Neuer Höchststand bei den befristeten Arbeitsverträgen, trotz aller politischen Erklärungen, trotz Fachkräftemangels

Ein Höchststand bei den befristeten Arbeitsverträgen und eine Regierung, die etwas dagegen tun will.

Das alles in Zeiten der Gleichzeitigkeit von „Fachkräftemangel“ und mehr schlechten Jobs

7. Juli 2018 von Stefan Sell

Das sind solche Meldungen, auf die man in der Bundesregierung derzeit auch liebend gerne verzichten würde: So viele befristete Arbeitsverträge wie nie: »2017 hat es 3,15 Millionen befristete Arbeitsverträge gegeben. Die Hälfte davon ist sogar ohne sachlichen Grund befristet.« Über neun Prozent mehr befristet Beschäftigte innerhalb eines Jahres, das sorgt für einen Rekordstand bei den Verträgen auf Zeit. Vor allem die Befristungen ohne Sachgrund legen kontinuierlich zu. Grund genug für eine genauere Analyse der Zahlen, wie sie von Markus Krüsemann veröffentlicht wurde.

Die neuen Zahlen stammen aus dieser Veröffentlichung aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit: Christian Hohendanner: Reform der befristeten Beschäftigung im Koalitionsvertrag: Reichweite, Risiken und Alternativen, Nürnberg 2018. Darin geht es nicht nur um die Entwicklung der Zahlen, sondern auch um das, was die Bundesregierung hier an gesetzgeberischen Aktivitäten plant und auf den Weg gebracht hat. Weiterlesen

Neue Studie zu Armut: „Wie groß die Unterschiede ausfallen, das hat uns dann doch ein wenig überrascht.“

Ein Verdiener reicht heute in vielen Fällen kaum noch aus, um die Familie vor Armut zu bewahren. Ist die Mutter in einer Paarfamilie länger nicht erwerbstätig, leben 32 Prozent der Kinder dauerhaft oder wiederkehrend in Armut. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung hervor. Noch gravierender ist die Situation, wenn die Mutter alleinerziehend und arbeitslos ist: Dann liegt der Anteil bei 96 Prozent. Im NachDenkSeiten-Interview gehen die beiden Sozialwissenschaftler Claudia Wenzig und Torsten Lietzmann näher auf ihre Studie ein und betonen, dass der Kampf gegen Armut ein zentrales Thema ist und bleibt. Von Marcus Klöckner.

Sie haben sich gerade in einer Studie mit „Armutslagen“ in Deutschland auseinandergesetzt. Sind Familien besonders von Armut bedroht, wenn nur ein Elternteil arbeitet?

Torsten Lietzmann: Aus vielen Untersuchungen weiß man, dass die Erwerbssituation in einem Haushalt ein wichtiger Einflussfaktor für die Armutsgefährdung ist. Wir haben uns dies in unseren Analysen daher genauer angesehen und haben in einem Fünf-Jahres-Zeitraum sowohl die Einkommenslagen eines Haushaltes als auch die Erwerbsbeteiligung untersucht. Zusätzlich haben wir noch unterschieden zwischen Kindern in Paar-Familien und Kindern, die nur mit einem Elternteil zusammenleben. Auch in unserer Untersuchung zeigt sich der starke Zusammenhang zwischen der Erwerbssituation der Mutter und den Armutslagen von Kindern. Weiterlesen

Männer in Österreich haben im Durchschnitt über 800 Euro mehr Rente ! Alle zahlen ein !

Alterssicherung Österreich: Rente nachhaltig finanziert

Das vergleichsweise hohe Rentenniveau in Österreich sei langfristig nicht finanzierbar,meinen Kritiker. Zu Unrecht, zeigt eine Studie. Tatsächlich ist am Beispiel Österreich zu sehen, wie leistungsfähig umlagefinanzierte Rentensysteme sind.

Eine starke gesetzliche Altersrente ist möglich: Während deutsche Männer, die 2016 in Rente gingen, monatlich im Schnitt mit 1008 Euro vor Steuern auskommen müssen, haben die Österreicher 1899 Euro zur Verfügung. Bei manchen konservativen Ökonomen erweckt das Argwohn; sie zweifeln an der Nachhaltigkeit des österreichischen Systems. WSI-Forscher Florian Blank und Rudolf Zwiener vom IMK kommen in einer Analyse, die sie gemeinsam mit Camille Logeay von der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft sowie Erik Türk und Josef Wöss von der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien veröffentlicht haben, zu dem Ergebnis, dass solche Zweifel unbegründet sind.

In Österreich seien Selbstständige und Beamte sukzessive in die Rentenversicherung einbezogen worden, schreiben die Experten. Der Beitragssatz liege seit 1988 unverändert bei 22,8 Prozent, wobei die Arbeitgeber für 12,55 Prozent aufkommen, die Arbeitnehmer für 10,25 Prozent. Auf Grundlage dieser breiten Finanzierungsbasis seien die vergleichsweise hohen Leistungen möglich.

Dass die Kosten langfristig aus dem Ruder zu laufen drohen, halten die Wissenschaftler für unwahrscheinlich. Sie verweisen auf Berechnungen der Europäischen Kommission, denen zufolge die Ausgaben für Renten und Pensionen von 13,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2013 auf 14,7 Prozent im Jahr 2040 bzw. 14,4 Prozent im Jahr 2060 und damit „äußerst moderat“ steigen werden. Die Europäische Kommission bewertet diese Entwicklung als „weitgehend stabil“.

