der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Katja Kipping hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
„Kinder in Armut haben es ohnehin schwer. Sanktionen bedeuten eine zusätzliche Bürde beim Aufwachsen“, sagte Kipping dem RND. „Indem die Bundesregierung mehr als anderthalb Jahre nach dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor auch Kinder sanktioniert, versündigt sie sich an denen, die sich am wenigsten wehren können“, so die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
Zahl der von Sanktionen betroffenen Kindern und Jugendlichen geht zurück
Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Hartz IV beziehenden Haushalten, die mindestens einmal mit einer Sanktion belegt wurden, 2020 jedoch stark zurückgegangen. Von 2016 bis 2019 schwankte sie zwischen 242.000 und 263.000. Die Zahl der Leistungskürzungen durch die Jobcenter ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2019 insgesamt drastisch gesunken.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter hatten einen Teil der Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig erklärt. Eine Kürzung der Leistungen um 60 Prozent oder gar eine Totalstreichung ist seitdem nicht mehr erlaubt. Jobcenter dürfen Arbeitslosen, die wiederholt Jobangebote oder Maßnahmen ablehnen, nur noch maximal 30 Prozent des Arbeitslosengelds II streichen. Die bisherige Sanktionspraxis sah das Verfassungsgericht nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar.
In ihrem Urteil hielten die Verfassungsrichterinnen und -richter außerdem fest, dass es den Sanktionierten möglich sein muss, „die Minderung existenzsichernder Leistungen durch eigenes Verhalten abzuwenden“.
Linke: Kinder sind von Sanktionen gegen Eltern mitbetroffen
Kinder seien als Teil einer Bedarfsgemeinschaft immer von Sanktionen gegen ihre Eltern mitbetroffen – könnten jedoch durch ihr eigenes Verhalten nichts gegen die Leistungskürzungen tun, kritisiert Die Linke. Auch wenn die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen zurückgegangen sei, handele es sich mitnichten um Einzelfälle.
Die Linke will Leistungskürzungen nicht nur für Kinder abschaffen. „Jede Sanktion ist eine zu viel“, sagte Kipping. Deswegen werde Die Linke „auch weiter für eine sanktionsfreie Mindestsicherung kämpfen – die Menschenwürde kürzt man nicht.“