Neuer Höchststand bei den befristeten Arbeitsverträgen, trotz aller politischen Erklärungen, trotz Fachkräftemangels

Ein Höchststand bei den befristeten Arbeitsverträgen und eine Regierung, die etwas dagegen tun will.

Das alles in Zeiten der Gleichzeitigkeit von „Fachkräftemangel“ und mehr schlechten Jobs

7. Juli 2018 von Stefan Sell

Das sind solche Meldungen, auf die man in der Bundesregierung derzeit auch liebend gerne verzichten würde: So viele befristete Arbeitsverträge wie nie: »2017 hat es 3,15 Millionen befristete Arbeitsverträge gegeben. Die Hälfte davon ist sogar ohne sachlichen Grund befristet.« Über neun Prozent mehr befristet Beschäftigte innerhalb eines Jahres, das sorgt für einen Rekordstand bei den Verträgen auf Zeit. Vor allem die Befristungen ohne Sachgrund legen kontinuierlich zu. Grund genug für eine genauere Analyse der Zahlen, wie sie von Markus Krüsemann veröffentlicht wurde.

Die neuen Zahlen stammen aus dieser Veröffentlichung aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit: Christian Hohendanner: Reform der befristeten Beschäftigung im Koalitionsvertrag: Reichweite, Risiken und Alternativen, Nürnberg 2018. Darin geht es nicht nur um die Entwicklung der Zahlen, sondern auch um das, was die Bundesregierung hier an gesetzgeberischen Aktivitäten plant und auf den Weg gebracht hat.

»Die Zahl befristeter Arbeitsverträge hat sich von 2016 bis 2017 um knapp 300.000 von 2,886 auf 3,154 Millionen erhöht … Auch der Befristungsanteil ist um 0,5 Prozentpunkte von 7,8 auf 8,3 Prozent gestiegen. Damit erreicht der Anteil der Befristungen an den Beschäftigten nach einer längeren Periode der Stagnation zwischen 2011 und 2016 einen neuen Höchststand«, berichtet Christian Hohendanner vom IAB. Dabei weist der Autor selbst darauf hin, dass es sich bei diesen Zahlen um die hochgerechneten Werte aus einer Stichprobe – dem IAB-Betriebspanel – handelt und mit entsprechenden Unschärfen verbunden sind.

Der Anteil befristeter Verträge an allen Einstellungen hat sich seit 2004 kaum verändert: Befristete Verträge sind mit 43,5 Prozent bei den Neueinstellungen ein relevantes Rekrutierungsinstrument.

Im Zeitverlauf haben die sachgrundlosen Befristungen an Bedeutung gewonnen: Im Jahr 2017 waren fast 1,6 Millionen Verträge ohne sachlichen Grund befristet, das entspricht etwa der Hälfte aller Befristungen. Hohendanner versucht eine Erklärung für diese Entwicklung: »Der häufige Rückgriff auf die sachgrundlose Befristung erklärt sich vor allem durch die höhere Rechtssicherheit für Arbeitgeber, da das rechtmäßige Vorliegen eines Sachgrundes nicht immer eindeutig ist und letztlich der richterlichen Einzelfallprüfung unterliegt … Sachgrundlose Befristungen sind etwa im Falle von Vertretungen flexibler in verschiedenen Arbeitsbereichen einsetzbar, während bei Sachgrundbefristungen die Tätigkeit der zu vertretenden Arbeitskraft als Maßstab gilt.« Hohendanner hebt hervor: »Die sachgrundlosen Befristungen werden häufig als Rekrutierungsinstrument genutzt und scheinen nicht selten als Brücke in unbefristete Beschäftigung zu fungieren.« Man kann das natürlich auch so ausdrücken: Hier wird erkennbar, dass viele Unternehmen die sachgrundlose Befristung als eine Art verlängerte Probezeit von bis zu zwei Jahren benutzen und dann das machen, was am Anfang sowieso geplant war: eine Festanstellung. Das wäre dann das, was Ökonomen einen „Mitnahmeeffekt“ nennen.

