HartzIV: GROKO macht Kabarettisten arbeitslos – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren 1 Euro mehr im Monat !

Endgültig berechnet: Das sind die Hartz-IV-Sätze ab 2021

  • Das Gesetz zur Erhöhung von Hartz IV hat das Bundeskabinett bereits auf den Weg gebracht. Doch die Hartz-IV-Sätze für die Zeit ab Januar 2021 waren da noch gar nicht endgültig klar.
  • Jetzt gibt es neue Berechnungen, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) exklusiv vorliegen.
  • Die Hartz-IV-Sätze steigen noch einmal stärker als bislang bekannt. Es gibt aber, je nach Personengruppe, erhebliche Unterschiede.

Tobias Peter 

Berlin. Die Hartz-IV-Sätze werden zum 1. Januar 2021 noch einmal spürbar kräftiger erhöht als bislang bekannt. Grund sind die gestiegenen Preise und Löhne. Alleinstehende Erwachsene sollen künftig 446 Euro monatlich bekommen – das sind 14 Euro mehr als sie nach geltendem Recht erhalten. Besonders stark soll der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren steigen, nämlich um 45 Euro auf 373 Euro. Das ist ein Plus von 13,7 Prozent.

Das geht aus Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen. Der Regelsatz für Ehegatten und Partner soll künftig 401 Euro betragen. Für Erwachsene unter 25, die noch nicht im eigenen Haushalt leben, sind es 357 Euro. Für Kinder bis fünf Jahre gibt es statt bislang 250 ab nächstem Jahr 283 Euro.

So wird der Regelsatz berechnet

Die Bundesregierung hat die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze bereits auf den Weg gebracht, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2021. In dem Mitte August vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf ist allerdings noch nicht die vollständige Erhöhung abgebildet. So ist dort noch von einem Regelsatz von 439 Euro monatlich für alleinstehende Erwachsene die Rede. Vermerkt ist aber auch, dass die Regelsätze im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens anhand von Daten zur Lohn- und Preisentwicklung aktualisiert werden sollen. Genau das geschieht jetzt.

Der Regelbedarf wird anhand einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre durchführt. Die Berechnungen orientieren sich dabei an den Verbrauchsausgaben im unteren Einkommensbereich. Die dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugrunde liegende Stichprobe stammt aus dem Jahr 2018. Berücksichtigt wird bei der genauen Höhe der Regelsätze dann noch die weitere Lohn- und Preisentwicklung.

Diese sogenannte Fortschreibung der Regelsätze funktioniert folgendermaßen: Für die Berechnung wird ein Mischindex gebildet, an dem die Preisentwicklung einen Anteil von 70 Prozent und die Nettolohn- und Gehaltsentwicklung einen Anteil von 30 Prozent hat. Konkret sind diesmal Entwicklungen bis Juni 2020 einbezogen, also auch schon aus Zeiten der Corona-Pandemie. Die sich daraus ergebenden Änderungen sollen im Lauf des parlamentarischen Verfahrens über einen Änderungsantrag in den bestehenden Gesetzentwurf eingearbeitet werden.

Die nun endgültigen Berechnungen der Regelsätze für den Zeitraum ab 1. Januar 2021 zeigen: Alle betroffenen Erwachsenen erhalten eine Leistungssteigerung um gut drei Prozent. Bei einem Teil der Kinder und Jugendlichen sind es mehr als 13 Prozent. Einzige Ausnahme sind die Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren. Für sie gibt es nur einen Euro mehr, also künftig 309 statt 308 Euro. Für diese Gruppe war in der Vergangenheit stärker erhöht worden, nämlich um 21 Euro von 2016 auf 2017.

Was ist mit den Handykosten?

Darüber hinaus gibt es eine wichtige Neuerung in der Struktur der Hartz-IV-Sätze, die bereits im Gesetzentwurf vom August festgeschrieben ist: Auch die Handykosten werden bei der Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes berücksichtigt. Bislang galt dies nur für die Kosten einer Doppelflatrate für Festnetztelefon und Internet. Mit dieser Änderung erkennt die Bundesregierung an, dass die Nutzung von Handys zur Normalität geworden ist. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber bei der Bestimmung der Höhe des soziokulturellen Minimums auch gesellschaftliche und technische Veränderungen berücksichtigen.

Die Höhe der Hartz-IV-Sätze ist politisch höchst umstritten. Der Paritätische Gesamtverband etwa fordert, der Regelbedarf müsse über 600 Euro liegen. Das Bundesarbeitsministerium berechnet die Regelsätze anhand bestehender Regeln. Auf eine grundlegende Reform konnte die große Koalition sich nicht verständigen. Die SPD hat in ihrem Sozialstaatskonzept beschlossen, dass sie anstelle von Hartz IV ein Bürgergeld und eine eigene Kindergrundsicherung anstrebt.

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