Trends und regionale Verteilung der atypischen Beschäftigung: NRW 22,7%, junge Frauen und Männer unter 25 Jahren rund 30% !

Neue Studie zur regionalen Verteilung der atypischen Beschäftigung

 

Bereits Mitte der 1980er Jahre entwickelte der Jurist Ulrich Mückenberger (1985; 2010) die These von der Erosion des Normalarbeitsverhältnisses und der Zunahme sozialrechtlich schlechter abgesicherter atypischer Beschäftigungsverhältnisse. In der Tat haben etwa die Reformen der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung (Sperber/Walwei 2015, S.588), der Leiharbeit (Haller/Jahn 2014, S.2) und des Befristungsrechts (Hohendanner 2010, S.2) die beständige Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse begünstigt. In der Folge wurde die Diskussion um die atypische Beschäftigung zu einem Dauerbrenner der Arbeitsmarktforschung (Keller/Seifert 2013; Seifert 2017).

 

 

In den letzten Jahren sind jedoch Anzeichen einer Trendwende zu erkennen gewesen. So wurde die Bezahlung und die Höchstüberlassungsdauer in der Leiharbeit neu reguliert (Bundesagentur für Arbeit 2019, S.5). Außerdem gibt es politische Bestrebungen, die Befristung von Arbeitsverträgen einzuschränken (CDU/CSU/SPD 2018, S.52). Schließlich ist der jüngste Beschäftigungsaufschwung der Literatur zufolge von einem Erstarken des Normalarbeitsverhältnisses (Sperber/Walwei 2015) und einem gewissen Rückgang der atypischen Beschäftigung gekennzeichnet (Crößmann/Günther 2018, S.159).

Vor diesem Hintergrund sollen hier die folgenden Fragen beantwortet werden: Wer sind die atypisch Beschäftigten? Wie hat sich die atypische Beschäftigung entwickelt? Wie verbreitet ist die atypische Beschäftigung in den Bundesländern? Zunächst einmal stellt sich jedoch die Frage, wie Normalarbeit und atypische Beschäftigung definiert und gemessen werden können.

Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes besteht ein Normalarbeitsverhältnis in einem unbefristeten, abhängigen Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Leiharbeit, welches in Vollzeit (d.h. über 20 Stunden) ausgeübt wird. Zu den atypisch Beschäftigten werden hingegen alle abhängig Beschäftigten gezählt, deren Haupttätigkeit mindestens eine der folgenden Eigenschaften aufweist:

– Teilzeitbeschäftigung bzw. geringfügige Beschäftigung mit 20 oder weniger Stunden

– Befristung

-Leiharbeitsverhältnis.

 

Die komplette Studie des WSI :

https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_34_2019.pdf

 

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