Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und der Umgang der Stadt Herne mit diesem Anspruch oder zur Umsetzung des BuT-Programms

Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und der Umgang der Stadt Herne mit diesem Anspruch oder zur Umsetzung des BuT-Programms

Wir dokumentieren hier einen Vorgang in der Stadt Herne zum Thema „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Im Rahmen einer sogenannten Hartz-IV-Reform wurde diese Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Freiwillig hat die Politik dies nicht getan. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, das menschenwürdige Existenzminimum für Kinder neu zu berechnen. Zusätzlicher Bedarf wurde vor allem bei schulpflichtigen Kindern gesehen. Notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht zum existentiellen Bedarf.

Dieses Bildungs- und Teilhabepaket wurde zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingeführt.

Darum geht es hier, um einen fundamentalen rechtsverbindlichen Anspruch von betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Eine Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Handhabung des BuT-Programms kam zu dem Ergebnis, dass bundesweit nur rund 15 % der betroffenen Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen an diesem Förderprogramm teilhaben.

Die Teilhabequote in der Stadt Herne liegt noch unter diesem Bundeswert, nämlich bei 11,6%. D.h. im Resümee: vielen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird in Herne das soziokulturelle Existenzminimum nicht garantiert.

Aufgrund dieser Tatsache habe ich nach der Satzung des Rates der Stadt Herne eine Einwohnerfrage an die Stadt Herne gestellt, um diese Tatsache zu thematisieren.

Im Folgenden wird hier zunächst die Einwohnerfrage und die Antwort der Stadt Herne dokumentiert. Zum Abschluss habe ich dann meine Stellungnahme zur Antwort der Stadt Herne beigefügt.

gez. Norbert Kozicki

 

Bürgeranfrage an den Rat der Stadt Herne zur nächsten Ratssitzung
Thema: Handhabung des Bildungs- und Teilhabepakets in Herne

Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder (6 bis 15 Jahre) –

In Herne nur von 11,6 % aller Leistungsberechtigten in Anspruch genommen (Stand Juli 2017)

Wer sich den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung durchliest, findet darin beruhigende Befunde: „Durch das Bildungs- und Teilhabepaket wird das spezifische sozio-kulturelle Existenzminimum von hilfebedürftigen Kindern […] gesichert“, heißt es da. Übersetzt also: In Deutschland lernen auch arme Hartz-IV-Kinder Musikinstrumente und gehen in Sportvereine.

Das Problem ist nur: Das stimmt nicht.

Was die Bundesregierung in ihren Bericht geschrieben hat, ist zwar das Ziel des Bildungs- und Teilhabepakets, das 2011 als Folge eines geharnischten Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeführt wurde – aber es hat mit der Realität kaum etwas zu tun. In der profitiert nämlich nur ein Bruchteil der Kinder von dem Teil des Pakets, der für die Teilhabe vorgesehen ist. Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Paritätischen Wohlfahrtsverband, die dieser gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund veröffentlicht.

Nordrhein-Westfalen verzeichnete (Stand Juli 2017) 254 402 Leistungsberechtigte im SGBII-Bezug im Alter von 6 bis 15 Jahren. Ihre „Teilhabe“ beantragten 36 953. Auf der Ebene von NRW gibt es eine Teilhabequote am sozialen und kulturellen Leben für diese Kinder von 14,5%.

Die Stadt Herne weist eine Teilhabequote unter dem Landesdurchschnitt auf, mit 11,6%.

Von 3 727 Leistungsberechtigten im Alter von 6 bis 15 Jahren haben in Herne nur 431 Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. (Stand Juli 2017)

Interessant ist der Vergleich mit einem der Spitzenwerte in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Hamm weist eine Teilhabequote von 91,3% aus. Dort bekommen 3 169 Kinder von 3 470 leistungsberechtigten Kindern Förderungen aus dem Bildungspaket. Die Nachbarstadt Bochum hatte im Jahr 2017 eine Teilhabequote von 55,9%.

