Wohnkostenlücke bei Hartz-IV-Beziehern im Jahr 2017 (ohne Heizung): NRW 134 Millionen Euro, Ruhrgebiet 35 Millionen Euro, Herne 1 Million Euro

BRD:

Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft (ohne Heizung) im Jahr 2017: 562 Millionen Euro

NRW:

Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft (ohne Heizung)im Jahr 2017: 134 Millionen Euro

Ruhrgebiet:

Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft (ohne Heizung) im Jahr 2017: rund 35 Millionen Euro

Herne:

Wohnkostenlücke bei den Hartz-IV-Beziehern im Jahr 2018 in Herne 1,3 Millionen Euro

Wohnkostenlücke bei Alleinerziehenden mit einem und zwei Kindern im Jahr 2018 in Herne rund 200.000 Euro

Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft in Herne von 2011 bis 2017 Zunahme um 63 Prozent, von Monatsdurchschnitt pro Bedarfsgemeinschaft von 46 auf 75 Euro

Bundestag:

Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnt Reform der Kosten der Unterkunft ab – 600 Millionen Euro weniger Existenzminimum

Ablehnung des Antrags „Wohnkostenlücke schließen – Kosten der Unterkunft existenzsichernd gestalten“, Drucksache 19/6526, mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Quelle: Thome Newsletter / Bundesregierung Drs. 19/3073)

 

Die Kosten der Unterkunft stellen im SGB II / SGB XII ein massives Problem dar. Weit mehr als ½ Milliarde EUR werden jedes Jahr nicht von den Jobcentern/Sozialämtern nicht übernommen. In der Folge werden diese Gelder aus den Regelbedarfen der Leistungsbeziehenden finanziert. Die Nichtübernahme bedeutet ferner Verdrängung von armen Menschen in viel zu kleine Wohnungen, in die „Dreckslöcher“, feuchte, schimmlige Subwohnungen oder in die Obdachlosigkeit.

Erst lehnt es das BVerfG ab, sich mit der Frage zu beschäftigen und nun der Sozialausschuss.

Hier zur Ablehnung des BVerfG: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2391/

Dann gibt es Anträge der FDP-Fraktion: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/070/1907030.pdf und der Linken http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/065/1906526.pdf zur Reform der Kosten der Unterkunft https://www.bundestag.de/presse/hib/629730-629730

 

Sehr lesenswert sind die Stellungnahmen der Experten, die in der Ausschussdrucksache 19(11)277 https://www.bundestag.de/resource/blob/628996/666d42b6cb6859635d53615f14959fdb/Materialzusammenstellung-KdU-data.pdf zusammengefasst sind.

Der Ausschuss hat beschlossen, dem Bundestag die Ablehnung beider Anträge zu empfehlen http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/093/1909324.pdf

Hier eine Aufschlüsselung der unterdeckten Wohnkosten im SGB II bundesweit:

Die Eigenfinanzierungen belaufen sich im Jahr 2016 auf fast 600 Mio. Euro.

Die Linke hat (in Zusammenarbeit mit dem Verein Tacheles) dazu eine kleine Anfrage im Bundestag gestellt, in der die Zahlen aus der Bundesregierung raus gekitzelt wurden. Am wichtigsten ist die Antwort der Bundesregierung, wie viel Prozent pro Jobcenter nicht übernommen werden. Diese Zahl drückt die Größe des Ausmaßes des KdU-Problems aus und macht diese vergleichbar mit anderen Orten und Regionen.

Es ist sogleich Handlungsaufforderung für politisch bewusste Menschen, Organisationen und Parteien, vor Ort konkret aktiv zu werden und Änderungen in den KdU einzufordern.

In der Tabelle 2 der Antwort wird für jedes Bundesland / jede Kommune einzeln aufgelistet, wie hoch die durchschnittliche Nichtübernahme pro BG ist. Die durchschnittliche Nichtübernahme beträgt 18 EUR pro BG, beim JC Kitzingen beträgt der Nichtübernahmebetrag 55,10 EUR, beim JC Rhön-Grabfeld 54,50 EUR und bei der Stadt Pirmasens 56,90 EUR.

Antwort der Bundesregierung vom 29.06.2018 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903073.pdf

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