Das OLG hatte Ende Januar entschieden, dass Leiharbeiter, die bei privaten Unternehmen angestellt, sind, keine hoheitlichen Aufgaben des Staates übernehmen dürfen.

Verkehrskontrollen

Stadt Frankfurt verliert nach Leiharbeiter-Urteil Millionen

vonFlorian Leclerc  Frankfurter Rundschau

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zu Leiharbeitern wirkt sich deutlich auf den Haushalt aus. Die Stadt muss Einnahmeverluste verkraften.

Die Stadt Frankfurt muss in den kommenden Jahren auf Einnahmen von mehreren Millionen Euro verzichten. Wie aus einem aktuellen Vortrag des Magistrats hervorgeht, wirkt sich das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt zum Einsatz von Leiharbeitern auf den städtischen Haushalt aus.

Das OLG hatte Ende Januar entschieden, dass Leiharbeiter, die bei privaten Unternehmen angestellt, sind, keine hoheitlichen Aufgaben des Staates übernehmen dürfen. Dazu zählen Verkehrskontrollen.

Die Stadt hatte den Einsatz der Leiharbeiter daraufhin sofort eingestellt. 25 Mitarbeiter wurden in den städtischen Dienst übernommen. Aus dienstrechtlichen Gründen aber erst ab Anfang März.

Wie aus dem Bericht hervorgeht, waren die Leiharbeiter für 85 Prozent der Einnahmen durch Buß- und Verwarngeld verantwortlich. Durch den Wegfall der Leiharbeitskräfte werde das Einnahmesoll von jährlich rund 14 Millionen Euro nicht mehr erreicht, teilte der Magistrat nun mit. Im diesem Jahr sei mit Einnahmen in Höhe von 10,9 Millionen Euro, im kommenden Jahr mit 11,9 Millionen Euro zu rechnen.

Auch hat die Stadt dem Bericht zu Folge im vergangenen Jahr rund 947 000 mehr für Leiharbeiter ausgegeben, als ihr im Haushalt zur Verfügung stand. Diesen Fehlbetrag müssen die Stadtverordneten nun nachträglich bewilligen.

Student hatte geklagt

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, waren im vergangenen Jahr von den 82 städtischen Bediensteten im Durchschnitt 64 im Dienst, um Falschparker zu kontrollieren, Tempoverstöße zu ahnden, Baustellen und Gefahrguttransporte zu überwachen. Die Stadt erwartet, dass die Verkehrspolizei in diesem Jahr rund 200 000 Anzeigen bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs erfasst.

Pro Anzeige hat sie zuletzt durchschnittlich 17,50 Euro eingenommen. Diese Summe werde sich aber voraussichtlich erhöhen, wenn eine gesetzliche Änderung greift. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung und der Anpassung einer dazugehörigen Verordnung erhöhe sich der Betrag auf durchschnittlich 26,50 Euro pro Anzeige. Die gesetzliche Änderung soll im April erfolgen.

Nach dem Urteil des OLG Frankfurt hatten zahlreiche Städte und Kommunen die gängige Praxis, Leiharbeiter zur Verkehrskontrolle einzusetzen, unmittelbar beendet.

Geklagt hatte der Student Alexander Ranft. Er sollte wegen Falschparkens eine Geldbuße in Höhe von 15 Euro zahlen. Dagegen wehrte er sich erfolgreich vor Gericht – mit der Begründung, dass ihn kein städtischer Mitarbeiter, sondern ein Mitarbeiter einer Privatfirma aufgeschrieben habe.

Allgemeine Rückforderungen von Bußgeld wegen Falschparkens hatte die Stadt Frankfurt daraufhin ausgeschlossen. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten habe, könne innerhalb einer Frist Beschwerde einlegen, sagte Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) nach dem Urteil, das er als Einzelfallentscheidung bezeichnete.

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