Diese Statistik für Herne stellt keinen Qualitätsbeweis für die Schulen in Herne aus. Diese Einrichtungen müssen sich ebenfalls die Frage gefallen lassen, warum so wenig leistungsberechtigte Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren hier gefördert werden.

Bürgeranfrage:

Aufgrund dieser Datenlage und der Tatsache, dass in Herne vor Beginn des neuen Schuljahres 2018/19 weit über 100 Schülerinnen und Schüler „abgeschult“ wurden, stelle ich der Stadt Herne folgende Frage:

Warum werden in Herne so wenig Förderanträge auf Leistungen nach dem bundesweiten Förderprogramm Bildung und Teilhabe für Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren gestellt und bewilligt, um damit die intensivere Förderung von Kindern und Jugendlichen wegen verschiedener Formen der Bildungsbenachteiligungen zu ermöglichen ?

Weitere Information:

Zur weiteren Information füge ich als Anlage die Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverband mit den entsprechenden Tabellen bei:

Paritaet. Expertise_4_2018_Bildungs- und Teilhabepaket.pdf

gez. Norbert Kozicki

Auszug – Fragestunde für Einwohner/-innen: Frage des Einwohners Kozicki betreffend „Sachstand Programm Teilhabe und Bildung“  

Sitzung: des Rates der Stadt
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 30.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 – 17:54 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
Vorlage: 2018/0673 Fragestunde für Einwohner/-innen:
Frage des Einwohners Kozicki betreffend „Sachstand Programm Teilhabe und Bildung“
Status: öffentlich Vorlage-Art: Anfrage_Formular
Verfasser: Einwohner Kozicki, Norbert
Federführend: FB 11 – Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
Beschluss


Herr Stadtrat Chudziak beantwortet die Einwohneranfrage:

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen kein Förderprogramm im klassischen Sinne dar, sondern einen sozialrechtlichen Hilfeanspruch, welcher im SGB II, SGB XII, BKKG und Asylbewerberleistungsgesetz geregelt ist.

Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe handelt es sich die Deckung von konkreten Bedarfslagen für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche.

Anspruchsberechtigt sind i.d.R. Kinder und Jugendliche unter 25 Jahre, welche eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, aber kein Ausbildungsentgelt enthalten und in im Bezug einer der folgenden Sozialleistungen stehen:

          Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld nach dem SGB II

          Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

          Wohngeld

          Kinderzuschlag

          Asylbewerberleistungen

Folgende Leistungen können beansprucht werden, sofern auch ein tatsächlicher Bedarf gegeben ist:

          Tatsächliche Kosten einer Klassenfahrt oder eines Ausfluges der Kita oder Schule

      Übernahme der Mehraufwendungen des gemeinschaftlichen Mittagessens in der Kita, Schule oder   Kindertagespflege

          Anteilige Schülerbeförderungskosten, sofern notwendig und nicht anderweitig gedeckt

          Angemessene Kosten einer außerschulischen und notwendigen Lernförderung

          Persönlicher Schulbedarf

          Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (max. 10€ mtl. nur bis einschließlich 17 Jahren).

Diese Leistung bezieht sich ausschließlich auf den Freizeitbereich und nicht auf schulische Angebote. 

In der Regel ist eine gesonderte Antragstellung gesetzlich vorgeschrieben, nur der persönliche Schulbedarf wird bei Bezug von SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungen automatisch gezahlt. Ebenso ist mit Ausnahme des Schulbedarf und der Schülerbeförderung die Zahlung der Leistungen an den Anbieter (z.B. Schule, Verein etc.) per Gesetz geregelt.  Die Dauer der Bewilligung entspricht zumeist der Dauer der Bewilligung der o.g. Grundleistung, so dass bei einem Folgeantrag auf die Grundsozialleistung auch die BuT-Leistungen neu zu beantragen sind.

