Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2018

Herne und Gelsenkirchen im Vergleich zu den anderen Ruhrgebietsstädten bei der Einkommensentwicklung in dieser Gruppe abgehängt (Wohnort):

In Herne 11,8 Prozent weniger Durchschnittseinkommen als in Mülheim a.d.R.

In Herne 8,6 Prozent weniger Durchschnittseinkommen als in Essen

In Herne 8,3 Prozent weniger Durchschnittseinkommen als in Bochum

In Herne 6,2 Prozent weniger Durchschnittseinkommen als in NRW

In Herne 4 Prozent weniger Durchschnittseinkommen als in der BRD

In allen anderen kreisfreien Städten des Ruhrgebiets (Dortmund Durchschnitt) liegt die Höhe dieses hier dargestellten Durchschnittseinkommens über dem Bundesdurchschnitt von 3.312 Euro.

Die weiteren Werte sind der im Artikel enthaltenen Gesamtstatistik für Deutschland zu entnehmen.

Großen Dank an die MacherInnen des Bremer Instituts auch für diese Analyse.

Mittleres Bruttomonatsentgelt Vollzeitbeschäftigter: Länder- und Kreisvergleich Wohnort – Arbeitsort 2018

(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht und Alter) und Wohnort differenzierter Vergleich der „mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 401 Kreisen in 2018 (mit gesondertem Großstadtvergleich). Von Ingolstadt (4.897 Euro) bis Görlitz (2.272 Euro) im Vergleich der Kreise als Arbeitsort und von Wolfsburg (4.528 Euro) bis Vorpommern-Rügen (2.382 Euro) im Vergleich der Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten.

Grundlage: Die Entgeltstatistik 2018 der Bundesagentur für Arbeit. Bei Betrachtung der einzelnen Länder und einzelnen Kreise (Landkreise und kreisfreie Städte) differieren die „mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten“ je nach Betrachtung der jeweiligen Region als Arbeitsort (Spalte 1) oder als Wohnort (Spalte 17) zum Teil beträchtlich. (Spalte 19)

Die BIAJ-Materialien vom 23. Juli 2019 finden Sie hier: Download_BIAJ20190723 (PDF: drei Text- und 14 Tabellenseiten)*

* entsprechende BIAJ-Materialien für die Berichtsjahre (31. Dezember) 2017 und 2016 finden Sie hier: Download_BIAJ20181003 (2017) und Download_BIAJ20170727 (2016)

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