Dazu passt: Ein Höchststand zeigt sich auch bei den Übernahmen: Gut 42 Prozent der Vertragsänderungen im ersten Halbjahr 2017 beruhen auf Entfristungen. »Im Krisenjahr 2009 – dem ersten Jahr, für das vollständige Daten vorliegen – lag dieser Wert noch bei knapp 30 Prozent … Die Übernahmechancen haben sich also seitdem sukzessive und deutlich verbessert.«

»Doch auch Befristungen mit Sachgrund bieten den Arbeitgebern gewisse Vorteile. Sie sind – anders als Befristungen ohne Sachgrund – in der Regel nicht auf zwei Jahre begrenzt, sondern können je nach Sachgrund über mehrere Jahre abgeschlossen werden. Zudem gilt für sie nicht das Vorbeschäftigungsverbot und es können mehrere Befristungen mit Sachgrund „in Kette“ hintereinander geschaltet werden. Jahrelange Kettenbefristungen sind somit nur mit dieser Variante möglich; über ihre quantitative Bedeutung gibt es allerdings keine gesicherten empirischen Erkenntnisse.«

Aber die neue (alte) Bundesregierung will ja in diesem Bereich was machen und die Befristungen begrenzen. Oder genauer: Ein Teil der Befristungen und dann auch nich für jeden.

»Das Ziel, Befristungen insgesamt zu begrenzen, soll vor allem über die Quotierung der sachgrundlosen Befristungen erreicht werden, und zwar auf 2,5 Prozent bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten … Während Betriebe mit 75 Mitarbeitern rein rechnerisch alle 75 sachgrundlos befristen könnten, dürfte es in Betrieben mit 76 bis 79 Mitarbeitern nur eine sachgrundlose Befristung geben, ab 80 Mitarbeitern wären es zwei Personen, ab 120 Mitarbeitern drei, ab 200 Mitarbeitern vier, ab 400 Mitarbeiter zehn usw. Die Einschränkungen wären für größere Betriebe also durchaus beträchtlich.« Zwei Drittel aller befristet Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit mehr als 75 Mitarbeitern.

Allerdings stellen sich derzeit mehr Fragen, als dass es Antworten gibt. Beispielsweise gibt es noch keine Hinweise, wie denn der Schwellenwert genau berechnet werden soll. Darauf weist auch Hohendanner hin: »In bestehenden arbeitsrechtlichen Schwellenwerten werden beispielsweise Teilzeitkräfte unterschiedlich berücksichtigt und bestimmte Arbeitnehmergruppen wie Auszubildende oder Leiharbeiter mitgerechnet oder nicht.« Außerdem wird bislang immer von „Arbeitgebern“ gesprochen, nicht von Betrieben. Gerade im öffentlichen Dienst ist das hoch relevant, denn da ist der Bund oder das Bundesland der Arbeitgeber, mit vielen einzelnen Betrieben unter diesem Dach. Dazu auch meine kritischen Anmerkungen in dem Beitrag Die beabsichtigte Einschränkung der sachgrundlosen Befristung und das ewige Dilemma mit den Schwellenwerten, der hier am 20. Februar 2018 veröffentlicht wurde.

Auch Christian Hohendanner setzt sich detailliert mit den geplanten Neuregelungen im Befristungsrecht auseinander. Hier einige Punkte, die von ihm vorgetragen werden:

In einem ersten Schritt ruft er die Annahmen auf, die den Überlegungen derjenigen zugrundeliegen, die für eine Begrenzung der sachgrundlosen Befristung argumentieren: »Die Absicht, sachgrundlose Befristungen einzuschränken, basiert letztlich auf zwei impliziten Annahmen: Erstens befristen Betriebe häufig sachgrundlos, obwohl die ökonomische und individuelle Voraussetzung für eine unbefristete Beschäftigung gegeben ist. Die hohen Übernahmequoten können als Hinweis gewertet werden, dass die Betriebe eigentlich einen langfristigen Bedarf haben. Wenn Betriebe zweitens dennoch befristen müssen, dann können sie auf eine Vielzahl von Sachgründen zurückgreifen, die einen weiten Teil der möglichen Befristungsmotive abdecken. Zugespitzt formuliert ist die reformleitende Annahme, dass viele Arbeitgeber befristen, weil sie es können, und nicht, weil sie müssen. Und wenn sie es müssen, dann wäre das juristisch auch problemlos mit Sachgrundbefristungen möglich.«

Diese Annahmen werden von Hohendanner in zweifacher Hinsicht kritisch hinterfragt:

