Systembruch: Aktienrente startet 2024 mit zwölf Milliarden Euro!

Aktienrente startet 2024 mit zwölf Milliarden Euro

Versicherungsjournal

22.1.2024 – Die Ampelregierung führt die Aktienrente ein. Dafür sind im Haushalt 2024 Investitionen in Höhe von zwölf Milliarden Euro eingeplant. Zum Gesetzesentwurf laufen derzeit regierungsinterne Abstimmungen.

Der Bundeshaushalt für das laufende Jahr steht. Nach wochenlangem Gezerre hat der Haushaltsausschuss des Bundestags Ausgaben von rund 476,8 Milliarden Euro und neue Kredite in Höhe von etwa 39 Milliarden beschlossen. Damit ist die maximal zulässige Nettokreditaufnahme erreicht, so dass (voraussichtlich) erstmals seit vier Jahren die Schuldenbremse eingehalten wird.

Geplant ist unter anderem, zwölf Milliarden Euro in den Aufbau einer Aktienrente als zusätzliche Säule der gesetzlichen Altersversorgung zu investieren. Dies meldeten Deutschlandfunk und Süddeutsche Zeitung.

Details noch in Abstimmung

Ein Sprecher des Bundes-Finanzministeriums (BFM) will die Angaben auf Nachfrage nicht bestätigen, verweist aber darauf, dass die bisherigen Planungen Zuführungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro für das Jahr 2024 vorgesehen hätten. „Diese fanden sich auch im Regierungsentwurf des Haushalts 2024“, so der Sprecher.

Angaben zur geplanten Organisation und weiteren finanziellen Ausstattung in den Folgejahren werden aktuell nicht gemacht. Diese Fragen bedürften der gesetzlichen Grundlage und Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers, heißt es. „Zum Gesetzesentwurf laufen derzeit die regierungsinternen Abstimmungen, die wir nicht kommentieren können“, erklärt der BFM-Sprecher.

Rotstift angesetzt

Ursprünglich sollte der Haushalt 2024 im November beschlossen werden. Unmittelbar davor entschied jedoch das Bundes-Verfassungsgericht, dass Corona-Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro und das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ zur Bewältigung der Folgen der Hochwasserkatastrophe von 2021 nicht anderweitig beziehungsweise nachträglich verwendet werden dürfen.

Damit war unter anderem der Haushalt 2023 nicht verfassungsgemäß und musste nachgebessert werden. Die Bundesregierung setzte den Rotstift an und strich im Nachtragshaushalt die Einführung der Aktienrente (VersicherungsJournal 28.11.2023), auch Generationenkapital genannt (Archiv).

Zurück auf der Agenda

Kaum vier Wochen später tauchte das Vorhaben in einer Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 wieder auf (22.12.2023). Das Papier war zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Dr. Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vereinbart worden.

Dort hieß es: „Der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung wird um 600 Millionen Euro reduziert. Im Rahmen des Rentenpakets II, das im ersten Quartal 2024 beschlossen werden soll, wird ein Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahre 2039 garantiert und das Generationenkapital zur Dämpfung von Beitragssatz-Steigerungen eingeführt.“

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