In Herne ist das JobCenter Herne für Kinder und Jugendliche im SGB II Bezug zuständig, bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Asylbewerberleistungen ist der Fachbereich Soziales Ansprechpartner. Es wurden in beiden Behörden eigene BuT-Teams zur besseren Bearbeitung gebildet, welche eng zusammenarbeiten.

Es liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor, warum Eltern von einer Antragstellung absehen, obwohl ein Anspruch auf die Leistungen gegeben wäre.

Eine Bewilligung der Leistungen kann nur erfolgen, wenn auch ein Antrag gestellt wird. Den BuT-Stellen liegen ansonsten keine Informationen über einen entsprechenden Bedarf vor, da dieser nicht anderweitig ermittelt und erfasst wird. Es gibt z.B. keinen Datenaustausch, welches Kind/ Jugendlicher am Mittagessen in der Schule/ Kita teilnimmt und einen Leistungsanspruch hat. Es ist somit ein aktives Mitwirken der Anspruchsberechtigten erforderlich.

Es erfolgt nur in seltenen Fällen eine Ablehnung der beantragten Leistungen.

Die hauptsächlichen Gründe für eine Ablehnung eines Antrages sind:

          Fehlende Mitwirkung des Antragstellers

          Fehlende Eignung des Anbieters

          Verfristung

          Bei der sozialen und kulturellen Teilhabe: Budget bereits ausgeschöpft oder bereits 18 Jahre alt

         Bei Schülerbeförderung: zu kurzer Schulweg, Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs nicht gegeben

          Schulbedarf: Kein Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule

          Lernförderung: ein wesentliches schulrechtliches Ziel ist nicht gefährdet, kann mit Lernförderung nicht erreicht werden oder wurde nicht nachgewiesen

In Herne werden  die anspruchsberechtigen Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern auf verschiedenen Wegen über die Leistungsansprüche informiert, angesprochen und Hilfestellung bei der Beantragung geben.

Eine Vereinfachung erfolgt insbesondere durch:

          Informationen über das Bildungspaket sowie die notwendigen Formulare sind auf Internetseite der Stadt Herne (Bürgerservice/Familie und Bildung/ Förderung und Projekte)

          Auf der Internetseite der Stadt Herne zum Thema OGS/ Mittagessen und Schülerbeförderung wird auf die BuT-Leistungen hingewiesen

          Die Informationen werden auf der Internetseite der Stadt Herne auch in leichter Sprache angeboten

          Der Bescheid bzgl. der Bewilligung des ermäßigten Schoko-Tickets (Schülerfahrtkosten) und der Gebührenbescheid über die Kosten der Verpflegung in der Kita weisen auf die zusätzlichen Förderungsmöglichkeiten über BuT hin, ebenso die Broschüren von kostenpflichtigen Angeboten der Jugendförderung

          Die Schulen, insbesondere die Schulsekretariate und Lehrer werden über das Bildungspaket informiert, beraten die Eltern und helfen bei der Antragstellung

          Dies gilt auch für die MitarbeiterInnen der Kindertageseinrichtungen

          Das Familienbüro informiert die Zielgruppe in Publikationen und Veranstaltungen, bei den Willkommensbesuchen und in einer Kooperation mit dem JobCenter während eines monatlichen Elterncafé

          Die MitarbeiterInnen des ASD geben ebenfalls Informationen während Beratungsgespräche weiter, dies gilt auch für die SozialarbeiterInnen des Fachbereichs Soziales

          Diverse Anbieter von Leistungen wie die Musikschule, OGS-Träger, der SSB, Sportvereine, die Jugendkunstschule etc. weisen in ihren Broschüren sowie Internetseiten auf die BuT- Leistungen hin, beraten und helfen bei der Antragstellung

