Im Wahlkampf noch Thema, steht in der Koalitionsvereinbarung: aber wann kommt sie ? Die Grundrente …

Rente: Zehn Prozent mehr als Grundsicherung Grundrente: So sollten Geringverdiener ab 2019 profitieren, aber im „Rentenpaket“ ist sie nicht enthalten.

Sie steht im Koalitionsvertrag, doch im Rentenpaket, das ab 1. Januar 2019 gelten soll, ist sie nicht enthalten: die Grundrente für Geringverdiener. Doch was steckt dahinter und wird sie 2019 trotzdem kommen? Der Bundesarbeitsminister plant sie ein, die Deutsche Rentenversicherung hat jedoch Einwände.

Von Jana Tashina Wörrle (Quelle: Deutsche Handwerkszeitung )

Im Koalitionsvertrag steht: „Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.“ Diese Grundrente soll denen gewährt werden, die trotz 35 Jahren an Beitragszeiten in die gesetzliche Rentenversicherung, auch wenn dazu Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten dazugehören, nur die Grundsicherung erhalten würden.

Zwar haben sich die Regierungsparteien fest auf die Einführung dieser Grundrente geeinigt, dennoch ist sie kein Teil des derzeit bearbeiteten Rentenpakets, das zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Auf Anfrage bestätigt das Bundesarbeitsministerium (BMAS) zwar, dass die Pläne weiter bestehen und verweist auf die Bundestagsrede von Hubertus Heil vom 12. Oktober 2018. Darin erwähnt Heil, dass Menschen, die ihr Lebtag gearbeitet haben, aber durch niedrige Löhne keine höheren Anwartschaften haben als die Grundsicherung, besser gestellt werden sollen, als die, die nicht gearbeitet haben. „Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, dass wir im nächsten Jahr weitere Schritte gehen“, sagte der Minister.

Strittig: Wie soll die Grundrente finanziert werden?

Zum genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens gab er keine Auskunft und sein Ministerium fügt hinzu: „Die genaue Ausgestaltung bleibt derzeit noch abzuwarten.“ Bekannt ist bislang nur, dass die  Abwicklung der „Grundrente“ in den Plänen des BMAS durch die Rentenversicherung erfolgen soll. Und genau diese hat noch Einwände und fordert eine Finanzierung aus Steuermitteln.

So teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Anfrage mit, dass bedarfs- und bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen zur Armutsvermeidung – d.h. Fürsorgeleistungen –nicht von den Beitragszahlern, sondern von der Gesellschaft insgesamt zu tragen seien. Dazu zählt sie auch die Mehrkosten für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundrente. Ganz klar ist auch die Aussage zu verstehen: „Aus Sicht der Rentenversicherung dürfen Fürsorge- und Versicherungsleistungen nicht vermischt werden.“

Bundesregierung plant Erleichterungen für Geringverdiener

Die Diskussion um diese zusätzlichen Rentenpläne wird wohl noch anhalten. Erleichterungen für Geringverdiener sind aber dennoch fest eingeplant ab 2019, denn die Bundesregierung möchte die sogenannte Gleitzone für Midijobber so verändern, dass weniger Rentenbeiträge für die Arbeitnehmer anfallen. Zum Rentenpaket, das vom Bundesrat nun in die Beratungen im Bundestag geht, gehören zudem Neuerungen bei der Mütterrente und der Erwerbsminderungsrente.

Nicht enthalten, aber von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag festgehalten und daher eingeplant, ist zudem die Einbeziehung der Selbstständigen in die Rentenversicherungspflicht ab 2019.

Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung?

Aktuell beziehen bundesweit rund eine Million Menschen die Grundsicherung. Sie haben einen Anspruch darauf, weil das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um davon zu leben. Der bundesweite Schnitt in der Grundsicherung liegt bei rund 800 Euro. Die Grundsicherung wird entweder ab dem Erreichen des regulären Rentenalters gezahlt oder bei einer Erwerbsminderung, wenn die gesetzliche Rente in dem jeweils zutreffenden Fall nicht ausreicht.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sollte derjenige oder diejenige mit einem durchschnittlichen Einkommen von weniger als 823 Euro im Monat prüfen lassen, ob er oder sie die Grundsicherung beanspruchen kann. Die gesetzliche Rente und auch Vermögenswerte werden auf die Grundsicherung angerechnet. Dabei gilt seit 2018 für Vermögen jedoch ein Freibetrag von 5.000 Euro und einen Freibetrag für Rentenzahlungen aus einer Riesterrente, die nicht miteinbezogen werden.

Allerdings prüfen die Sozialämter auch das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern und berücksichtigen es, wenn sie den Grundsicherungsbedarf eines Menschen errechnen. So weist der Vdk Sozialverband darauf hin, dass derjenige mit einem Partner mit gutem Einkommen unter Umständen keinen Anspruch auf die Grundsicherung hat.

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