Entscheidend ist auch die Arbeitsmarktpolitik

Zwar dürfte der Anteil der Menschen ab 65 in Österreich von 28 Prozent 2015 auf 51 Prozent 2060 zunehmen. Doch entscheidend sei nicht dieser Wert, sondern die Relation der Rentner zu den versicherten Erwerbstätigen, argumentieren die Forscher. Und da gebe es Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Verwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch den Mindestlohn in Deutschland gezeigt hat. Die Erwerbstätigkeit von Frauen lasse sich durch bessere Kinderbetreuung steigern.

In der öffentlichen Debatte taucht regelmäßig der Nachhaltigkeitsindex des Beratungsunternehmens Mercer auf, bei dem Österreichs Rentensystem ziemlich schlecht abschneidet. Der Hauptgrund: Es handelt sich um ein öffentliches, umlagefinanziertes System, das kaum Kapitaldeckung vorsieht. Dass kapitalgedeckte Systeme generell nachhaltiger seien, ist laut Blank, Zwiener und ihren Kollegen allerdings ein Trugschluss. Gegenüber demografischen Schocks seien solche Modelle genauso empfindlich wie Umlagesysteme. Denn entscheidend sei in beiden Fällen die zukünftige Wirtschaftsleistung. Zudem dürfte spätestens seit der Finanzkrise klar sein, dass das Vertrauen in die Effizienz der Finanzmärkte und deren Renditeversprechen oft täuscht. Abgesehen davon wäre der Übergang zu Kapitaldeckung für die jüngere Generation ohnehin kein Vorteil: Die müsste nämlich gleichzeitig einen Kapitalstock ansparen und die Renten der Älteren finanzieren.

Dass in Österreich zugunsten der Rente an anderer Stelle gespart wird, wie manche Kritiker behaupten, ist der Analyse zufolge ebenfalls unwahr. Zwar sei der Krankenversicherungssatz niedriger als in Deutschland und es gebe keine Pflegeversicherung. Klinikkosten würden aber zur Hälfte durch Steuern finanziert, das Pflegegeld komplett. Die Rente sei Teil eines Systems, das generell höhere Arbeitgeberabgaben vorsieht – ohne dass das der österreichischen Wirtschaft bislang erkennbar geschadet hätte.
Quelle

Florian Blank u.a.: Ist das österreichische Rentensystem nachhaltig? Wirtschafts­dienst 3/2018

https://www.boeckler.de/114705_114718.htm

Zur aktuellen Altersarmut in Herne: 79 Prozent mehr Bezieher von „Alters-Hartz-IV“

2016: Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag der Renten wegen Alters in Herne: Männer 1 120 Euro, Frauen 576 Euro ! (Quelle: Bundesregierung, Drucksache 18/13561, S.12)

2016: Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag der Renten wegen voller Erwerbsminderung in Herne: Männer 783 Euro, Frauen 676 Euro ! (ebenda, S. 13)

Altersarmut auch in Herne auf dem Vormarsch: Die Zahl der Menschen, die in Herne neben ihrer Rente auf Grundsicherung angewiesen sind, ist in den vergangenen zehn Jahren um 79 Prozent gestiegen. 2.411 Bezieher von „Alters-Hartz-IV“ zählte die Stadt zuletzt. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Ruhrgebiet bezieht sich hierbei auf Angaben des Statistischen Landesamts. NGG-Geschäftsführerin Yvonne Sachtje nennt die Zahlen einen „Weckruf“ und fordert einen Kurswechsel in der Rentenpolitik.

„Zwar ist die Rentenkasse so gut gefüllt wie lange nicht, aber Geringverdiener profitieren kaum von der nächsten Erhöhung“, so Sachtje. Gerade Frauen und Alleinerziehenden bleibe trotz vieler Arbeitsjahre der Gang zum Sozialamt häufig nicht erspart. Verschärfen dürfte sich die Lage in den nächsten zwei Jahrzehnten: Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung wird das Armutsrisiko besonders für die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er- und 1960er-Jahre ansteigen – von aktuell 15 auf 20 Prozent im Jahr 2036. Als armutsgefährdet gilt ein Rentner, dessen Netto-Einkommen unter 958 Euro monatlich liegt.

Die NGG Ruhrgebiet plädiert für eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. „Das Rentenniveau – also der Anteil der späteren Rente am Netto-Verdienst – muss unbedingt stabilisiert werden. Im Moment sind es 48 Prozent – langfristig sollten wir eher auf 50 Prozent kommen“, sagt Gewerkschafterin Sachtje. Die Politik müsse dringend handeln: Denn die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Rentenversicherungsbericht noch von einem Absinken des Rentenniveaus auf 44,6 Prozent bis zum Jahr 2031 aus.

„Enorm wichtig ist aber auch die betriebliche Altersvorsorge. Sie ist ein großer Schutz gegen Altersarmut – gerade wenn sie fest im Tarifvertrag verankert ist“, betont Sachtje. So hat die NGG tarifliche Zusatzrenten etwa in der Süßwaren- und Getränkeherstellung durchgesetzt.

Immerhin gilt ab Januar: Betriebsrenten dürfen nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden. Ein neues Gesetz garantiert hier Freibeträge. „Damit haben etwa Kellnerinnen und Bäcker im Ruhestand deutlich mehr in der Tasche – vorausgesetzt, im Betrieb gilt ein tariflicher Altersvorsorgevertrag“, so Sachtje. Genau das wolle die NGG im kommenden Jahr weiter vorantreiben.

