Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und der Umgang der Stadt Herne mit diesem Anspruch oder zur Umsetzung des BuT-Programms
Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und der Umgang der Stadt Herne mit diesem Anspruch oder zur Umsetzung des BuT-Programms
Wir dokumentieren hier einen Vorgang in der Stadt Herne zum Thema „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Im Rahmen einer sogenannten Hartz-IV-Reform wurde diese Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Freiwillig hat die Politik dies nicht getan. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, das menschenwürdige Existenzminimum für Kinder neu zu berechnen. Zusätzlicher Bedarf wurde vor allem bei schulpflichtigen Kindern gesehen. Notwendige Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgericht zum existentiellen Bedarf.
Dieses Bildungs- und Teilhabepaket wurde zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingeführt.
Darum geht es hier, um einen fundamentalen rechtsverbindlichen Anspruch von betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Eine Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Handhabung des BuT-Programms kam zu dem Ergebnis, dass bundesweit nur rund 15 % der betroffenen Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen an diesem Förderprogramm teilhaben.