Solidarisches Grundeinkommen Berlins Alternative zu Hartz IV startet 2019.

Solidarisches Grundeinkommen Berlins Alternative zu Hartz IV startet 2019

Von Melanie Reinsch (Quelle: Berliner Zeitung)
Berlin wird 2019 zur Modellstadt. Ab Juli können 1000 Langzeitarbeitslose das solidarische Grundeinkommen (SGE) beziehen. Hinter den Kulissen wird laut Senatskanzlei an den letzten Schritten zur Konkretisierung des bundesweit einmaligen Projektes gearbeitet und mit Arbeitsagenturen gesprochen. In diesem Monat findet das dritte Arbeitstreffen statt. Ende Februar soll das Konzept stehen.

Es ist ein Versuch, mit dem der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) in Berlin sozialdemokratische Akzente setzen will: Dazu werden Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Jobs mit Landesmindestlohn vermittelt – freiwillig, Vollzeit, unbefristet. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen, also einem Gehalt, das nicht an Arbeit gekoppelt ist, hat Müllers Pilotprojekt jedoch nichts gemein.

Rund 80 verschiedene Jobs, die gerade in den Arbeitsgruppen definiert werden, sollen in Kommunen, kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Trägern für Langzeitarbeitslose entstehen. Voraussetzung: Diese neuen Jobs dürfen keine bestehende Arbeit verdrängen. Im Laufe des Pilotprojektes von fünf Jahren sollen auch für Alleinerziehende Teilzeitmodelle angeboten werden.

234 Euro mehr im Monat

40.000 Menschen kommen derzeit für Müllers SGE infrage. Es sind Menschen, die nach einem Jahr Arbeitslosigkeit an der Schwelle zu Hartz IV stehen – aber auch solche, die länger arbeitslos sind. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hätte ein Alleinstehender damit 234 Euro mehr im Monat zur Verfügung als mit Hartz IV.

Das solidarische Grundeinkommen soll eine Alternative zu Hartz IV sein, Berlins Alternative. Denn der Bund, der das Projekt bisher finanziell nicht fördern will, betrachtet den Alleingang der Hauptstadt mit einer Mischung aus Argwohn und Gleichgültigkeit. Heißt: Berlin muss die Kosten, maximal 38,7 Millionen Euro jährlich, aus eigener Tasche zahlen.

Mit neuen Instrumenten Hartz IV überwinden“

Die Bundesregierung plant ohne Müller und hat eigene Ideen, um gegen Langzeitarbeitslosigkeit vorzugehen. Am 1. Januar 2019 ist das Teilhabechancengesetz aus dem Haus des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil in Kraft getreten. Das neue Gesetz richtet sich vorrangig an Menschen, die sehr lange arbeitslos sind und entweder schon sechs Jahre Hartz IV beziehen oder insgesamt zwei Jahre arbeitslos waren. Je nach Voraussetzung unterstützt die Bundesregierung die Unternehmen mit Lohnkostenzuschüssen.

„Genau wie Andrea Nahles ist der Berliner SPD sehr wichtig, mit neuen Instrumenten Hartz IV zu überwinden“, sagte Müller der Berliner Zeitung. Selten sei eine neue Idee in der Partei so positiv aufgenommen worden. „Die gesamte Debatte um ein Grundeinkommen und eine grundsätzliche Hartz-Reform wurde dadurch ausgelöst“, betonte der Senatschef. Doch einige in der SPD täten sich mit dem nötigen grundsätzlichen Systemwandel schwer. „Ich finde gut, dass sich Hubertus Heils Teilhabechancengesetz an Menschen richtet, die schon viele Jahre arbeitslos sind“, sagte Müller weiter.

Das solidarische Grundeinkommen solle aber verhindern, dass Menschen erst fünf oder sechs Jahre arbeitslos seien, bevor man ihnen helfe. Das sei die Stärke der Idee. „Ich denke, wir können mit unserem Pilotprojekt beweisen: die Maßnahmen ergänzen sich auf dem Weg zu einem neuen Sozialstaatsverständnis, mit dem wir Hartz IV ersetzen“, warb der Senatschef für das SGE.

Bund unterstützt das Projekt nicht

Viel Hoffnung, dass der Bund dem Land Berlin vielleicht auf Grundlage des neuen Teilhabechancengesetzes doch noch finanziell unter die Arme greift, gibt es momentan kaum. Das Teilhabechancengesetz konzentriere sich auf Menschen, die „schon lange vergeblich nach Arbeit“ suchten, erklärte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. Das Pilotprojekt des Regierenden Bürgermeisters von Berlin habe zum Ziel, arbeitsmarktnahe Personen dauerhaft durch Erledigung kommunaler Aufgaben einzusetzen. Ein dauerhaftes Arbeitsplatzangebot für arbeitsmarktnahe Personen zur Erledigung kommunaler Aufgaben könne nicht gefördert werden, erklärte sie.

Ob das solidarische Grundeinkommen nach dem Teilhabechancengesetz förderfähig ist, komme am Ende aber auf die Ausgestaltung an, schränkte die Sprecherin ein. Es müsse die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllen.

Kritik von CDU und IHK

In der rot-rot-grünen Koalition in Berlin bekommt Müller mit seinem Modellprojekt Rückendeckung, aber mit Einschränkungen. Udo Wolf, Fraktionsvorsitzender der Linken, sagte, er begrüße das Projekt, fände es aber schade, dass man es nur so wenigen Menschen anbieten könne.

Silke Gebel, Grünen-Fraktionsvorsitzende, erklärte, dass man sehr genau hinsehen müsse, wie das solidarische Grundeinkommen am Ende ausgestaltet sei, damit es keine Doppelungen mit dem Teilhabechancengesetz gebe.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU aus der Opposition, Burkard Dregger, hält die Idee dagegen für „falsch, weil Menschen, die erst ein Jahr arbeitslos sind, noch gute Chancen haben, in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden“. Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin ist der Meinung, dass das SGE die Menschen zu früh dem ersten Arbeitsmarkt entziehe.

Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge nennt Müllers Projekt einen „Schritt voran“. Allerdings sei die „öffentlich geförderte Beschäftigung“, wie der Armutsforscher Müllers Idee bezeichnet, „keine Alternative zu Hartz IV, sondern ein Ausweg für wenige Betroffene.“ Das gesamte System müsse reformiert und Hartz IV überwunden werden. Das solidarische Grundeinkommen sei da weder ausreichend noch das richtige Instrument. Trotzdem: Müllers Idee sei „besser als gar nichts“. „Noch besser wäre es allerdings, wenn nicht nur Mindestlohn, sondern Tariflohn gezahlt würde“, sagte Butterwegge.

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