Herne gehört zu den ärmsten Städten von Deutschland

Neue Statistische Zahlen der Statistischen Ämter Deutschlands

Hohe Einkommen im Westen, sehr viel niedrigere im Osten. Diese Regel gilt nicht mehr. Viele Nester der Armut liegen inzwischen woanders.
Die jetzt veröffentlichten Daten der Statistischen Ämter verdeutlichen, dass es eine Ost-West-Spaltung nicht mehr gibt.

Die Stadt mit dem geringsten verfügbaren Einkommen je Einwohner im Jahr 2015 war Gelsenkirchen. Nach Abzug von Steuern und Abgaben bleiben jedem Einwohner nur 16 274 Euro im Jahr.
Die Stadt Herne rangiert auf Platz 8 der ärmsten Städte Deutschlands. In Herne hatte jeder Einwohner ein verfügbares Einkommen in Höhe von 17 511 Euro im Jahr 2015. Der Bundesdurchschnitt beträgt 21 583 Euro. Herne liegt damit 4 072 Euro unter diesem Durchschnitt.

Aus dem verfügbaren Einkommen müssen sämtliche private Ausgaben bestritten werden: Miete, Heizung, Lebensmittel, Auto oder ÖPNV, aber auch Urlaub und andere Freizeitaktivitäten.
Im Ranking vor Herne in der Skala der ärmsten Städte Deutschlands stehen nach „Spitzenreiter“ Gelsenkirchen, Duisburg, Frankfurt (Oder), Halle (Saale), Brandenburg (Saale), Rostock und Leipzig.
In der reichsten Kommune Deutschlands kann ein Einwohner im Durchschnitt doppelt so viel ausgeben wie in Herne, nämlich 2 972 Euro monatlich oder 35 663 Euro jährlich.

In der Statistik für die Arbeitnehmerentgelte sieht es für Herne noch schlimmer aus: Herne belegt in Nordrhein-Westfalen unter den Städten den vorletzten Platz vor Bottrop.

Für die Städte an Rhein und Ruhr gilt weiterhin, dass die verfügbaren Einkommen in den letzten 10 Jahren in etwa so gestiegen sind wie das Preisniveau. Das bedeutet, dass es hier für die Berufstätigen keinen echten Lohnzuwachs gegeben hat.

Wenn man weiterhin berücksichtigt, dass in Herne nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung über 40% aller Haushalte mehr als 30% vom Nettoeinkommen für die Wohnungsmiete aufbringen müssen, kann man erahnen, welche Handlungsbedarfe in Herne auf die Politik zukommen.

Norbert Kozicki, Dipl.Soz.Wiss.

Sozialwohnungen in Herne: Bestand seit dem Jahr 2000 um fast 57% verringert – Mietbelastungsquoten in Herne sehr hoch

Die Zahl der Sozialwohnungen in Herne hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als halbiert: das Stadtgebiet verzeichnet nur noch laut Bestandserhebung der zuständigen NRW Bank im Jahr 2016 4 933 preisgebundene Wohnungen. Im Jahr 2000 waren es 11 401 preisgebundene Wohnungen.
In der Antwort der Landesregierung vom 12.10.2017 (Drucksache 17/900) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Philipp und Wolf (Drucksache 17/635) wird auf Basis der Erhebungen der NRW-Bank prognostiziert, dass es im Jahr 2030 in Herne nur noch 3 220 preisgebundene Wohnungen geben wird. Das würde dann eine Verringerung des Bestandes an preisgebundenen Wohnungen im sozialen Wohnungsbau um fast 72% im Vergleich zum Basisjahr 2000 ausmachen.
Die Bewilligungen von Fördergeldern durch die NRW-Bank für insgesamt 102 Wohnungen im Jahr 2016 kann diese Entwicklung nicht stoppen.
Der Geschäftsführer der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau (HGW) hat in einem Punkt Recht, wenn er öffentlich feststellt, dass in Herne die Mieten für Wohnungen vergleichsweise günstig sind, gemessen in den Zahlen des Mietspiegels, wenn man diese Zahlen z.B. mit München vergleicht. Die Unzulässigkeit dieses Vergleichs mit München liegt auf der Hand: die Quadratmeterpreise für Wohnraum in Herne liegen im Bereich des allgemeinen Niveaus im Ruhrgebiet. Hier ist aber eine wichtige Feststellung zu treffen: Von 2012 bis 2016 sind die Mieten in Herne um 9,3% gestiegen.
Durch den Wegfall der Preisbindung für Wohnungen im sozialen Wohnungsbau können in der Regel die Mieten steigen. Der überwiegende Teil der öffentlich geförderten Mietwohnungen liegt unterhalb des mittleren Mietspiegelwerts. Die Daten der NRW-Bank weisen für Herne aus, dass über 60% der öffentlich geförderten Wohnungen so günstig sind, dass ihre Kostenmiete unterhalb des Mietspiegels liegt. Nach Auslaufen der Preisbindung sind für viele Wohnungen Mieterhöhungen zu erwarten.
Dass in Herne Wohnungssuchende auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt „zurechtkämen“, darf stark bezweifelt werden. Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung weist für ausgewählte Großstädte in Deutschland die sogenannten Mietbelastungsquoten aus (Anteil der Miete am Netto-Haushaltseinkommen).
Für Herne liegen folgende Zahlen vor: 40,2% aller Haushalte in Herne müssen mehr als 30% ihres Netto-Haushaltseinkommens für die Miete aufbringen. 17 % aller Haushalte bringen mehr als 40% des Netto-Haushaltseinkommens für die Miete auf.

