Grundrente : Anspruchsberechtigte, Kosten, Verwaltungsaufwand

 

 

Grundrente : Anspruchsberechtigte, Kosten, Verwaltungsaufwand

Aus der Antwort der Bundesregierung

Kosten der Grundrente in 2021 1,4 Milliarden Euro –  (vor dem Hintergrund des Corona-Rettungspakets sind die ellenlangen Diskussionen über die Höhe der Kosten für die Grundrente nicht nachvollziehbar.)

 

Im Einführungsjahr 2021 profitieren rund 1,3 Millionen Personen von der Grundrente, davon rund 70 Prozent (rd. 0,9 Millionen) Frauen und rund 30 Pro-zent (rd. 0,4 Millionen) Männer. Etwa drei Viertel der Berechtigten leben in den alten und etwa ein Viertel in den neuen Bundesländern. Die Anzahl der Berechtigten wird bis zum Jahr 2025 auf rund 1,4 Millionen Personen anwachsen, wobei mit einer nennenswerten Verschiebung der Anteile nicht zu rechnen ist.

Die durchschnittliche Höhe der Grundrente beträgt im Einführungsjahr 2021 rund 75 Euro und steigt bis zum Jahr 2025 auf rund 90 Euro an. Die Höhe der Grundrente hängt nicht von Geschlecht oder Region ab, sondern von der zu-grunde liegenden individuellen Versicherungsbiografie, den damit verbundenen Grundrentenzeiten und den erworbenen Entgeltpunkten.

Die Grundrente ist durch die Erhöhung des Bundeszuschusses vollständig aus Steuermitteln finanziert. Der Bundeszuschuss wird im Jahr 2021 um 1,4 Mrd. Euro erhöht und danach entsprechend den gesetzlichen Vorschriften fortgeschrieben. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass auch in den Folgejahren keine zusätzliche Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entsteht, wie im Gesetzentwurf im Detail dokumentiert ist. Zur Gegenfinanzierung der Erhöhung des Bundeszuschusses sind unter anderem die zusätzlichen Mittel aus der geplanten Finanztransaktionssteuer vorgesehen.

Die komplette Antwort der Bundesregierung:

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/177/1917762.pdf

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