»Erstens ist empirisch nicht gesichert, ob und wie vielen Betrieben die ökonomische Grundlage für eine Dauerbeschäftigung tatsächlich fehlt. Sollte dies der Fall sein, käme es nicht zu mehr unbefristeter Beschäftigung, sondern zu Ausweichreaktionen.«
Auch wenn die Unternehmen auf die Befristung mit Sachgrund verwiesen werden, aus Sicht vieler Unternehmen bleibt deren Problematik die Rechtsunsicherheit. Neben einer Zunahme der Rechtsberatung sollte das ins Auge gefasst werden: »Alternativ könnten Arbeitgeber verstärkt auf andere Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge ausweichen und sich mit Einstellungen zurückhalten.« Insofern bestehe die Gefahr, »dass die Reform zu kurz greift, weil sie nur eine Beschäftigungsform in den Blick nimmt.«

Neben der Eindämmung der Befristungen insgesamt verfolgt der Koalitionsvertrag das Ziel, Befristungsdauern und -ketten zu begrenzen. Dies soll über die Verkürzung der Dauer der sachgrundlosen Befristung sowie über eine generelle Begrenzung der Befristungsdauer beim selben Arbeitgeber erreicht werden (vgl. dazu auch den Beitrag Wenn untere Richter gegen obere Richter rebellieren und die dann von den Richtern noch weiter oben runtergeholt werden: Sachgrundlose Befristungen und das Bundesverfassungsgericht vom 13. Juni 2018).

Die Verkürzung der Dauer der sachgrundlosen Befristung von 24 auf 18 Monate kann bzw. wird Folgen haben: »Für befristet Beschäftigte, die dadurch sechs Monate kürzer in Beschäftigung sind und danach arbeitslos werden, verkürzt sich gegebenenfalls auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes von zwölf auf neun Monate (sofern die kumulierte Beschäftigungsdauer von 24 Monaten in den letzten fünf Jahren nicht erreicht wurde).«

Man merkt, die Begeisterung von Hohendanner für die beabsichtigten Änderungen im Befristungsrecht halten sich in Grenzen.

Für viele Menschen hingegen stellen sich grundsätzlich wohl ganz andere Fragen, die zugleich auf ein Fundamentalproblem der Arbeitsmarktdiskussion allgemein verweisen: Wie kann es sein, dass in Zeiten, in denen die Arbeitgeber doch massiv über einen (angeblichen oder tatsächlichen) „Fachkräftemangel“ klagen, die für die Betroffenen sicher nun wirklich nicht attraktiven Befristungen eine so große Rolle spielen und auch andere, handfeste Formen prekärer Arbeit sogar noch an Bedeutung gewinnen können? Und das ist wahrlich keine Einbildung (wie es trotz aller wütenden Kommentare der Entweder-Oder-Fraktion durchaus ebenfalls keine Einbildung ist, in bestimmten Branchen und bestimmten Berufen einen teilweise heute schon eklatanten Fachkräftemangel festzustellen). Dazu beispielsweise dieser Artikel: Mehr Jobs – unter miesen Bedingungen:

»Das Berliner Betriebspanel zeigt: Zu viele Befristungen, zu wenig Jobs für Ungelernte, und der Stress in der Start-up-Welt wächst.« Aktuell beträgt die offizielle Arbeitslosenquote in Berlin 7,9 Prozent. Doch hinter der hübschen Statistik-Fassade verbergen sich etliche soziale Probleme. »Im vergangenen Jahr hatten demnach 1,4 Millionen Menschen in Berlin einen sozialversicherungspflichtigen Job – fast 400 000 mehr als vor zehn Jahren. Gleichzeitig hat aber die atypische Beschäftigung zugenommen: Fast vier von zehn Stadtbewohnern haben mittlerweile einen Minijob, einen Leiharbeitsvertrag, sind befristet angestellt oder in Teilzeit. Was sie eint, sind niedrigere Löhne und weniger Weiterbildung als Normalangestellte. Sie sind kaum abgesichert und haben oft Zukunftsängste.«

Auch die Befristungen tauchen hier wieder auf: 2017 war die Hälfte aller neuen Arbeitsverträge in Berlin befristet. In dem Artikel von Marie Rövekamp wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der rot-rot-grüne Senat reagiert hat:
»Im öffentlichen Dienst und in den Berliner Landesunternehmen sollen künftig nur noch befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt – wie etwa eine Elternzeitvertretung. Rund die Hälfte der Befristungen erfolgte im vergangenen Jahr ohne eine derartige Begründung.«

Gerade am Beispiel Berlin kann man schon aus einer sehr grobschlächtigen Perspektive zeigen, dass das, was viele Menschen so irritiert, eben damit verbunden ist, dass es eben nicht „den“ Arbeitsmarkt gibt, sondern eine unglaubliche Vielzahl an Teilarbeitsmärkten, die teilweise völlig anders ticken als selbst benachbarte Beschäftigungssegmente. Auch das, was als prekäre oder unsichere Beschäftigung diskutiert wird, stellt sich aus der individuellen Sicht in der Regel höchst unterschiedlich dar und muss nicht in jedem Fall negativ kosnotiert sein.