Bei Sozialwissenschaftlern und Immobilienexperten gilt eine Mietbelastungsquote oberhalb von 30% des Haushaltseinkommens als problematisch, weil dann nur noch relativ wenig Geld zur sonstigen Lebensführung zur Verfügung bleibt, insbesondere bei Menschen mit kleinerem Einkommen. Und davon gibt es in Herne zu viele Menschen. Auch viele Vermieter ziehen hier eine Grenze, weil sie zweifeln, dass Mieter sich ihre Wohnung dauerhaft leisten können.

In diesem Kontext davon zu sprechen, dass „das allgemeine Mietniveau vergleichsweise entspannt“ sei, trifft nicht die Problematik des Wohnungsmarktes in Herne.

Die Entscheidung des Rates der Stadt Herne zur drastischen Anhebung der Grundsteuer B mit den Folgen weiterer Mietsteigerungen vom 28.11.2017 passt überhaupt nicht in die soziale Landschaft von Herne.

Norbert Kozicki
Dipl.Soz.Wiss.

 

https://www.sueddeutsche.de/politik/raetsel-der-woche-warum-gibt-es-immer-weniger-sozialwohnungen-1.4017580

Schlechte Leiharbeit, gute Leiharbeit ? von Leiharbeitern bei Daimler und in der Pflege

Die Leiharbeit – von den ihr gewogenen Vertretern gerne auch als Zeitarbeit bezeichnet – ist mal wieder ein Thema. In den vergangenen Jahren war diese Beschäftigungsform immer wieder Gegenstand kritischer Berichterstattung. Oftmals wird sie als Paradebeispiel für „Lohndumping“ ins Feld geführt und in der vergangenen Legislaturperiode war sie Gegenstand gesetzgeberischer Aktivitäten, die eigentlich zu einer Verbesserung der Situation der Leiharbeiter führen sollten (vgl. dazu allerdings mit kritischen Anmerkungen den Beitrag Eine weichgespülte „Reform“ der Leiharbeit und Werkverträge in einer Welt der sich durch alle Qualifikationsebenen fressenden Auslagerungen vom 1. April 2017).

Die Arbeitnehmerüberlassung – auch so ein weichzeichnerischer Begriff für den Verleih von Menschen – ist insgesamt gesehen in den vergangenen Jahren Gegenstand mehrerer sukzessiver Regulierungsrunden gewesen, die dazu geführt haben, dass die Inanspruchnahme seitens der Entleihunternehmen deutlich teurer geworden ist. Zum einen Bestand die Reaktion vieler Unternehmen in einem Ausweichversuch auf Werkverträge, zum anderen aber muss man zur Kenntnis nehmen, dass der Rückgriff auf Verleihunternehmen nicht nur stabil geblieben, sondern erneut gewachsen ist.

Dazu nur einige wenige dröge, aber überaus relevante Daten: Im Juni 2017 waren in Deutschland mit 1,043 Mio. 2,8 Prozent aller Beschäftigten in Leiharbeit beschäftigt. Der Anteil von Leiharbeitnehmern an allen Beschäftigten ist seit 2013 jedes Jahr gewachsen. Rund 969.000 Leiharbeiter waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das sind 3,9 Prozent mehr als noch im Juni 2016. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Leiharbeit ist damit stärker gewachsen als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung allgemein (+2,3 Prozent). Auch die Zahl der Verleihbetriebe wächst: Zum Stichtag 30.06.17 gab es laut Bundesagentur für Arbeit 52.700 Verleihbetriebe. Und vor dem Hintergrund des als Erfolg herausgestellten „equal pay“, also der gleichen Bezahlung, allerdings erst nach neun Monaten mit der Möglichkeit der Verlängerung dieses Zeitraums , sind die Daten höchst relevant: Im ersten Halbjahr 2017 waren von 661.000 beendeten Beschäftigungsverhältnissen in der Leiharbeit 47 Prozent nicht mal drei Monate alt. Mit 70 Prozent endeten mehr als zwei Drittel der Leiharbeitsverhältnisse innerhalb der ersten neun Monate. Gerade einmal 17 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse bestand zum Zeitpunkt ihrer Beendigung 18 Monate und länger.

Und nun werden wir mit einem dieser vielen Berichte über höchst problematische Zustände in der Leiharbeit. Und das nicht in irgendeiner Hinterhof-Garage, sondern bei einem der deutschen Premium-Hersteller der Automobilindustrie: Daimler. Die IG Metall hat massive Vorwürfe vorgetragen: Skandal um Leiharbeit bei Mercedes in Rastatt, so ist der Artikel der Gewerkschaft überschrieben.

»Wer krank ist, der fliegt. Wer sich beklagt, fliegt. Sie werden um Arbeitsstunden und Urlaub betrogen. Doch wer zu oft nachfragt, fliegt. Unter den 1200 Leiharbeitern der Leihfirma DEKRA im Mercedes-Werk Rastatt herrscht ein Klima der Angst.« Und woher wollen die das wissen? Die Gewerkschaft hat das aus über 200 persönlichen Gesprächen abgeleitet: »In einer „Blitz“-Aktion kamen letzte Woche rund 50 Sekretäre der IG Metall Baden-Württemberg drei Tage lang zu den Schichtwechseln vor die Werkstore, boten Sprechstunden in Werksnähe für Leiharbeiter in an und besuchten sie zu Hause.«

Die IG Metall bilanziert harte Vorwürfe: »

