„Selbst unter den verzerrenden Modellannahmen des Regierungsberichts kann »Riestern« das sinkende Rentenniveau nicht kompensieren – von den realen Verhältnissen ganz zu schweigen.“

Rentenversicherungsbericht 2019

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Gesamtversorgungsniveau: Mehr Erklärungsbedarf als Erkenntnisgewinn

Johannes Steffen | November 2019

Alle Jahre wieder erweckt die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht den Eindruck, die unter Rot-Grün zu Beginn des Jahrhunderts eingeleitete drastische Senkung des Rentenniveaus könne durch staatlich geförderte Privatvorsorge (»Riester«-Rente) aufgefangen werden. Wer die staatliche Förderung seit 2002 ohne Unterbrechung und voll ausschöpft, komme zusammen mit der gesetzlichen Rente auch weiterhin annähernd auf ein Gesamtversorgungsniveau, wie es zuvor alleine durch die gesetzliche Rente gewährleistet wurde – also rund 53 Prozent (Sicherungsniveau vor Steuern).

In den Erläuterungen zur einschlägigen Übersicht B 8 Übersicht B 8 des Berichts heißt es: »Das gesamte Versorgungsniveau aus Sicherungsniveau vor Steuern einschließlich einer Riester-Rente kann über den gesamten Vorausberechnungszeitraum der Rentenzugänge zwischen gut 51 % und gut 53 % gehalten werden.« – Was wird damit ausgesagt, was soll damit ausgesagt werden? Bleibt der Paradigmenwechsel für all diejenigen weitgehend folgenlos (zumindest auf der Leistungsseite und »im Durchschnitt«), die sich seit 2002 streng an den Ratschlag des Gesetzgebers gehalten haben und weiterhin halten werden? – Nein. Die zitierte Aussage des Rentenversicherungsberichts hat wenig Erkenntniswert.

 

 

Die Modellrechnungen beruhen auf den mittleren Modellannahmen zur künftigen Entwicklung von Löhnen und Beschäftigung, die bis zum Jahr 2033 reichen und im Einzelnen dem Berichtstext zu entnehmen sind.

Für die Bestimmung des Leistungsniveaus der allgemeinen Rentenversicherung (aRV) wird Bezug genommen auf die sogenannte Standardrente mit 45 (persönlichen) Entgeltpunkten. Seit 2019 [1] wird deren (zwölffacher) Bruttobetrag im Juli des Kalenderjahres um die individuell zu tragenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gemindert (= verfügbare Standardrente) und ins Verhältnis gesetzt zum verfügbaren (Jahres-) Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Steuern werden weder im Zähler noch im Nenner berücksichtigt. Nach Multiplikation mit 100 ergibt die Relation der beiden Größen das sogenannte Sicherungsniveau vor Steuern (SvS). – Die durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz eingeführte untere Haltelinie (2019 bis 2025: 48 Prozent) stoppt den weiteren Sinkflug des Rentenniveaus vorübergehend und die 2025 anstehende deutliche Erhöhung des Beitragssatzes von 18,6 Prozent auf 19,8 Prozent hebt das Renteniveau sogar kurzfristig leicht an.

Der ausgewiesenen Leistungshöhe der »Riester«-Rente (private Altersvorsorge – pAV) liegt ein durchgehender Durchschnittsverdienst zugrunde. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass für die »Riester«-Rente in der Auszahlungsphase keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Im Übrigen basieren die Berechnungen zur »Riester«-Rente im Rentenversicherungsbericht 2019 auf den folgenden (nicht kritikfreien) Annahmen:

  • Seit dem Jahr 2002 wurde in vollem Umfang und zeitlich lückenlos »geriestert« (zusammen mit der vollen Grundzulage jährlich zunächst 1,0 Prozent [2002 und 2003] und bis 2008 ansteigend auf seither 4,0 Prozent des Durchschnittsentgelts). Für die Rentenzugänge vor 2010 (rentennahe Jahrgänge zum Zeitpunkt der Einführung) wird kein »Riester«-Vertrag unterstellt. – Wer später mit der privaten Altersvorsorge beginnt und/oder nicht im vollen förderfähigen Umfang und/oder nicht ununterbrochen vorsorgt, der kann die im Modell ausgewiesenen pAV-Niveaupunkte nicht erreichen.
  • Verzinsung des Altersvorsorgekapitals bis 2014: 4,0 Prozent, 2015: 3,5 Prozent, 2016: 3,0 Prozent, 2017 bis 2021: 2,5 Prozent, anschließend spiegelbildlicher Wiederanstieg auf 4,0 Prozent bis 2024, danach konstant.
  • Verwaltungskosten in Höhe von zehn Prozent der jährlichen Prämiensumme.
  • Die »Riester«-Prämie dient ausschließlich der Absicherung des sogenannten Langlebigkeitsrisikos (Alterssicherung); da die Risiken Invalidität und Todesfall – anders als bei der gesetzlichen Rente – im Modell nicht mit abgesichert werden, kann die Leistung fürs Alter – bei gegebener Prämie – höher angesetzt werden. Verglichen werden somit am Ende Äpfel mit Birnen.
  • Die Dynamisierung der »Riester«-Rente in der Leistungsphase erfolgt im gleichen Umfang wie die Anpassung der gesetzlichen Rente.

