»Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung.« Und nicht nur das: »Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie erhalten.«
Was schlägt die Gewerkschaft vor? „Wir empfehlen den betroffenen Beschäftigten dringend, ihre Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen …“
Wo ist sie geblieben, die „Corona-Prämie“ des Jahres 2020 für die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Altenpflege? Sie ist nicht bei allen angekommen