Das Fazit der Gespräche mit den Leiharbeitern: Die Arbeit selbst bei Mercedes ist top. Leiharbeiter werden hier gut bezahlt – dank eines Tarifvertrags der IG Metall und einer Betriebsvereinbarung gibt es über 20 Euro in der Stunde – und sie werden von den Mercedes-Vorgesetzten gut behandelt. Anders als von ihren Personalverantwortlichen bei ihrer eigenen Firma DEKRA. Hier herrscht ein Klima der Angst. Und sie werden oft betrogen: Urlaubstage und Arbeitszeit verschwinden einfach von einem Monat zum nächsten Monat. Die Prüfung der oft völlig undurchsichtigen und wirren Abrechnungen und Stundenzettel deckte systematisch Unregelmäßigkeiten auf. Der Spitzenwert waren 14 Tage Urlaub, die ohne erkennbaren Grund auf einmal gestrichen waren … Die meisten Leiharbeiter trauen sich erst gar nicht nachzufragen. Wer zu viel fragt, riskiert eine Abmahnung oder sofort die Kündigung. Zumindest gibt es dann keine Verlängerung der stets befristeten Arbeitsverträge bei DEKRA.«

Und hier wären wir neben den angesprochenen Vorwürfen gegen das Leiharbeitsunternehmen bei dem mit Blick auf die letzten gesetzlichen Änderungen systematisch relevanten Punkt: »Die unsichere Zukunft – das belastet die DEKRA-Leiharbeiter am meisten. Im September ist für alle erst mal Schluss. Mercedes baut einen Teil der Produktion um. Nach vier bis sechs Monaten Arbeitslosigkeit soll es dann weitergehen – für die meisten, erklärte DEKRA den Leihbeschäftigten auf Versammlungen Anfang Juni.«

Genau an dieser Stelle wird sich der eine oder andere daran erinnern, dass die vielbeschworene Gleichstellung der Leiharbeiter erst nach 9 Monaten stattfinden muss. Innerhalb der ersten neun Monate gilt „equal pay“ nicht. Und es kommt noch schlimmer, worauf ich in diesem Beitrag hingewiesen habe:

»Die nunmehr im AÜG festgeschriebenen 9 Monate können zu 15 Monaten gestreckt werden – durch tarifvertragliche Regelungen, die so eine Verlängerung vorsehen. Und selbst nicht-tarifgebundene Unternehmen können diese Verlängerungsoption „mitnehmen“, wenn sie sich selektiv auf die tarifvertragliche Regelung beziehen. Und wenn drei Monate zwischen dem letzten Einsatz des Leiharbeiters beim gleichen Unternehmen liegen, dann fangen die 9 (bis 15) Monate ohne Equal Pay wieder von vorne an.« Und was haben wir gerade bezüglich des Mercedes-Werks in Rastatt erfahren? Nach sechs Monaten soll es für die meisten Leiharbeiter dann wieder von vorne beginnen, mit Blick auf die „equal pay“-Regelung dann wieder als „jungfräuliche Leiharbeiter“ bei Null.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass seitens der Entleihunternehmen die Arbeitnehmerüberlassung mittlerweile ziemlich teuer ist, denn der Stundensatz, den die zahlen müssen an den Verleiher liegt deutlich über dem, was die Leiharbeiter bekommen, geht es offensichtlich um die betriebliche Flexibilität, die man mit den Leiharbeitern hat – man kann die „abstoßen“, wenn man will, ohne dass man sich weiter kümmern muss.

Insofern passen die Vorwürfe, die derzeit am Beispiel von Daimler der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, in die bisherige Berichterstattung über die negativen Folgen der Leiharbeit. Vor diesem Hintergrund wird der eine oder andere dann erstaunt sein über Berichte, die uns aus einem ganz anderen Bereich, über den insgesamt überaus kritisch diskutiert wird angesichts der Arbeitsbedingungen und des dort fehlenden Personals, erreichen: die Pflege. Vor allem die Altenpflege.

Man glaubt seinen Augen nicht, wen man einen Blick auf die Presseberichterstattung der vergangenen Monate wirft: Pflegekräfte fliehen in die Leiharbeit, so ein Artikel, der bereits im Mai 2018 in der Süddeutschen Zeitung erschienen ist: »In der Leiharbeit ist die Arbeitsbelastung für Pflegekräfte mitunter geringer als bei einer Festanstellung. Noch ist Leiharbeit in der Pflege kein Massenphänomen. Doch in der Pflegebranche wächst die Leiharbeit rapide.« Bereits im April berichtete das Handelsblatt unter der Überschrift: Wie Leiharbeitsfirmen den Markt für Pflegekräfte aufmischen: »Leiharbeitsfirmen rollen den Markt für Pflegekräfte auf, weil sie besser zahlen. Die Heime geraten dadurch in einen Teufelskreis.« Und man kann weiter aus einem großen Fundus an entsprechenden Berichten schöpfen: Viele Pfleger fliehen in die Zeitarbeit: »Wenn Krankenpflegerinnen, medizinische Fachkräfte oder Ärzte bereit sind, heute in Hannover und morgen in Düsseldorf für ein paar Monate zu arbeiten, wird von vielen Zeitarbeitsunternehmen der rote Teppich ausgerollt. Mittlerweile gehen bereits komplette OP-Teams auf Reisen. Und es werden immer mehr.« In diesem Beitrag gibt es aber auch schon einen ersten Hinweis auf die Größenordnungen, über die wir hier sprechen (müssen), denn man könnte ja angesichts der Flut an entsprechenden Artikeln auf den Gedanken kommen, dass es sich um ganz viele aus den Gesundheitsberufen handelt, die in der Leiharbeit unterwegs sind: »Nur etwa 8 Prozent von einer Million Zeitarbeitnehmer sind in Gesundheitsdienstberufen tätig. Aber in den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl vervierfacht.«

