Einwände der FDP gegen die Kindergrundsicherung – im Wesentlichen vorgeschoben

Sozialstaat

Die neue Kindergrundsicherung löst das Armutsproblem nicht

Hinter dem haushaltspolitischen Konflikt über die Mehrkosten der Kindergrundsicherung steckt ein unterschiedliches Armutsverständnis von FDP und Bündnisgrünen, das gegensätzlicher kaum sein könnte. Ein Beitrag von Christoph Butterwegge.

Eigentlich wollte das Bundeskabinett bei einer Klausurtagung auf Schloss Meseberg nach monatelangem Streit zwischen FDP und Bündnis 90/Die Grünen über die Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag angekündigten Kindergrundsicherung (KGS) einen Gesetzentwurf verabschieden. Nun haben sich Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) trotz intensiver Vermittlungsbemühungen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) nur auf Eckpunkte für die Reform geeinigt. Ob diese geeignet sind, das Problem der Kinderarmut zu lösen, die mit 21,3 Prozent betroffenen Minderjährigen, d.h. über drei Millionen jungen Menschen unter 18 Jahren einen Rekordstand im vereinten Deutschland erreicht hat, ist aber mehr als fraglich.

Interessante historische Parallelen

Hinter dem haushaltspolitischen Konflikt, wie viel Mehrkosten die Kindergrundsicherung für den Staat verursachen darf, steckt ein unterschiedliches Armutsverständnis von FDP und Bündnisgrünen, das gegensätzlicher kaum sein könnte, aber nie zum Thema der öffentlichen Diskussion wurde.

Kaum jemand erinnert sich noch an eine ganz ähnliche Kontroverse, die um den Zehnten Kinder- und Jugendbericht entbrannte und vor genau einem Vierteljahrhundert große Aufmerksamkeit erregte. Damals hielt es die von dem Berliner Bildungsforscher Lothar Krappmann geleitete Sachverständigenkommission der Bundesregierung wegen unterschiedlicher Definitionen und Messverfahren zwar für unmöglich, die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Familien zu ermitteln. Sie stellte jedoch nach vielen Jahren der Verharmlosung, Leugnung und Verdrängung des Problems regierungsoffiziös fest, dass „Kinderarmut ein gravierendes Problem in Deutschland“ sei. Sowohl der Anteil von Kindern und Jugendlichen im Sozialhilfebezug als auch der Anteil jener Kinder sei gestiegen, deren Pro-Kopf-Einkommen nicht die Hälfte des Einkommensanteils erreichte, welcher für sie im Haushalt vorhanden sein müsste, um oberhalb der so definierten Armutsgrenze zu leben.

Nicht das Wohl der Kinder und ihrer Familien stand im Fokus der (Medien-)Diskussion, sondern der mögliche Gewinn für die Wirtschaft

Diese pointierte Aussage veranlasste die damalige Familienministerin Claudia Nolte (CDU) im August/September 1998, kurz vor einer für den langjährigen Kanzler Helmut Kohl entscheidenden Bundestagswahl, zur öffentlichen Kritik am Armutsbegriff der von ihr selbst eingesetzten Kommission. Sie erklärte das Konzept der relativen Einkommensarmut, welches die EU-Kommission und die Armutsforschung bis heute verwenden, sowie die Orientierung der Kommission an der 50-Prozent-Marke des Durchschnittseinkommens und am Sozialhilfebezug kurzerhand für ungeeignet, um soziale Problemlagen von Familien und Kindern zu erfassen. Die „schwierige wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre“, sagte Nolte den Medien, belaste auch Kinder und Jugendliche, denn die hohe Arbeitslosigkeit habe negative Folgen für die betroffenen Familien. Gleichwohl beruhigte die von CDU, CSU und FDP gebildete Bundesregierung sich und die Öffentlichkeit in einer Stellungnahme zum Kommissionsbericht: „Die sozialen Sicherungssysteme – Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe etc. – verhindern existenzbedrohende Not und reale Armut.“

Will man die Zahl der Betroffenen wie der Unterstützungsbedürftigen kleinrechnen, um die Erfolge der eigenen Sozial- bzw. Familienpolitik schönreden zu können, hilft dieser künstlich verengte Armutsbegriff von Konservativen und Neoliberalen enorm, reduziert er Armut doch auf die sog. Dunkelziffer der Nichtinanspruchnahme von Transferleistungen. Aus denselben Gründen hält die FDP immer noch an der antiquierten und bornierten Überzeugung fest, Kinderarmut existiere hierzulande nur insofern, als Familien ihnen eigentlich zustehende Transferleistungen des Staates – aus welchen Gründen auch immer: Unkenntnis, Behördenfurcht, Scham und/oder Stolz – nicht in Anspruch nehmen. Sobald sich ein Kind jedoch im Leistungsbezug befindet, endet demnach seine Armutsgefährdung.

