3. Referentenentwurf „eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes“ vorgelegt
—————————————————–
Ziel des Gesetzes ist eine historische Wohngeldreform, mit der zwei Millionen Haushalte dauerhaft, zielgenau und verlässlich unterstützt werden, so zumindest die Stellungnahme Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.Mit dieser WoGG Reform soll aufgrund der steigenden Energiekosten mit dem „Wohngeld-Plus-Gesetz“ eine historische Wohngeldreform umsetzt werden. Neben der Wohngeldreform wird mit dem Gesetzentwurf der „Heizkostenzuschuss II“ auf den Weg gebracht, der Millionen Bürgerinnen und Bürger, gezielt und unbürokratisch bei der Bewältigung der Heizkosten unterstützen soll.Die „Wohngeld Plus“-Reform setzt sich aus drei Komponenten zusammen:Wohngeldkomponente:Die Reform sieht eine Erhöhung der Anzahl der Wohngeldhaushalte von rund 600.000 Haushalte auf zwei Millionen Haushalte vor. Das wird möglich durch eine Anhebung des allgemeinen Leistungsniveaus (u. a. durch Anpassung der Wohngeldformel).
Heizkostenkomponente
Die Heizkostenkomponente ist ab dem 01.01.2023 ein fortlaufender Leistungsbaustein im Wohngeld. Die Höhe der Heizkostenkomponente ist so gewählt, dass im Durchschnitt aller Empfängerinnen und Empfänger die durch eine Preisverdoppelung gegenüber 2020 entstehenden Mehrbelastungen ausgeglichen werden. Dies führt in der Wohngeldberechnung im Schnitt zu 1,20 Euro je qm mehr Wohngeld. Als Pauschale angelegt setzt die Komponente Anreize zur Sparsamkeit. Die Fortschreibung zum 01.01.2025 erfolgt im Rahmen der Wohngeld-Dynamisierung (Bezug Heizkostenkomponente: Preisindex Heizenergie Statistisches Bundesamt).
Klimakomponente
Die Klimakomponente soll höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten zur Erreichung der Klimaschutzziele pauschal abfedern. Es wird ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je qm vorgesehen. Die bürokratiearme Lösung sieht einen gesamtwirtschaftlichen Pauschalansatz ohne Nachweiserfordernis in der Wohngeld-Administration vor.
Referentenentwurf auf der Seite des BMWSB: https://t1p.de/i8lsf
4. Am 1. Oktober 2022 steigt der Mindestlohn auf 12 Euro – Reallohnrückgang durch Inflation
—————————————————————————————
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 01.10.2022 auf 12 Euro pro Stunde. Zugleich führt die hohe Inflation im 2. Quartal 2022 zu einem Reallohnrückgang von 4,4 %, nachdem die Reallöhne im 1. Quartal 2022 um 1,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken waren.
PM BMAS vom 03.06.2022 zum Mindestlohn: https://t1p.de/w5g91
PM von destatis vom 29.08.2022: https://t1p.de/y276j
5. Zusammensetzung der Regelbedarfe in Bürgerhartz und Sozialhilfe in 2023
————————————————————————
Der Kollege Rüdiger Böker hat wieder die Zusammensetzung der Regelleistungen für das nächste Jahr erstellt. Das Papier umfasst alle Regelleistungszusammensetzungen von 2018 – 2023 und das gibt es hier zum Download: https://t1p.de/0n1d1
Nachsatz: ich gehe nicht davon aus, dass sich die Regelleistungen noch ändern werden, aber da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, handelt es sich hier um die vermutliche Zusammensetzung.
6. Bundestag: Beratung über Verbot von Strom- und Gassperren
——————————————————————–‘
Die Fraktion Die Linke fordert ein Verbot von Strom- und Gassperren. Ein dazu vorgelegter Antrag (20/2686) stand am Donnerstag, 22. September 2022, auf der Tagesordnung des Bundestages. Darüber hinaus brachte die Linksfraktion einen Antrag mit dem Titel „Gas- und Strompreisdeckel einführen“ (20/3483) ein. Nach 40-minütiger Debatte wurden beide Vorlagen zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.
Mehr dazu: https://t1p.de/9t1ss
7. Umfassende Zusammenfassung der geplanten Regelungen um das Bürgerhartz-Gesetz
———————————————————-
Johannes Steffen hat mal die Regelungen des Regierungsentwurf v. 14.09.2022 detailliert zusammengefasst, das gibt es hier zum Download: https://t1p.de/4sdpx |