An dieser Stelle kann passenderweise der folgende Beitrag aufgerufen werden, spricht er doch auch in der Überschrift die (angeblich) guten Seiten der Leiharbeit an: Pfleger wechseln in die Leiharbeit – und sind oft viele Sorgen los. Der Artikel beginnt mit Markus Schäfer: »Der 25-Jährige ist Altenpfleger aus Leidenschaft. Doch irgendwann hatte er genug von seiner Arbeit. Er kündigte seine Stelle in einer Paderborner Einrichtung. Denn er konnte sich nicht aussuchen, wann er Urlaub hat. Einfluss auf die Gestaltung des Dienstplans hatte er auch nicht. Weil er erst 25 ist und noch keine eigene Familie hat, sagt er. Man ist der Jüngste und könne immer arbeiten, habe es geheißen. Markus Schäfer, der seinen Beruf begleitend zu einem Studium an der Fachhochschule der Diakonie in Bielefeld ausübt, hat sich nach diesen schlechten Erfahrungen für einen anderen Weg entschieden. Er ging in die Leiharbeit. Seit Januar ist Schäfer bei inCare, einer Tochter des Zeitarbeitsunternehmens Piening aus Bielefeld.«

Aber auch hier finden wir Zahlenangaben, die zumindest eine gewisse Relativierung des Phänomens anzeigen sollten: »Die Zahl der Zeitarbeitskräfte in der Gesundheits- und Pflegebranche ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Waren es im Jahr 2013 bundesweit noch 34.694, sind es aktuell schon mehr als 43.000 Beschäftigte.« Solche Werte muss man natürlich vor dem Hintergrund der Gesamtzahl an Beschäftigten sehen und einordnen. Noch kein Massenphänomen, aber ein kontinuierlicher Anstieg in den vergangenen Jahren. Die Leiharbeitsbranche feiert diese Entwicklung und sieht rosige Zeiten für die Verleihunternehmen:

Aber ist das Gehalt tatsächlich besser? „Der Verdienst ist einer der Hauptgründe, warum sich Pfleger für eine Beschäftigung über eine Zeitarbeitsfirma entscheiden“, wird der IGZ-Sprecher Wolfram Linke zitiert. InCare verspricht „übertarifliche Verdienstmöglichkeiten und außertarifliche Zuschläge“. Geschäftsbereichsleiter Ingo Wiegers spricht von einer „gleichwertigen, zum Teil besseren finanziellen Entlohnung der anstrengenden Pflegetätigkeit im Rahmen der Zeitarbeit.“ „Die Kliniken und Altenheime müssen aufgrund des Fachkräftemangels verstärkt auf Zeitarbeitskräfte zurückgreifen“, so Ingo Wiegers, Geschäftsbereichsleiter bei inCare. Der Markt habe sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt, sagt er. „Wir haben heute einen Bewerbermarkt, in dem der Bewerber sich für eine Beschäftigung im Rahmen von Zeitarbeit oder für eine Festanstellung entscheiden kann. Da sich immer mehr Pflegekräfte für den Bereich Zeitarbeit entscheiden, bleibt den Kliniken und Altenheimen nichts anderes übrig, als sich diese Mitarbeiter über die Arbeitnehmerüberlassung zu sichern.“

Allerdings sollte man nicht vorbehaltlos und ungeprüft die Behauptung übernehmen, die Leiharbeitskräfte selbst würden immer besser verdienen als die Stammkräfte oder wenigstens gleich. Andere Stimmen verweisen darauf, dass es Abweichungen nach unten gibt. So wird der Abteilungsleiter für den Bereich Pflege eines Leiharbeitsunternehmens in Ostdeutschland mit diesen Worten zitiert: „Tendenziell überlassen wir im Durchschnitt ungefähr zwischen fünf und acht Monaten die Arbeiter, dann müssen sie wechseln.“Denn nach neun Monaten haben Zeitarbeiter gesetzlichen Anspruch auf gleiche Bezahlung.

Aber wie heißt es so schön: Jede Medaille hat zwei Seiten. Eine einfache Überlegung kann uns helfen, zur anderen Seite vorzustoßen: Wenn die Pflegekräfte in vielen Fällen mindestens so verdienen wie die Festangestellten oder angeblich sogar besser, dann muss das richtig teuer werden, wenn die Pflegeheime oder Krankenhäusern Arbeitnehmerüberlassung in Anspruch nehmen, denn die Verleiher wollen nicht nur auf ihre Kosten kommen, sondern auch noch Gewinn machen mit dem Verleih von Arbeitsmenschen. Folglich muss der Stundensatz, den die in Richtung stellen, deutlich höher sein als der Betrag, den der Leihpfleger bekommt. Das treibt die Personalkosten natürlich nach oben. Aber nicht nur das, wie Stefan Boes in seinem Artikel berichtet:

»Pflegebeauftragter Westerfellhaus beobachtet diese Entwicklung mit großer Sorge. „Es gibt Hinweise, dass die Qualität der Pflege durch den Einsatz von Leiharbeitern leidet. Zudem bedeutet es für die Einrichtungen einen wesentlich höheren finanziellen Aufwand“ … Hinzu kommen erhebliche Belastungen für die Festangestellten, die immer weniger in festen Teams, mit festen Kollegen arbeiten und durch die dünne Personaldecke immer kurzfristiger einspringen müssten.«

Dazu auch dieser Beitrag von Bastian Brandau: Leiharbeit in der Altenpflege: Chance für Beschäftigte, Risiko für Patienten? »Die häufigen Ortswechsel sind die Kehrseite der Zeitarbeit in der Altenpflege. Beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe stößt die zunehmende Zeitarbeit deswegen auch auf Kritik. Der ständige Wechsel des Personals widerspreche den Grundsätzen der Altenpflege und sei gerade bei dementen Patienten problematisch.«