Dass der Neoliberalismus die öffentlichen Debatten mittlerweile noch mehr als damals beherrscht, zeigte sich im Koalitionsstreit um die Kindergrundsicherung. Nicht das Wohl der Kinder und ihrer Familien stand im Fokus der (Medien-)Diskussion, sondern der mögliche Gewinn für die Wirtschaft. Als der haushaltspolitische Konflikt zwischen FDP und Bündnisgrünen eskalierte, hinter dem das unterschiedliche, wenn nicht gegensätzliche Armutsverständnis dieser beiden Parteien steckte, legte Lisa Paus am 16. August 2023 im Bundeskabinett ihr Veto gegen das Wachstumschancengesetz von Christian Lindner ein, um diesen zu mehr Nachgiebigkeit gegenüber ihrem eigenen Kernanliegen zu veranlassen. Sie wurde deswegen heftig angegriffen und erfuhr selbst aus der eigenen Partei bloß wenig Unterstützung. Lindner bemerkte hinterher bissig, „dass nur das an Staatsgeld verteilt werden kann, was Menschen und Betriebe zuvor erarbeitet haben. Die logische Voraussetzung einer neuen Leistung wie etwa der Kindergrundsicherung ist, dass wir überhaupt eine prosperierende Wirtschaft haben.“

Lisa Paus ihrerseits war gezwungen, ebenfalls ökonomische Argumente für die Kindergrundsicherung ins Feld zu führen, und bediente sich dabei wie Lindner der Standortlogik, als sie sagte: „Investitionen in unsere Kinder“ seien „Investitionen in die Zukunft Deutschlands“, das eine der ältesten Bevölkerungen der Welt habe. Es heiße immer, man müsse erst mal erwirtschaften, was man verteilen könne. Dabei sei es gerade umgekehrt: „Wir brauchen gute Rahmenbedingungen für Familien auch, damit Eltern überhaupt erwerbstätig sein können.“

Während die Massenmedien bis auf wenige rühmliche Ausnahmen eine Lanze für Lindner brachen, stellten sich Kinderorganisationen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände geschlossen auf die Seite von Paus. So präsentierte die Diakonie Deutschland am 18. August 2023 eine Kurzexpertise, die DIW Econ, das Consulting-Unternehmen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), für sie unter dem Titel „Kosten (k)einer Kindergrundsicherung: Folgekosten von Kinderarmut“ erstellt hatte. Darin wurde angesichts der veranschlagten Mehrkosten von über 100 Milliarden Euro, die jährlich durch Kinderarmut hervorgerufen würden, umfangreiche Investitionen zur Reduzierung von Kinderarmut als „gut angelegtes Geld“ dargestellt. Übersehen wurde dabei allerdings, dass die Gegner einer Kindergrundsicherung nicht gesamtgesellschaftlich oder gemeinwohlorientiert denken, sondern einen durch Partial- bzw. Profitinteressen getrübten Tunnelblick haben, weshalb man sie kaum durch Alternativrechnungen von einem anderen Standpunkt überzeugen kann.

Koalitionsvertrag, Kindergrundsicherung und Familienarmut

Nach diesem Armutsverständnis müsste die Kindergrundsicherung nicht höher sein als das Bürgergeld für Kinder, weil ihre einzige Aufgabe darin bestünde, die Anzahl jener Familien zu erhöhen, die ihren berechtigten Anspruch auf staatliche Leistungen geltend machen. Folgerichtig plädierte die FDP dafür, mehr Eltern durch Entbürokratisierung, Automatisierung und Digitalisierung des Antragsverfahrens den Leistungsbezug zu ermöglichen.

Liest man den Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ von SPD, Bündnisgrünen und FDP genau, so wird klar, dass die zuletzt genannte Partei eine ihrer Position entsprechende Formulierung durchgesetzt hat:

„Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen. Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen und setzen dabei insbesondere auch auf Digitalisierung und Entbürokratisierung.“

Tatsächlich müssen jene Kinder, deren Eltern weder das Bürgergeld noch den Kinderzuschlag beantragen, diese Leistungen aber sonst erhalten würden, möglichst umgehend in das Grundsicherungssystem einbezogen werden. Wäre dies das alleinige Ziel der Kindergrundsicherung, könnte sich die Ampel-Koalition auf eine reine Verwaltungsreform beschränken, wie es der FDP mit einem relativ geringen Mehraufwand für den Bund vorschwebt. Nach den Kriterien der Europäischen Union wachsen aber auch Hunderttausende andere Kinder und Jugendliche in Familien auf, die trotz Transferleistungsbezugs einkommensarm oder armutsgefährdet sind. Davon, dass die Armut sämtlicher Kinder beseitigt werden soll, war im Koalitionsvertrag indes auch nicht die Rede.

