2020: Von allen Altersrentenarten der Neurentner entfiel der größte Anteil mit über 43 Prozent auf die Regelaltersrente. Die Höhe der Regelaltersrente betrug im Schnitt weniger als 660 Euro pro Monat. Bei Frauen war der Wert sogar noch erheblich niedriger.

Regelaltersrente für Neurentner im Schnitt unter 660 Euro

9.6.2021 Quelle: Versicherungsjournal – Letztes Jahr sind über 829.000 Personen in den Ruhestand gegangen und beziehen seitdem eine gesetzliche Altersrente. Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug knapp 989 Euro. Von allen Altersrentenarten der Neurentner entfiel der größte Anteil mit über 43 Prozent auf die Regelaltersrente. Die Höhe der Regelaltersrente betrug im Schnitt weniger als 660 Euro pro Monat. Bei Frauen war der Wert sogar noch erheblich niedriger.

Nach den aktuellen Daten des Statistikportals der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erhielten vergangenes Jahr 829.047 Personen erstmalig eine gesetzliche Altersrente ausbezahlt. Das waren rund 1,6 Prozent mehr Neurentner als noch 2019.

Ausbezahlte Rentenhöhe in Höhe von 989 Euro

Die Neurentner erhielten 2020 einen durchschnittlichen monatlichen Rentenzahlbetrag, also eine ausbezahlte Rentenhöhe vor Steuern abzüglich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 989 Euro.

Bei den männlichen Neurentnern lag die Rentenhöhe im Schnitt bei knapp 1.171 Euro. Bei den Frauen, die erstmals 2020 eine Altersrente erhielten, waren es hingegen durchschnittlich nur 756 Euro.

Aber nicht nur zwischen den Geschlechtern, auch je nach Art der Altersrente gab es deutliche Unterschiede in der Rentenhöhe.

Die verschiedenen Arten der gesetzlichen Altersrente
Es gibt derzeit fünf aktuelle Rentenarten und zwei weitere, die in der Regel nur noch von Personen, die vor 1952 geboren wurden, beantragt werden können. Dazu zählen:

  • Die Regelaltersrente: Diese setzt eine Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter von frühestens dem 65. bis 67. Lebensjahr voraus. Die Regelaltersgrenze wird für alle ab 1947 bis einschließlich 1963 Geborenen seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Wer ab 1964 geboren ist, kann frühestens mit 67 Jahren eine solche Rente beanspruchen.
  • Anspruch auf eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen haben Personen, die mindestens 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und wenigstens das 63. Lebensjahr vollendet haben.
  • Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Diese Altersrente, auch abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren genannt, kann je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, sofern man eine Wartezeit von 45 Jahren vorausweisen kann. Wer ab 1964 geboren ist, kann sie frühestens mit 65. Lebensjahren beanspruchen.
  • Die Altersrente für Schwerbehinderte: Eine solche erhalten Personen, die als schwerbehindert gelten – der Grad der Behinderung (GdB) muss mindestens 50 betragen – sowie eine Wartezeit von 35 Jahren vorweisen. Je nach Geburtsjahr können sie nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze diese Rentenart abschlagsfrei oder mit Abschlägen beziehen. Für alle 1952 bis 1964 Geborenen erhöht sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente vom 63. auf das 65. Lebensjahr schrittweise. Bei den Geburtsjahren 1952 bis 1964 muss die schrittweise angehobene Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr für eine Rente mit Abschlägen erreicht werden.
  • Eine weitere aktuelle Altersrentenart ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.

Zu den Rentenarten, die zwar noch zur Auszahlung kommen, aber aufgrund der notwendigen Kriterien und/oder rechtlichen Regelungen heute nur noch selten beantragt werden, zählen:

Die Regelaltersrente ist die häufigste Altersrentenart

Der größte Anteil aller Neurentner, nämlich 43,3 Prozent, das waren 358.615 Personen, hatte Anspruch auf eine reguläre Altersrente (Regelaltersrente). Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei 656 Euro (Frauen 522 Euro, Männer 783 Euro).

Häufigste Altersrentenarten (Bild: Zwick)

Weitere 31,0 Prozent der Neurentner, das waren 256.605 Personen und damit die zweitgrößte Gruppe, erhielten eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren). Ihre durchschnittliche Nettorentenhöhe vor Steuern lag bei 1.393 Euro (Frauen 1.208 Euro, Männer 1.547 Euro).

Fast jedem fünften Neurentner, nämlich 19,4 Prozent beziehungsweise 160.861 neuen Altersrentenbeziehern, wurde 2020 eine Altersrente für langjährig Versicherte ausbezahlt. Der durchschnittliche Zahlbetrag betrug 1.037 Euro (Frauen 889 Euro, Männer 1.273 Euro).

Altersrente für Schwerbehinderte und Bergleute

Rund 6,2 Prozent aller neuen Bezieher einer Altersrente, das waren 51.514 Personen, erhielten 2020 erstmalig eine Altersrente für Schwerbehinderte. Deren durchschnittliche Höhe betrug 1.145 Euro (Frauen 987 Euro, Männer 1.299 Euro).

Weitere 43 Personen – alle Männer – erhielten letztes Jahr erstmalig eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Deren Höhe lag im Schnitt bei 2.442 Euro.

674 Neurentner mit Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Weniger als 0,2 Prozent aller Neurentner hatten entweder eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit oder eine Altersrente für Frauen.

Insgesamt haben letztes Jahr 674 Neurentner eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit erhalten. Die Nettorentenhöhe betrug im Durchschnitt 948 Euro. Zudem bekamen 735 Frauen 2020 erstmalig eine Altersrente für Frauen ausbezahlt. Der Rentenzahlbetrag lag hier im Schnitt bei 515 Euro.

Anzahl der Neurentner 2020 und Rentenhöhe* je nach Altersrentenart nach Mann und Frau
Art der Altersrenten Männer Frauen

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