Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2019

(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2019 weiter gewachsen. (siehe BIAJ-Abbildung im PDF-Download bzw. unten) In den BIAJ-Materialien vom 15. August 2020 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2019 entwickelt hat.

Ein Fazit: Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2019 rechnerisch auf 497 Euro statt lediglich auf 424 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 15. August 2020 finden Sie hier: Download_BIAJ20200815 (PDF: eine Seite)

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