Zu Berlin erfahren wir hinsichtlich der regionalen Besonderheiten: »Im Gegensatz zu anderen Teilen des Landes gibt es in Berlin weniger einfache Tätigkeiten (20 Prozent) als in Bayern oder Baden-Württemberg, wo mehr Industriekonzerne ihren Sitz haben. Dafür brauchen Menschen in Berlin für fast jede vierte Stelle einen akademischen Abschluss. Im Bundesschnitt ist das nur für jede siebte Stelle erforderlich. Was bedeutet, dass es ein kleineres Angebot für Un- oder Angelernte gibt, die keine Ausbildung gemacht und nicht studiert haben. „Das ist ein Problem, da Helferjobs immer weniger werden“,« so wird die Berliner Arbeitssenatorin Elke Breitenbach (Die Linke) zitiert. Zudem ist nicht einmal die Hälfte der Berliner Beschäftigten in einem tarifgebundenen Betrieb tätig.

Und auch die Meta-Diskussion unter dem Schlagwort „Digitalisierung“ taucht hier wieder auf: »Gemessen am Einsatz digitaler Technologien weist knapp ein Drittel der Berliner Betriebe einen geringen Digitalisierungsgrad auf, die Mehrheit einen mittleren und elf Prozent einen hohen. Die Gruppe der „digitalen Vorreiter“ – wozu auch die vielen Start-ups von Foodora bis Zalando zählen – sei damit höher als in ganz Deutschland (sieben Prozent). Positiv ist: Diese Unternehmen haben Mitarbeiter eingestellt und wollen ihre Belegschaft künftig doppelt so stark vergrößern wie die Gesamtgruppe der Unternehmen. Die Befürchtungen eines massiven Arbeitsplatzabbaus infolge der Digitalisierung sei deswegen „eher unbegründet“. Negativ fällt auf: Von psychischen Belastungen spricht über alle Branchen hinweg jeder fünfte Betrieb. Von den Digitalunternehmen ist es fast die Hälfte. Zwar könnten ihre Angestellten mehr bestimmen, wo und wann sie arbeiten. Dafür müssten sie sich aber auch stärker darum kümmern, mitzukommen.« Und zu den Beschäftigungsformen und der Vergütung der neuen Jobs finden wir in dem Zitat noch gar keinen Hinweis. Aber auch da kann man bei genauerem Hinsehen eine massive Polarisierung erkennen.

Überall (scheinbar) widersprüchliche Entwicklungen – auf den Arbeitsmärkten allgemein wie auch bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Diese Widersprüchlichkeit lässt sich nicht auflösen, sie ist systembedingt, aber man muss sie immer wieder sortieren. Und man muss sich immer wieder klar machen, dass es die Verwertungs- und Verteilungsbedingungen sind, die ein bestimmtes Ergebnis oder eine Entwicklung bestimmen. Deshalb – um ein derzeit beliebtes Narrativ in der Arbeitsmarktdiskussion aufzurufen – ist auch so eine Argumentation schlichtweg falsch, wie sie in dem Artikel Der Fortschritt spaltet die Gesellschaft vorgetragen wird: »Trotz niedriger Arbeitslosigkeit steigen die Löhne kaum. Offenbar bremsen Algorithmen Gehaltszuwächse – vor allem im Niedriglohnsektor.« Ob nun bewusst oder unbewusst – „die“ Algorithmen oder „die“ Digitalisierung zu subjektivieren und darüber technischen Prozessen oder Applikationen eine Schuld zuzuschreiben beispielsweise an Entlassungen oder schlechter Bezahlung, ist ein ganz gefährlicher Irrweg in der Arbeitsmarktdebatte. Man könnte es auch als Ablenkung bezeichnen von den eigentlichen Ursachen. Und das sind höchst menschliche Entscheidungen.

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