Neue Regelungen bei Bildung- und Teilhabe ab August 2019

Neue Regelungen bei Bildung- und Teilhabe ab August 2019


 

Zum 1. August sind verschiedene Verbesserungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ (BuT) für Kinder armer Eltern in Kraft getreten. Alles in allem kann das durchschnittlich 20 – 50 Euro monatlich ausmachen. Viel Geld für arme Menschen. Aber nicht einmal ausreichend um die Preisentwicklung auszugleichen, schreibt der DPWV. Ob die Hilfen tatsächlich bei den Kindern ankommen hängt auch sehr von der Umsetzung durch die Verwaltung ab. Dabei hat sich Wuppertal in der Vergangenheit nicht besonders hervorgetan.

Die Verbesserungen sind enthalten in dem euphemistisch so genannten „Starke-Familien-Gesetz“. Berechtigt für die Leistungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ sind Familien die Hartz IV-Leistungen oder Sozialhilfe, den auch gerade neu gestalteten „Kinderzuschlag“ zur Vermeidung von Hartz IV-Abhängigkeit, Wohngeld oder Grundleistungen des AsylbLG erhalten. Die Schulausstattungspauschale wurde auf magere 150 Euro im Jahr erhöht, der Eigenanteil für die Schulverpflegung und die Schüler*innenfahrkarte ist weggefallen, der Betrag für soziale „Teilhabe“ (Sport, Musik, Kultur, Ferienfreizeiten …) wurde auf beschämende 15 Euro im Monat erhöht, die jetzt pauschal monatlich überwiesen werden. Im Bedarfsfall kann es eine (verbesserte) Lernförderung und Nachhilfe geben.

Erleichterungen gibt es bei der Verfahrensweise: im Rechtskreis Hartz IV gelten diese Leistungen (mit Ausnahme der Lernförderung) bereits mit dem Grundantrag als mitbeantragt. Für alle anderen sieht die Gesetzeslage einen gesonderten Antrag vor.

Die wesentlichsten Änderungen:

– Keine gesonderte Beantragung der BuT – Leistungen (bis auf Nachhilfe)
– Erhöhung des Schulstarterpakets von 100€ auf 150€
– Kostenloses Mittagessen ohne Eigenanteil
– Lernförderung auch dann, wenn Versetzung nicht gefährdet ist
– Schulfahrtkosten ohne Eigenanteil
– Erhöhung der Teilhabeleistungen auf pauschal 15 €, oder im Einzelfall höhere Kosten

Grade im Bereich Eigenanteil Mittagsverpflegung wird es eine Reihe von Fehlern geben.

Natürlich gibt es deutliche Kritik an den Neuregelungen, diese haben wir in bundesweiter Koordination formuliert. Die Infos dazu gibt es hier:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2535/

Dazu noch:

Hier noch ein paar Zahlen, um die Relevanz für Wuppertal einzuschätzen. Die Anzahl der mind. Kinder in Wuppertal beträgt: 60.812 und im SGB II Bezug: 18.149, dazu kommen noch die Kinder in der Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld und die Familien die einen Anspruch hätten, ihn aber nicht geltendf machen. Also weit mehr als 1/3 aller mind. Kinder in Wuppertal leben in Armut. (Quelle: Tacheles , Harald Thomé )

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