Die letzte Annahme lässt bereits erahnen, dass eine Kompensation des sinkenden Rentenniveaus über die gesamte Rentenlaufzeit modellimplizit ausgeschlossen ist. Um das während der Rentenbezugsphase weiter sinkende Rentenniveau der allgemeinen Rentenversicherung auffangen zu können, müssten die Leistungen aus der privaten Altersvorsorge eine deutlich stärkere Dynamik aufweisen als die gesetzliche Rente.

Das im Rentenversicherungsbericht ausgewiesene Sicherungsniveau der Standardrente gilt sowohl für den Rentenzugang als auch für den Rentenbestand im jeweiligen Jahr. Der für die »Riester«-Rente ermittelte Wert gilt hingegen immer nur für das jeweilige Rentenzugangsjahr. Wie aber entwickelt sich die »Riester«-Rente und mit ihr das Gesamtversorgungsniveau im Rentenbestand? Zur Ermittlung der Höhe der monatlichen Privatrente bei Rentenzugang ist es ganz entscheidend, ob und in welchem Umfang die Leistung während der Auszahlungsphase dynamisiert wird. Das Bundesarbeitsministerium unterstellt eine Anpassung wie bei der gesetzlichen Rente – weist die Beträge sowie die entsprechenden Niveau-Punkte jedoch nicht aus. »Berechnungen für Rentenbestandsjahre werden nicht erstellt« [2] – so das BMAS im August 2013. Und das hat seinen Grund: Die Ergebnisse passen nämlich so gar nicht zum offiziellen Mantra.

Ergebnis: Sinkendes Gesamtversorgungsniveau während des Rentenbezugs

Denn jeder neue Zugangsjahrgang muss während der Zeit des Rentenbezugs deutliche Abstriche bei der Gesamtversorgung hinnehmen. Kam beispielsweise der Rentenzugang des Jahres 2013 zunächst noch auf ein Gesamtversorgungsniveau von 50,8 Prozent (48,9% GRV plus 1,9% pAV), so sind es nach 20 Jahren Laufzeit im Jahr 2033 nur noch 46,4 Prozent (44,6% GRV plus 1,8% pAV). Und so ergeht es sämtlichen Zugängen der einzelnen Jahre seit 2010. Sie alle landen am Ende unterhalb des Versorgungsniveaus im Zugangsjahr und sie alle liegen während ihrer weiteren Rentenbezugsdauer meist deutlich unterhalb des Niveaus von rund 53 Prozent, das bis zur Jahrhundertwende mit der damals noch »lebensstandardsichernd« ausgerichteten gesetzlichen Rente ganz alleine erreicht wurde. Selbst unter den verzerrenden Modellannahmen des Regierungsberichts kann »Riestern« das sinkende Rentenniveau nicht kompensieren – von den realen Verhältnissen ganz zu schweigen. Als Folge der (Teil-) Privatisierung der Alterssicherung zahlen die Versicherten also nicht nur einen insgesamt höheren Preis für ihre Altersversorgung (Rentenbeitrag plus vier Prozent »Riester«-Prämie), sie erhalten dafür im Gegenzug auch noch insgesamt geringere Leistungen.

[1] Genaueres zur neuen Berechnung des Rentenniveaus im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetzes hier

http://www.portal-sozialpolitik.de/index.php?page=neuberechnung-rentenniveau

 

[2] BTDrs 17/14530 v. 09.08.2013, S. 55 – Antwort der Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke (BMAS) auf die Frage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)

Sicherungsniveau vor Steuern für Rentenzugang und Rentenbestand

http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2019/2019-11-00_SvS_Zugang_Bestand_PS.pdf

 

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