Aber nicht nur von Leiharbeitern in der Pflege und anderen Gesundheitsberufen wird berichtet. Auch die (angeblich) selbständigen Honorarkräfte tauchen hier auf – und mit ihnen die Frage nach der Scheinselbständigkeit. Es gibt sogar einen eigenen Bundesverband der freiberuflichen Pflegefachkräfte (BVFPK). Ein Teil der Problematik wird in diesen Ausführungen erkennbar: »Bei der Arbeit als freiberufliche Krankenschwester besteht eine Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Daher sollte man beachten, dass wenn man über 80 % des Jahres für einen einzigen Arbeitgeber arbeitet, davon ausgegangen wird, dass man unter dem Begriff der Scheinselbstständigkeit arbeitet. Dies bedeutet, dass man von der Deutschen Rentenversicherung anhand verschiedener Kriterien mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis eingestuft werden kann.« Nun stellt das ab auf das Kriterium, dass der Selbstständige nur einen oder einen maßgeblichen Auftraggeber hat.

Aber es gibt noch eine andere Seite der Problematik. Schaut man beispielsweise in den § 7 SGB IV, dann findet man dort einen wichtigen Hinweis, wie eine nichtselbstständige Beschäftigung abgegrenzt wird. In Absatz 1 heißt es: »Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.« Genau dieser Aspekt wurde offensichtlich in einer Entscheidung des Landessozialgerichts NRW aufgegriffen: Für Honorar-Pfleger besteht Sozialversicherungspflicht: »Wenn eine Klinik einen Krankenpfleger über mehrere Monate als Honorarkraft einsetzt, ist seine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig, hat das Landessozialgericht NRW (LSG) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden (L 8 R 1052/14).«

Das LSG NRW selbst berichtet unter der Überschrift Keine selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus: »Der Kläger war im Jahr 2010 über einen Zeitraum von knapp vier Monaten als Krankenpfleger auf zwei Stationen eines neurologischen Fachkrankenhauses tätig. Er beantragte nachträglich die Feststellung, dass er diese Arbeit als Selbstständiger verrichtet und daher nicht der Sozialversicherungspflicht unterlegen habe. Dies lehnte der Rentenversicherungsträger ab, weil er von einem Beschäftigungsverhältnis ausging. Das Landessozialgericht bestätigte nun die Vorinstanz und ließ die Revision nicht zu. Es sah die Voraussetzungen einer abhängigen, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ebenfalls als gegeben an.«

Und mit welcher Begründung?

»Ausschlaggebend hierfür sei die vollständige Eingliederung des Klägers in die organisatorischen Abläufe der neurologischen Stationen. Dienstpläne und Schichtzeiten seien auch für ihn verbindlich gewesen. Die Pflege habe sich zudem an den patientenbezogenen Therapieplänen orientiert und in allen entscheidenden Punkten ärztlichen Vorgaben unterlegen. Die in diesem engen Rahmen möglicherweise gegenüber angestellten Pflegekräften etwas größeren Freiheiten des Klägers seien nicht ausreichend, um eine weitgehende Weisungsfreiheit anzunehmen, wie sie typisch für einen selbstständigen Unternehmer sei. Er habe vielmehr seine Pflegeleistung nicht eigenverantwortlich organisieren können. Da der Kläger zudem nach geleisteten Stunden bezahlt worden sei, habe er auch kein unternehmertypisches wirtschaftliches Risiko getragen.«

Das Landessozialgericht knüpft damit an seine Rechtsprechung zu den Intensivpflegern an (Urteil vom 26.11.2014 – L 8 R 573/12). Vgl. dazu aus dem Jahr 2014 diese Mitteilung des LSG NRW: Intensivpfleger nicht selbständig tätig. Grundlegende Entscheidung des Landessozialgerichts zum Arbeitnehmerstatus von Pflegekräften. »Immer häufiger werden in deutschen Krankenhäusern Belastungsspitzen im Pflegebereich durch den Einsatz „freier“, vermeintlich auf selbständiger Basis arbeitender Pflegekräfte aufgefangen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat nunmehr mit Urteil vom 26.11.2014 entschieden, dass jedenfalls auf einer Intensivstation eingesetzte Pflegekräfte dort als – gegebenenfalls befristet beschäftigte – Arbeitnehmer tätig werden und die Klinik daher für sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.«

Der damalige Sachverhalt:
»Geklagt hatte ein 39jähriger Krankenpfleger aus Wiehl, der auf der Basis von sogenannten Dienstleistungsverträgen in den Intensivstationen verschiedener Krankenhäuser, im Streitfall eines Krankenhauses in Radolfzell, tätig wird. Er hatte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Feststellung beantragt, dass er diese Arbeit als Selbständiger verrichte und daher nicht der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung unterliege. Unter anderem trug er – übereinstimmend mit der zum Verfahren beigeladenen Klinik – vor, er könne sich die Patienten, die er auf der Intensivstation pflege, unabhängig von der ärztlichen Leitung, der Pflegedienst- oder der Stationsleitung selbst aussuchen, unterliege auch sonst in geringerem Maße als angestellte Pflegekräfte ärztlichen Weisungen und halte sich bei seiner Arbeit nicht an die individuellen Qualitätsstandards der Klinik, sondern an Nationale Expertenstandards.«

