Wichtiges Schulbuchurteil für NRW: Eigenanteil von 24 EUR für Schulbücher ist vom Jobcenter zu übernehmen

Wichtiges Schulbuchurteil für NRW: Eigenanteil von 24 EUR für Schulbücher ist vom Jobcenter zu übernehmen


Das SG Köln hat mit Urteil vom 29.05.2019 – S 40 AS 352/19 das zuständige Jobcenter zur Übernahme des Eigenanteils, im vorliegenden Fall in Höhe von 24 EUR (nach § 96 Abs. 3 SchulG NRW iVm VO zu § 96 Abs. 5 SchulG) verpflichtet. Die Eigenanteile in NRW können bis 234 EUR gehen (https://bass.schul-welt.de/6228.htm). Das SG Köln sieht die Anspruchsgrundlage in analoger Anwendung im Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis. Das ist systematisch dieselbe Argumentation wie in der Tacheleskampagne zur Schulbedarfen.
Hier das Urteil: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/SG_Koeln_29.05.2019_-_S_40_AS_35219.pdf
Hier ein Link zur Schulbedarfskampagne:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426/

Darauf aufbauend können Eltern in NRW bis max. Januar des jeweiligen Vorjahres, insofern sie diese Eigenbedarfskosten noch durch Quittungen und Schulträgerbescheinigung nachweisen können, ihren Anspruch geltend machen.
In anderen Bundesländern wäre zu prüfen, ob es auch dort Eigenbedarfe gibt, wenn das der Fall sein sollte, sollten und könnten dort auch Anträge auf Übernahme gestellt werden.

Quelle: Harald Thome, Newsletter

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