Um allen Kindern in Deutschland ein gutes und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, ist mehr nötig als eine Bündelung familienpolitischer Leistungen

Bisher hat keine Bundesregierung, von welchen Parteien sie auch gestellt wurde, die seit drei Jahrzehnten skandalös hohe Kinderarmut in Deutschland konsequent bekämpft, obwohl schon mehrere Familienministerinnen das Problem beim Amtsantritt zu lösen versprachen. Durch die Verbesserung mehrerer vorrangiger Sozialleistungen, etwa die Entbürokratisierung des Kinderzuschlages, die Erhöhung des Wohngeldes und die Entfristung des Unterhaltsvorschusses, sind zwar viele Eltern mitsamt ihren Nachkommen aus dem Grundsicherungsbezug herausgeholt worden, sie kamen aber trotzdem nicht auf mindestens 60 Prozent des Nettoäquivalenzeinkommens, die nötig gewesen wären, um nach EU-Kriterien nicht mehr armutsbetroffen oder -bedroht zu sein. Die sog. Armutsrisikoschwelle der Europäischen Union liegt für Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren bei 1.489 Euro und für ein Paar mit zwei Kindern dieses Alters bei 2.405 Euro. Pointiert formuliert, hat sich der Kampf gegen die Kinderarmut in Deutschland regierungsseitig auf eine wiederholte Bereinigung der Hartz-IV-Statistik beschränkt.

Um allen Kindern in Deutschland ein gutes und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, ist mehr nötig als eine Bündelung familienpolitischer Leistungen. Wenn die Kindergrundsicherung nur kindbezogene Leistungen des Staates zusammenführt, die bisher separat zu beantragen sind, sich teilweise überschneiden und einzeln ausgezahlt werden, bedeutet sie zwar eine Vereinfachung, bringt jedoch keine finanzielle Verbesserung für das Gros der armen Familien mit sich. Sie muss aber eine Doppelfunktion erfüllen, nämlich sowohl die verdeckte Armut von Familien beseitigen, die anspruchsberechtigt sind, aber keinen Antrag auf Sozialleistungen stellen, wie auch die Not von Familien lindern, die trotzdem wegen der Energiepreiskrise und der anhaltenden Inflation kaum über die Runden kommen.

Einwände der FDP gegen die Kindergrundsicherung – im Wesentlichen vorgeschoben

In der Auseinandersetzung um die Kindergrundsicherung erhob die FDP hauptsächlich zwei Einwände, wobei ihre Vertreter nicht vor statistischen Taschenspielertricks zurückschreckten und mit Halbwahrheiten operierten: Erstens wurde ein Kausalzusammenhang zwischen Kinderarmut und Zuwanderung hergestellt, der so nicht existiert. Zweitens wurde behauptet, dass armen Kindern mit mehr Geld nicht geholfen sei, weil es oft gar nicht bei ihnen ankomme und zudem Bildung eher wirke.

Christian Lindner sieht in der Kinderarmut primär ein Importprodukt, das er auf die wachsende Zahl der ab 2015 nach Deutschland gekommenen Flüchtlingskinder zurückführt. Hierbei kann sich Lindner auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit stützen, wonach die Zahl der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit, die sich im Grundsicherungsbezug befinden, seither um rund ein Drittel von 1,5 Millionen auf etwa eine Million gesunken ist. Das lässt aber nur bedingt Aussagen über die soziale Lage von Familien mit deutscher Staatsangehörigkeit zu, die nicht mehr im Transferleistungsbezug sind, weil deren Kinder nicht schon dadurch aus der Armutsrisikozone hinausgelangen, dass ihnen kein Bürgergeld mehr zusteht. So gut es für die Familien ist, den verbesserten Kinderzuschlag, den entfristeten Unterhaltsvorschuss und/oder das erhöhte Wohngeld in Anspruch nehmen zu können, um nicht mehr auf das Bürgergeld angewiesen zu sein – erfolgreiche Armutsbekämpfung sieht anders aus!