Das aber hat das LSG schon damals nicht überzeugt und in der Ablehnung findet man die gleichen Argumentationslinien, die auch im aktuellen Falle wieder aufgerufen wurden: »Ausschlaggebend hierfür sei die vollständige Eingliederung des Klägers in die organisatorischen Abläufe der Intensivstation, die am Wohl der schwerstkranken Patienten als oberstem Gebot orientiert sein müssten und daher in allen entscheidenden Punkten ärztlichen Vorgaben unterlägen. Die in diesem engen Rahmen möglicherweise gegenüber angestellten Pflegekräften etwas größeren Freiheiten des Klägers reichten nicht aus, von weitgehender Weisungsfreiheit auszugehen, wie sie typisch für einen selbständigen Unternehmer sei. Da der Kläger darüber hinaus nach geleisteten Stunden bezahlt werde, trage er auch kein unternehmertypisches wirtschaftliches Risiko.«

„Auch wenn es der Gesamtwürdigung jedes Einzelfalles bedarf, bleibt tendenziell die Möglichkeit selbständiger Tätigkeit im stationären Pflegebereich beschränkt“, so das Landessozialgericht NRW nach der neuen Entscheidung.

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Alterssicherung in Österreich: Rente nachhaltig finanziert / Durchschnittsrente für Männer 1 899 Euro

Böckler Impuls Ausgabe 12/2018

Das vergleichsweise hohe Rentenniveau in Österreich sei langfristig nicht finanzierbar,meinen Kritiker. Zu Unrecht, zeigt eine Studie. Tatsächlich ist am Beispiel Österreich zu sehen, wie leistungsfähig umlagefinanzierte Rentensysteme sind.

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Eine starke gesetzliche Altersrente ist möglich: Während deutsche Männer, die 2016 in Rente gingen, monatlich im Schnitt mit 1008 Euro vor Steuern auskommen müssen, haben die Österreicher 1899 Euro zur Verfügung. Bei manchen konservativen Ökonomen erweckt das Argwohn; sie zweifeln an der Nachhaltigkeit des österreichischen Systems. WSI-Forscher Florian Blank und Rudolf Zwiener vom IMK kommen in einer Analyse, die sie gemeinsam mit Camille Logeay von der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft sowie Erik Türk und Josef Wöss von der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien veröffentlicht haben, zu dem Ergebnis, dass solche Zweifel unbegründet sind.
In Österreich seien Selbstständige und Beamte sukzessive in die Rentenversicherung einbezogen worden, schreiben die Experten. Der Beitragssatz liege seit 1988 unverändert bei 22,8 Prozent, wobei die Arbeitgeber für 12,55 Prozent aufkommen, die Arbeitnehmer für 10,25 Prozent. Auf Grundlage dieser breiten Finanzierungsbasis seien die vergleichsweise hohen Leistungen möglich.
Dass die Kosten langfristig aus dem Ruder zu laufen drohen, halten die Wissenschaftler für unwahrscheinlich. Sie verweisen auf Berechnungen der Europäischen Kommission, denen zufolge die Ausgaben für Renten und Pensionen von 13,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2013 auf 14,7 Prozent im Jahr 2040 bzw. 14,4 Prozent im Jahr 2060 und damit „äußerst moderat“ steigen werden. Die Europäische Kommission bewertet diese Entwicklung als „weitgehend stabil“.
Entscheidend ist auch die Arbeitsmarktpolitik
Zwar dürfte der Anteil der Menschen ab 65 in Österreich von 28 Prozent 2015 auf 51 Prozent 2060 zunehmen. Doch entscheidend sei nicht dieser Wert, sondern die Relation der Rentner zu den versicherten Erwerbstätigen, argumentieren die Forscher. Und da gebe es Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Verwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch den Mindestlohn in Deutschland gezeigt hat. Die Erwerbstätigkeit von Frauen lasse sich durch bessere Kinderbetreuung steigern.
In der öffentlichen Debatte taucht regelmäßig der Nachhaltigkeitsindex des Beratungsunternehmens Mercer auf, bei dem Österreichs Rentensystem ziemlich schlecht abschneidet. Der Hauptgrund: Es handelt sich um ein öffentliches, umlagefinanziertes System, das kaum Kapitaldeckung vorsieht. Dass kapitalgedeckte Systeme generell nachhaltiger seien, ist laut Blank, Zwiener und ihren Kollegen allerdings ein Trugschluss. Gegenüber demografischen Schocks seien solche Modelle genauso empfindlich wie Umlagesysteme. Denn entscheidend sei in beiden Fällen die zukünftige Wirtschaftsleistung. Zudem dürfte spätestens seit der Finanzkrise klar sein, dass das Vertrauen in die Effizienz der Finanzmärkte und deren Renditeversprechen oft täuscht. Abgesehen davon wäre der Übergang zu Kapitaldeckung für die jüngere Generation ohnehin kein Vorteil: Die müsste nämlich gleichzeitig einen Kapitalstock ansparen und die Renten der Älteren finanzieren.
Dass in Österreich zugunsten der Rente an anderer Stelle gespart wird, wie manche Kritiker behaupten, ist der Analyse zufolge ebenfalls unwahr. Zwar sei der Krankenversicherungssatz niedriger als in Deutschland und es gebe keine Pflegeversicherung. Klinikkosten würden aber zur Hälfte durch Steuern finanziert, das Pflegegeld komplett. Die Rente sei Teil eines Systems, das generell höhere Arbeitgeberabgaben vorsieht – ohne dass das der österreichischen Wirtschaft bislang erkennbar geschadet hätte.

Quelle

Florian Blank u.a.: Ist das österreichische Rentensystem nachhaltig? Wirtschafts­dienst 3/2018

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