„Ungeachtet der verfassungsrechtlichen Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht sind sich die Unterzeichnenden einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben!“

Aufruf

Für ein sicheres Existenzminimum:

Grundsicherungsbeziehende fördern statt Eingriffe ins Existenzminimum!

 

Das menschenwürdige Existenzminimum ist ein allgemeines Menschenrecht. Es ist durch das deutsche Grundgesetz geschützt und vom Staat zu gewährleisten. Sanktionen in der Grundsicherung kürzen das Lebensnotwendige und machen soziale Teilhabe unmöglich. Sie können alle Menschen in der Grundsicherung treffen. Von Sanktionen sind jedes Jahr 8 Prozent der Leistungsberechtigten betroffen. Ihnen droht existentielle Not.
Ungeachtet der verfassungsrechtlichen Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht sind sich die Unterzeichnenden einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben!
Sanktionen verstoßen gegen die Würde der Leistungsberechtigten. Sie bestrafen und drohen, wo Respekt, Hilfe und Unterstützung notwendig sind. Im bestehenden Sanktionsrecht ist jede Arbeit zumutbar – auch prekäre Arbeitsverhältnisse. Sanktionen haben negative soziale Folgen.
Sie schaden der sozialen und beruflichen Eingliederung. Die Folgen sind Verschuldung, soziale Isolierung, massive gesundheitliche und psychische Belastungen bis hin zu drohender Wohnungslosigkeit. Der Kontakt zum Jobcenter wird teilweise abgebrochen; das Hilfesystem erreicht die Betroffenen nicht mehr.
Darum fordern die Unterzeichnenden, die bestehenden Sanktionsregelungen aufzuheben.
An Stelle der geltenden Sanktionsregelungen ist ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung nötig!
Berlin, 5. November 2019
Erstunterzeichnende:·    Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied·    Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik, Diakonie Deutschland·    Prof. Rolf Rosenbrock, DPWV, Vorsitzender·    Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender, Arbeiterwohlfahrt·    Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer, DPWV
Aufruf :
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