          Die SchulsozialarbeiterInnen informieren und beraten die Eltern bzw. die Schüler und Schülerinnen bei Elternsprechtagen, in Einzelgesprächen, helfen bei der Antragstellung und Auswahl des Anbieters (z. B. Sportverein, Lernförderer etc.). Es finden diesbezüglich Schulungen der SchulsozialarbeiterInnen sowie ein regelmäßiger Austausch über die Zusammenarbeit, Verfahrensweisen auf Koordinationsebene

          Die o.g. BuT-Stellen, insbesondere im FB Soziales stehen sowohl den Eltern und Jugendlichen sowie den o.g. Multiplikatoren für Rückfragen und Informationen, Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung persönlich, per Mail oder Telefon zur Verfügung, eine weitergehende Vernetzung mit Anbietern wird angestrebt

Die Beantragung der BuT- Leistungen ist per Globalantrag mit entsprechender Bescheinigung über den Bedarf, per Einzelantrag auf die gewünschte Leistung möglich.

Zusätzlich haben anspruchsberechtigte Familien die Möglichkeit, den Träger der OGS mit der Antragstellung hinsichtlich der Mehraufwendungen Mittagessen zu bevollmächtigen. Die Beantragung und Abrechnung erfolgt dann zwischen Träger und dem JobCenter bzw. dem Fachbereich Soziales, eine Antragstellung durch die Eltern ist nicht mehr erforderlich. Die Träger der OGS informieren entsprechend über die BUT-Leistungen und das sogenannte Listenverfahren.

Ebenfalls besteht an 10 Schulen die Möglichkeit, dass die Eltern die Schule mit der Beantragung der Leistungen für Klassenfahrten, Ausflüge und/ oder Mittagessen zu bevollmächtigen. Auch hier erfolgt dann eine Abwicklung der Leistungen zwischen Schule und BuT- Stelle. Die Eltern brauchen keine weiteren Formulare ausfüllen. Die Schulen sowie BuT- Stellen informieren entsprechend über das Listenverfahren.

An 22 Schulen wird eine schulnahe Lernförderung angeboten. Die Schulen, ein freier Träger (AWO; Caritas, GFS und IFAK) und die Stadt Herne bieten im Rahmen eines Kooperationsvertrages eine außerschulische und ergänzende Lernförderung für die SchülerInnen der Schule in den Räumen der Schule an, um den SchülerInnen zusätzliche Wege und Zeit zu ersparen.

Diese Lernförderung steht auch nicht BuT- berechtigten Kindern und Jugendlichen offen. Die Schulen, Schulsozialarbeiter und die Träger informieren entsprechend.

FAZIT:

Die in der Einleitung zur Anfrage genannten Zahlen erfassen nicht das komplette BuTG-Angebot, sondern lediglich die Bereiche „soziales und kulturelles“ Leben.

Die Stadtverwaltung hat keine Erkenntnisse, warum Leistungen nicht beantragt werden und wie hoch die Zahl der tatsächlichen Leistungsberechtigten ist.

Die Stadt Herne hat ein breites Beratungs- und Informationsangebot etabliert.

Die Leistungen müssen jedoch durch die Berechtigten beantragt werden.

Die Zusatzfrage, ob die Stadt Herne Kontakt mit der Stadt Hamm hatte bzw. wann sie Kontakt aufnehmen wird, beantwortet Herr Stadtrat Chudziak wie folgt:

Hinsichtlich der im Bericht des paritätischen Wohlfahrtsverbandes genannten Zahlen ist zu beachten, dass es sich hierbei nur um die Inanspruchnahme der Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe handelt, nicht um alle anderen Leistungen des Bildungspakets, wie beispielsweise der Lernförderung.

Wird die Stadt Hamm mit einer Teilhabequote von 91,3% genannt, ist hierbei zusätzlich zu beachten, dass dort mit einem elektronischen Kartensystem gearbeitet wird. Die 10,- € für die soziale und kulturelle Teilhabe werden dort bei Antragstellung auf eine Leistungen automatisch zur Verfügung gestellt, dies ist aber nicht gleichbedeutend mit dem tatsächlichen Abruf der Gelder durch einen Verein aufgrund einer Mitgliedschaft eines Kindes/Jugendlichen.