Wenn das Geld selbst für Menschen, die wenig besitzen, angeblich keine Schlüsselrolle spielt, fragt man sich, warum Familien, die so viel haben, wie sie gar nicht ausgeben können, noch mehr vom Staat bekommen sollten

An der Zahl armutsgefährdeter Familien und Kinder deutscher Staatsangehörigkeit hat sich während der vergangenen Jahre recht wenig geändert, weil das Ende ihres Transferleistungsbezugs nicht das Ende der Einkommensarmut bedeutet. Darüber hinaus ist es völlig unangebracht, arme Kinder nach ihrer Staatsangehörigkeit zu sortieren, wenn sie hierzulande leben und aufwachsen. Besonders aus wirtschaftsliberaler Sicht hängt die Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik stark davon ab, dass nicht ein großer Teil der jungen Generation sozial benachteiligt und wegen der Herkunft seiner Eltern diskriminiert wird. Diese Tatsache durch den Hinweis zu relativieren, dass deutsche Familien weniger Transferleistungen als früher beziehen, ist weder moralisch vertretbar noch ökonomisch klug.

Mit der Behauptung, mehr Geld helfe den armen Kindern gar nicht, weil diese eher Sprachkurse und bessere Bildungsangebote bräuchten, lenkt die FDP von der Tatsache ab, dass die Kindheit in Deutschland nicht zuletzt unter ihrem Einfluss immer stärker ökonomisiert und kommerzialisiert worden ist. Zu einer Zeit, in der Geld für Eltern so wichtig ist wie noch nie, um mit ihren Kindern mal ins Kino oder ins Theater, in den Zoo, in den Zirkus oder auf die Kirmes zu gehen, Einkommen und Vermögen aber auch so ungleich und ungerecht verteilt sind wie noch nie, kann man es nur Zynismus nennen, wenn Regierungsmitglieder leugnen, dass der Sozialstaat laut Bundesverfassungsgericht die Pflicht hat, finanzschwachen Familien auch die für den Lebensunterhalt, das soziokulturelle Existenzminimum und den nötigen Alltagskonsum ihrer jüngsten Mitglieder erforderlichen Geldbeträge zur Verfügung stellen.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn das Geld selbst für Menschen, die wenig besitzen, angeblich keine Schlüsselrolle spielt, fragt man sich, warum Familien, die so viel haben, wie sie gar nicht ausgeben können, noch mehr vom Staat bekommen sollten. Kinder aus wohlhabenden und reichen Familien werden gar nicht in die Kindergrundsicherung der Ampel-Koalition richtig einbezogen, sondern ihre Eltern bekommen auch künftig einen höheren Betrag – Geld, das sie wirklich nicht benötigen – als die Kinder von NormalverdienerInnen. Spitzenverdiener, die den Reichensteuersatz von 45 Prozent und den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, entlastet der steuerliche Kinderfreibetrag um 354,16 Euro pro Monat, während DurchschnittsbürgerInnen, die das Kindergeld (heute 250 Euro) bzw. künftig den gleich hohen KGS-Garantiebetrag erhalten, monatlich 104,16 Euro weniger zur Verfügung stehen.

Eigentlich sollte dem Staat jedes Kind gleich viel wert sein. Warum sollen Investmentbanker, Topmanager und Chefärzte im Gegensatz zu Erzieherinnen, Pflegekräften oder Verkäuferinnen statt (den Garantiebetrag) der Kindergrundsicherung für alle Minderjährigen weiterhin einen gesonderten Steuerfreibetrag für ihren Nachwuchs in Anspruch nehmen können?

 

Zum Autor:

Christoph Butterwegge hat von 1998 bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln gelehrt und zum Thema das Buch „Kinder der Ungleichheit. Wie sich die Gesellschaft ihrer Zukunft beraubt“ veröffentlicht.

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Ein Kommentar

  • juergen

    Es bleibt, wie es ist:

    EVS -> Hartz -> “ einmalige Kürzung ( wie immer ) der Inflation “ -> Regelbedarf -> Steuerliches Existenzminimum -> Kindergrundsicherung ( Kindergeld )

    Neu:

    Beantragende müssen einen “ Check “ über sich ergehen lassen: Durchleuchtung ala Hartz 4 ( finde ich aus Verfassungsgründen super ).

    Neu, für den “ Zusatzbetrag „: Vermögen der Kinder wird ggfs. angerechnet.

    Ein Konto für seine Abkömmlinge ( in 20 Jahren mal Führerschein oder Studium oder Start ins leben ) ist UNMÖGLICH ( wird angerechnet.

    mfG
    die Verarmung zieht Kreise ! GRÖSSERE KREISE.

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