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Gewerkschaft fordert sofortiges Verbot von Werkverträgen !

Fleischindustrie: Gewerkschaft fordert sofortiges Verbot von Werkverträgen

Ab 2021 sollen Werkverträge in der Fleischindustrie verboten werden. Der NGG geht das angesichts des erneuten Corona-Ausbruchs in einem Schlachthof zu langsam.
Fleischindustrie: Arbeiter in einem Schlachthof in Mannheim (Archiv)
Arbeiter in einem Schlachthof in Mannheim (Archiv) © Ralph Orlowski/​Getty Images

Nach dem Ausbruch des Coronavirus in einem Tönnies-Schlachthof im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ein umgehendes Verbot von Werkverträgen für Beschäftigte. Er erwarte von der Politik, „dass diesem kranken System nun endlich ein Ende gemacht wird und der Beschluss der Bundesregierung mit dem Verbot von Werkverträgen ohne Abstriche im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird“, sagte der stellvertretende NGG-Bundesvorsitzende, Freddy Adjan, der Funke Mediengruppe. Die Fleischwarenindustrie sieht die Umsetzung des von der Bundesregierung angekündigten Verbots von Werkverträgen dagegen skeptisch.

In vielen Schlachthöfen arbeiten – wie in der Ernte – billige Arbeitskräfte, die aus Kostengründen über Subunternehmen und Werkverträge beschäftigt werden, also nicht als Angestellte des Schlachthofbetreibers. Nach einer Häufung von Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben stehen die Arbeitsbedingungen mit Subunternehmern und Sammelunterkünften mit vielen osteuropäischen Beschäftigten stark in der Kritik. Die Bundesregierung reagierte auf die Vorfälle und kündigte ein Verbot der Werkverträge speziell für die Fleischwirtschaft an.

NGG: Massenausbrüche und Werkverträge hängen zusammen

NGG-Vertreter Adjan betonte, das Geschäftsmodell von Werkverträgen und die katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen für die zumeist osteuropäischen Werkvertragsbeschäftigten hingen ganz offensichtlich mit dem aktuellen, starken Ausbruch von Infektionen zusammen.

Die Präsidentin des Bundesverbandes der Fleischwarenindustrie, Sarah Dhem, sagte dagegen der Neuen Osnabrücker Zeitung, sie habe „starke Zweifel, dass sich das Verbot bezogen auf nur eine einzige Branche so durchsetzen lässt“. Werkverträge kämen nicht nur in Schlachthöfen, sondern auch in nachgelagerten Unternehmen der Fleischwirtschaft wie etwa Wurstfabriken zum Einsatz. Werde der Werkvertrag verboten, stünden einige Unternehmen vermutlich kurzfristig vor erheblichen Personalproblemen. Ihre Branche könne keine hohen Stundenlöhne wie etwa Automobilhersteller zahlen. Auch der Tönnies-Konzern, bei dem das Virus zuletzt ausgebrochen war, hatte im Mai gegen die geplante Abschaffung Stellung bezogen.

Nach der Schließung des Schlachthofs in Rheda-Wiedenbrück drängt der Bauernverband auf rasche Verbesserungen und Wiedereröffnungen. „Die Fleischwirtschaft muss arbeitsfähig bleiben, steht aber dafür auch in besonderer Verantwortung, die Dinge schnell in Ordnung zu bringen“, sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, der Düsseldorfer Rheinischen Post. „Für die Landwirte ist wichtig, dass die Schlachtung in Deutschland aufrechterhalten wird. Es geht um Transportwege, um Tierschutz und am Ende um ein hochwertiges Lebensmittel, das auch als ein solches behandelt werden muss.“

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