Leistungslose Kapitaleinkommen der Vermögenden werden fast überall geringer besteuert als Arbeitseinkommen. Neue Studie

Neue Studie zu Ungerechtigkeit bei der Einkommenssteuer

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Eine neue Studie der Grünen/EFA vergleicht die Besteuerung von Einkommen in den EU-Mitgliedsstaaten und zeigt:

  1. Leistungslose Kapitaleinkommen der Vermögenden werden fast überall geringer besteuert als Arbeitseinkommen;
  2. Der Unterbietungswettbewerb findet nicht nur bei den Unternehmenssteuern statt, sondern auch bei der Einkommenssteuer;
  3. Die EU-Kommission hat das Problem 2001 erkannt und seitdem nichts gegen doppelte Nichtbesteuerung getan, sondern sich ausschließlich auf die Beseitigung von Doppelbesteuerung konzentriert und die nationalen Abwehrmaßnahmen aufgeweicht.

Auch Deutschland besteuert Kapitaleinkommen niedriger als Arbeitseinkommen, beteiligt sich aber nicht am Unterbietungswettbewerb bei den Sonderregeln und bemüht sich um nationale Abwehr.

  1. Die Abgeltungssteuer führt dazu, dass Kapitaleinkommen bei den Vermögenden pauschal mit 25% anstatt mit dem Spitzensteuersatz besteuert wird. Dies wurde bei der Einführung mit der grassierenden Steuerhinterziehung begründet („besser 25% von x als 45% von nichts“) – ein Argument was nach Steuer-CD, Leaks und Einführung des internationalen Informationsaustausch überprüft werden sollte.
  2. Der steuerfreie Verkauf von Immobilien nach einer Mindesthaltedauer von 10 Jahren lässt sich unter normalen Umständen mit Inflation und anderen Wertanpassungen begründen, steigen die Preise jedoch innerhalb von wenigen Jahren um mehr als das doppelte (wie derzeit in Berlin und vielen anderen Städten), funktioniert dieses Argument nicht und Immobilienbesitzer können hohe leistungslose und unbesteuerte Gewinne realisieren.
  3. Deutschland gewährt hoch qualifizierten und vermögenden Zuzüglern anders als 15 andere EU-Staaten keine Ermäßigung bei der Einkommenssteuer. Die Wegzugsbesteuerung verhindert, dass Vermögen unbesteuert aus Deutschland verlagert werden können, wurde aber durch europäische Rechtsprechung aufgeweicht. Nach öffentlich diskutierten Wohnortwechseln vermögender Deutscher gestehen Vereinbarungen im DBA mit der Schweiz, Deutschland die Besteuerungsrechte zu, solange weiterhin ein Bezug zu Deutschland besteht – was relativ weit ausgelegt werden kann, wie z.B. der Fall Boris Becker zeigt, aber auch gerne umgangen wird, wie der Fall von Jens Lehmann zu zeigen scheint.

Die Beispiele aus der Studie zeigen – Ermäßigungen bei der Einkommenssteuer sind teuer und nutzen vor allem Leuten mit hohem Einkommen, wie z.B. dem bestbezahlten Fußballer Cristiano Ronaldo an allen drei seiner Stationen (Großbritannien, Spanien, Italien) und hochbezahlten Managern in den Niederlanden. Noch viel teurer und ungerechter sind allerdings die Steuerverluste durch die in 10 Ländern gewährte Steuerfreistellung auf ausländische Kapitalerträge. Sie kommen fast ausschließlich den besonders Vermögenden zugute (Jeff Bezos erzielt mehr als 99% seines Einkommens aus Kapitalerträgen), bisher fehlt aber die Datengrundlage um die Kosten zu schätzen.

Gravierender als die Sonderermäßigungen ist allerdings der allgemeine Unterbietungswettbewerb, der dazu geführt hat, dass Kapitalerträge EU-weit im Schnitt um fast 20 Prozentpunkte geringer besteuert werden als Arbeitseinkommen. Dabei betrachtet die Studie weder die Auswirkungen von komplexer und illegaler Steuerhinterziehung und der inkonsequenten Verfolgung durch schlecht ausgestatte Finanzbehörden noch die teilweise sehr einfachen und legalen Vermeidungsmodelle (Thesaurierung in Family Offices, etc.). Mit 22% der Einnahmen (im Vergleich zu 7% bei den Unternehmenssteuern) verdienen die Einkommenssteuer eine höhere Aufmerksamkeit und konsequentere Gegenmaßnahmen gegen Ungerechtigkeit sowohl in Deutschland als auch in der EU.

Weitere Informationen: https://sven-giegold.de/steuerdumping-superreiche-beenden/ und http://extranet.greens-efa-service.eu/public/media/file/1/5920

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