6,9 Milliarden Euro Vermögenswerte vererbt – 5 Milliarden Euro Vermögenswerte verschenkt – in NRW

2018 zahlten Erben in NRW 921 Millionen Euro Erbschaftssteuer bei einem Vermögenswert von 6,9 Milliarden Euro .

Versteuerung der Erbschaften:  13,4 Prozent – darüber würde sich jeder ArbeitnehmerIn freuen !

 

Die nordrhein-westfälischen Finanzämter erteilten im Jahr 2018
Erbschaftsteuerbescheide zu 25 457 steuerrelevanten „Erwerben von Todes
wegen“ mit einem Vermögenswert von insgesamt 6,9 Milliarden Euro.

Düsseldorf (IT.NRW). Die nordrhein-westfälischen Finanzämter erteilten im
Jahr 2018 Erbschaftsteuerbescheide zu 25 457 steuerrelevanten "Erwerben
von Todes wegen" mit einem Vermögenswert von insgesamt 6,9 Milliarden Euro.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt
mitteilt, verblieben nach Abzug von sachlichen und persönlichen
Steuerbefreiungen und Hinzurechnung steuerlich relevanter Vorerwerbe
insgesamt 4,3 Milliarden Euro an steuerpflichtigem Erbe; das waren
20,6 Prozent weniger als im Jahr 2017. Auf diese Summe mussten
23 073 Nachlassbegünstigte 921 Millionen Euro Erbschaftsteuer an den
Fiskus zahlen; das waren 17,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor
(2017: 1,1 Milliarden Euro).

Bei fast jeder zweiten (45,6 Prozent) steuerpflichtigen Erbschaft lag der
Vermögenswert im vergangenen Jahr bei unter 50 000 Euro; hieraus
resultierten 5,0 Prozent der insgesamt festgesetzten Erbschaftsteuer.
Dagegen steuerten die 0,2 Prozent der Fälle mit Erbschaften von jeweils
mehr als fünf Millionen Euro 12,3 Prozent zum gesamten
Erbschaftsteueraufkommen bei.

Neben den Erbschaften gab es 7 478 steuerrelevante Schenkungen
(2017: 8 379) mit einem Vermögenswert von knapp fünf Milliarden Euro
(-56,4 Prozent). Hiervon wurden sachliche und persönliche Steuerbefreiungen
abgezogen und steuerlich relevante Vorerwerbe hinzugezählt. Dadurch ergab
sich für die Schenkungen insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von zwei
Milliarden Euro (2017: 2,6 Milliarden Euro). Die in 5 078 Fällen
hierfür festgesetzte Schenkungsteuer summierte sich auf einen Betrag von
185 Millionen Euro; das waren 45,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass die Erbschaft- und
Schenkungsteuerstatistik nur Informationen zu dem Teil der
Vermögensübergänge liefert, der innerhalb des Berichtsjahres von der
Finanzverwaltung steuerlich erfasst wurde. Die Mehrzahl der
Vermögensübertragungen liegt unterhalb der Freibetragsgrenzen und führt zu
keiner Steuerfestsetzung. Der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschaft- oder
Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren liegen. In dem Vermögenswert
sind ggf. Vorerwerbe aus vorangegangenen Jahren enthalten, auf die bereits
eine Steuer erhoben wurde. Dies kann dazu führen, dass die Finanzämter bei
einem gestiegenen steuerpflichtigen Erwerb weniger Steuern festsetzen als im
Vorjahr bzw. sich die Steuern trotz eines verminderten steuerpflichtigen
Erwerbs erhöhen. (IT.NRW)

(222 / 19) Düsseldorf, den 16. August 2019

Weitere Ergebnisse zur Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer [1]

[1] https://www.it.nrw/statistik/gesellschaft-und-staat/oeffentliche-finanzen-und-steuern/steuern

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