In Herne wird die Strategie verfolgt, eine Infrastruktur aufzubauen, die allen Kindern und Jugendlichen eine Teilhabe ermöglicht. Diese Forderung wird auch in der Expertise des Paritätischen erwähnt.

Stellungnahme zur Antwort der Stadt Herne auf die Einwohneranfrage

Abgesehen von der peinlichen Kleinigkeit, dass das Programm namentlich nicht richtig bezeichnet wird, kann man nur feststellen, dass die Stadt Herne mehrfach daraufhinweist, dass die Leistungen durch die Berechtigten beantragt werden müssen. Das ist so korrekt. Aber vor dem Hintergrund der Relevanz dieses Programms zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verwundert es erheblich, dass an keiner Stelle die Stadt Herne ein Wort zum Thema „Optimierung der Informationen an die Erziehungsberechtigten und Leistungsberechtigten mit dem Ziel einer vermehrten Antragstellung“ verliert. Stattdessen wird auf die üblichen Informationswege verwiesen. Außerdem hätte man keine Erkenntnisse darüber, warum keine Anträge gestellt werden. Hier wird leider auch nicht die Absicht öffentlich mitgeteilt, diesem unfreulichen Umstand einmal auf den Grund zu gehen.

Die Handhabung z.B. in der westfälischen Stadt Hamm mit einer Teilhabequote von über 91% zeigt, dass dieses Bildungs- und Teilhabepaket wesentlich erfolgreicher im Interesse der jungen Menschen gehändelt werden kann.

Die Berichterstattung der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Oktober zum BuT-Programm und die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erlauben einen ersten Blick auf die unterschiedliche Praxis in Herne und Hamm.

Die gesamten Ausgaben der Stadt Hamm im Jahre 2017 im Bereich des BuT-Programms beliefen sich nach den Informationen der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf 3.165.712 Euro, die Ausgaben der Stadt Herne waren fast genau 1 Million Euro geringer. Dabei muss man daraufhinweisen, dass die Anzahl der Leistungsberechtigten in Herne  größer ist als in Hamm.

Die durchschnittliche Förderung in der Stadt Hamm betrug im Jahr 2017 im Bereich des § 28 des SGB II 243,- Euro, die entsprechende Förderung in Herne nur 168,- Euro.

Besonders deutlich wird die unterschiedliche Handhabung des BuT-Programms zu Lasten der Förderung der Herner Kinder, wenn die Anzahl der einzelnen Leistungsarten in Hamm und Herne betrachtet wird.

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist für den Monat Juni 2018 folgende Zahlen aus:

Eintägige Schulausflüge        5.538 in Hamm          277 in Herne

Mehrtägige Fahrten                 220 in Hamm          194 in Herne

Lernförderung                        958 in Hamm          386 in Herne

Mittagsverpflegung              5.516 in Hamm         1.751 in Herne

Teilhabe am

sozialen/kulturellen Leben    5.355 in Hamm          580 in Herne.

Wenn man dazu die Zahl der gesamten Leistungsberechtigten im Alter von unter 25 Jahren in den Blick nimmt, wird der Unterschied bei der Leistungsgewährung in beiden Städten noch größer:

Hamm 9.459 und Herne 10.453 junge Menschen mit Leistungsberechtigung (Stand Juni 2018, BfA).

Wenn man davon ausgeht, dass die Praxis der Stadt Hamm auch in Herne Anwendung  finden würde, kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit behaupten, dass  mindestens eine Millionen Euro für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Herne aus dem bundesweiten BuT-Programm zusätzlich zu mobilisieren wären. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache.

Bisher wird der Anspruch von vielen betroffenen Herner Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Herne auf das soziokulturelle Existenzminimum nicht gesichert.

gez. Norbert Kozicki

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