„Armutsförderung“: Wachsende Lücke zwischen Regelbedarf (HartzIV) und Armutsgefährdungsschwelle

Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (HartzIV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006 – 2017 (BIAJ)

Der Bundesrat hat am 3. November 2017 gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes der „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018 (RBSFV 2018)zugestimmt. Der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ stieg danach zum 1. Januar 2017 auf 409 Euro und beträgt seit dem 1.Januar 2018 416 Euro.

Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle (siehe Abbildung unten) ist damit auch 2017 weiter gestiegen.

 

2006, im ersten Kalenderjahr mit einer im ganzen Kalenderjahr bundeseinheitlichen monatlichen „Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (inzwischen „Regelbedarf“) in Höhe von 345 Euro (HartzIV), lag dieser „Regelbedarf“ (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) rechnerisch um 401 Euro (absolut) bzw. 53,8 Prozent (relativ) unter der amtlichen Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte in Höhe von 746 Euro.

Der negative absolute und relative Abstand des vom Gesetzgeber bestimmten „menschenwürdigen Existenzminimums“ (ohne die Kosten der Unterkunft und Heizung) von der Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte ist in den elf Jahren von 2006 bis 2017 erheblich gewachsen. 2017 betrug der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ monatlich 409 Euro und der rechnerische Abstand zur Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte (999 Euro) 590 Euro (absolut) bzw. 59,1 Prozent (relativ).

Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 (53,75 Prozent) hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2017 rechnerisch auf 462 Euro statt lediglich auf 409 Euro steigen müssen (46,25 Prozent von 999 Euro).

Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).

(Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe)

 

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