Kindergrundsicherung einführen – Aktueller Antrag der Fraktion Bündnis90-Die Grünen – bis zu 503 Euro monatlich

Antrag der Fraktion Bündnis90-Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.10.2019

Faire Chancen für jedes Kind-Kindergrundsicherung einführen

Der Bundestag wolle beschließen:

  1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut. Die Zahl der von Armut bedrohten Kinder, die mit schlechten Chancen ins Leben starten müssen, wird seit Jahren nicht kleiner. Vor allem bei Alleinerziehenden oder Geringverdienenden mit Kindern reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. Bei zahlreichen Familien kommen staatliche Leistungen wie der Kinderzuschlag gar nicht erst an. In einem so reichen Land wie Deutschland ist Kinderarmut ein nicht hinnehmbarer Zustand.

Armut grenzt nicht nur vom gesellschaftlichen Leben aus, Armut macht auch Zukunftschancen kaputt. Es ist zutiefst ungerecht, wenn die Herkunft über die Zukunft entscheidet und nicht das, was in einem steckt. Derzeit ist die Kinder- und Familienförderung trotz ihrer Vielzahl an Leistungen weder gerecht noch wirksam. Die Kinderregelsätze im Hartz-IV-System sind zu niedrig, als dass Kinder damit gut aufwachsen können.

Der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen bei vielen Kindern überhaupt nicht an, obwohl Eltern einen Anspruch auf diese Leistungen haben. Eltern mit hohem Einkommen erhalten durch die steuerlichen Kinderfreibeträge für ihre Kinder mehr Unterstützung vom Staat, als Eltern mit kleinem oder mittlerem Einkommen, die Kindergeld erhalten. Der bestehende Leistungsdschungel für Familien ist unübersichtlich und intransparent. So führt das derzeit aufwändige und vielen gar nicht bekannte Antragsprozedere beim Kinderzuschlag dazu, dass viele Eltern aufgeben und die Leistung nur bei jedem dritten Kind ankommt. Viel zu viele Familien landen in verdeckter Armut und die Kinder wachsen mit einem Familieneinkommen auf, das unter dem Existenzminimum liegt.

Daran wird auch die kürzlich verabschiedete Reform des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets nur wenig ändern. Verdeckte Kinderarmut gehört beendet und die staatliche Förderung von Kindern muss endlich gerechter werden

. Ob Leistungen bei Kindern ankommen, kann nicht davon ab-hängen, ob Eltern in der Lage sind, der Familie durch den Förderdschungel einen Weg zu bahnen. Soziale Rechte sind Menschenrechte und keine Almosen. Sie sind auch daran zu messen, wie schwierig oder leicht sie einlösbar sind. Es ist Zeit für einen Kulturwandel im Verhältnis vom Staat zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass armutsbekämpfende und existenzsichernde Leistungen bei allen ankommen, die sie brauchen – und gleichzeitig das eigene Verwaltungshandeln grundsätzlich zu überdenken. Die Möglichkeiten der Digitalisierung müssen deshalb für eine automatische Auszahlung der Kindergrundsicherung genutzt werden.

Mit der Reform des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets ist die Bundesregierung einen ersten kleinen Schritt im Kampf gegen Kinderarmut gegangen. Doch viel zu wenige Kinder werden davon profitieren. Das zaghafte Herumdoktern am System muss endlich ein Ende haben. Damit allen Kindern Unterstützung und Teilhabe garantiert wird, braucht es eine eigenständige Kindergrundsicherung.

Grüne fordern Kindergrundsicherung (Pressestelle)

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag – 23.10.2019 (hib 1180/2019)

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will eine Kindergrundsicherung einführen. In einem Antrag (19/14326) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in der neuen Leistung zusammenzufassen.

Nach dem Willen der Fraktion soll die Kindergrundsicherung als eigenständige Leistung ausgestaltet werden, die nicht als Einkommen der Eltern angerechnet wird. Die Sozialleistung soll sich aus einem fixen Garantie-Betrag für jedes Kind und einem ergänzenden „GarantiePlus“-Betrag, der sich nach der finanziellen Situation der Familie richtet, zusammensetzen. Je niedriger das Einkommen der Eltern ist, desto höher soll der „GarantiePlus“-Betrag ausfallen. Der Garantie-Betrag soll nach den Vorstellungen der Grünen so hoch sein, dass der verfassungsrechtlichen Vorgabe nach Freistellung des kindlichen sächlichen Existenzminimums und des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bei der Besteuerung des Elterneinkommens entsprochen wird.

Für das Jahr 2019 beziffern die Grünen die Höhe der Kindergrundsicherung auf die Maximalbeträge von 364 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 475 Euro für Kinder bis 13 Jahre und 503 Euro für Kinder bis 17 Jahre.

Den kompletten Antrag findet man/frau hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/143/1914326.pdf

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