NRW 2018: 22 Prozent aller Mittel für Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II werden nicht ausgegeben.

 

Nordrhein-Westfalen: 22 Prozent aller Mittel für Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II werden nicht ausgegeben –

wie war das mit „Fördern und Fordern“ ? –

Jobcenter in NRW setzen den politischen Willen nicht um !

 

Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung 2018 – Bund, Länder

Die 303 Jobcenter haben von Januar bis Dezember 2018 insgesamt 2,315 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (Hartz IV) ausgegeben. Dies waren über 172 Millionen Euro (6,9 Prozent) weniger als im Bundestagswahljahr 2017. (siehe Spalten 6 bis 8 in der Tabelle 1 unten und in der Tabelle auf Seite 3)

In allen Ländern wurde 2018 von den Jobcentern gE weniger für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben als im Vorjahr (2017). Die Veränderungsraten reichen von -1,1 Prozent in Nordrhein-Westfalen (NW), -1,8 Prozent in Rheinland-Pfalz (RP) und -1,9 Prozent in Baden-Württemberg (BW) bis -19,2 Prozent in Thüringen (TH) und -20,6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MW). (Spalte 8 in Tabelle 1 unten)

Gemessen an den zugeteilten Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2018 – insgesamt 3,107 Milliarden Euro – wurden von den Jobcentern gE von Januar bis Dezember 2018 lediglich 74,5 Prozent (2,315 Milliarden Euro) der zugeteilten Mittel für diese Leistungen ausgegeben. (Tabelle 1 unten,

Spalten 2, 6 und 10) Die rechnerische Ausschöpfungsquote lag damit im Haushaltsjahr 2018 (mit einer erst Mitte Juli 2018 abgeschlossenen Phase der „vorläufigen Haushaltsführung“) deutlich (6,7 Prozentpunkte) unter der Ausschöpfungsquote der Jobcenter gE im entsprechenden Vorjahreszeitraum.2 (Spalte 11 in Tabelle 1 unten)

Im Bundestagswahljahr 2017 wurden von den für Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 zugeteilten Bundesmitteln (3,063 Milliarden Euro) 81,2 Prozent (2,487 Milliarden Euro) für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben. (siehe Spalten 1, 5 und 9 in Tabelle 1 unten und Tabelle auf Seite 3)

In den Ländern (immer nur die Jobcenter gE in den jeweiligen Ländern) reichte die Ausschöpfungsquote der für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ zugeteilten Bundesmittel im Haushaltsjahr 2018 von 65,7 Prozent in Thüringen bis 85,9 Prozent im Land Bremen.3 (Tabelle 1, Spalte 10) Im Vorjahr (Haushaltsjahr 2017) reichte diese

Ausschöpfungsquote von 74,4 Prozent in Bayern bis 96,5 Prozent in Bremen (Land).3 (Tabelle 1, Spalte 9)

Die Ausschöpfungsquote 2018 lag in allen 16 Ländern (Jobcenter gE) unter der Ausschöpfungsquote im Vorjahr (2017) – maximal 12,0 Prozentpunkte in Hamburg. (vgl. Spalte 11 in der Tabelle auf Seite 1)

Der Tabelle 2 und, differenzierter und umfassender, den Tabellen auf Seite 3 bis 19 ist zu entnehmen, wieviel von den Jobcentern gE im Bund und in den Ländern für welche „SGB II-Eingliederungsleistung“ in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 ausgegeben wurde.

(Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe)

 

Die komplette Präsentation der Bremer Berechnungen hier unter diesem Link:

http://biaj.de/images/2019-01-16_sgb2-ausgaben-leistungen-eingliederung-2018.pdf

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