Bürgergeld-Kürzungen ab 2024: Bonus wird gestrichen und Sanktionen verschärft

Bürgergeld-Kürzungen ab 2024: Bonus wird gestrichen und Sanktionen verschärft

Das waren gute Ansätze, die jetzt wieder gestrichen werden sollen. Der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro soll gestrichen werden. Außerdem will die Ampelkoalition die Sanktionen wieder deutlich verschärfen. Insgesamt sollen so 3 Milliarden Euro eingespart werden.

Bürgergeld-Bonus soll gestrichen werden

Zum 1. Juli 2023 wurden das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeld-Bonus eingeführt. Wer sich weiterbildet, sollte dafür einen Bonus oder ein Weiterbildungsgeld erhalten. Damit soll nun Schluss sein, obwohl die Förderung erst vor knapp einem halben Jahr eingeführt wurde.

Denn derzeit haben rund 1,2 Millionen Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergeldes keine abgeschlossene Ausbildung. Mit der Einführung des Bürgergeldbonus und des Weiterbildungsgeldes wollte die Bundesregierung neue Anreize für die Aufnahme einer Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung schaffen.

 

Der Bonus in Höhe von 75 Euro monatlich sollte zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt werden, wenn man sich für die Teilnahme an einer Maßnahme entscheidet, die langfristig z.B. die Beschäftigungschancen erhöht. Dieser Bonus sollte für die Teilnahme an Maßnahmen der Jobcenter gewährt werden, die eine nachhaltige Integration unterstützen

 

Wird der Vermittlungsdruck “in jeden Job” wieder erhöht?

Damit einhergehend sollte auch der Vermittlungsdruck “in jeden Job” wegfallen. Der Druck auf die Leistungsbezieher hatte vor allem den Niedriglohnsektor und die Leiharbeit gestärkt.

Die Betroffenen waren bereits nach wenigen Monaten wieder arbeitslos oder mussten aufgrund der niedrigen Löhne zusätzlich mit Bürgergeld aufstocken. Ob dieses Versprechen im Zusammenhang mit der Ankündigung, die Sanktionen für “Arbeitsverweigerer” zu verschärfen, eingehalten wird, bleibt abzuwarten.

Sparen bei der Weiterbildung

Die politische Auseinandersetzung um das Bürgergeld hat sich in den letzten Wochen zwischen Union und FDP verschärft. Die Kritik an den vermeintlich zu hohen und unnötigen Regelsätzen des Bürgergeldes hält an und die Union kündigt an, das Bürgergeld weiter zu bekämpfen. Dies spiegelt sich auch im neuen Grundsatzprogramm der CDU wider, das eine Arbeitspflicht für alle erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher vorsieht.

Die Entscheidung, den Bürgergeld-Bonus von 75 Euro monatlich zu streichen, stößt vor allem bei denjenigen auf Kritik, die sich durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen aktiv wieder in den Arbeitsmarkt integrieren wollen. Das Sparpaket wird von einigen als Kompromiss auf dem Rücken derer gesehen, die sich beruflich weiterentwickeln wollen.

Sanktionen werden verschärft

Die Bundesregierung plant zudem eine Verschärfung der Sanktionen für Bezieher des Bürgergeldes. Bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen soll es zu Leistungskürzungen kommen.

Bei erstmaliger Pflichtverletzung soll der Bürgergeld-Regelsatz für einen Monat um zehn Prozent gekürzt werden, bei wiederholter Pflichtverletzung steigt die Kürzung auf 20 Prozent für zwei Monate und 30 Prozent für drei Monate. Meldeversäumnisse werden mit einer Leistungskürzung von zehn Prozent für einen Monat geahndet.

Sanktionen und Verfassungskonformität

Besonders spannend wird die Frage der Verfassungskonformität der geplanten härteren Sanktionen für Bürgergeld-Beziehende im Zusammenhang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 (Az.: 1 BvL 7/16 -, Rn. 1-225).

Die Entscheidung des Gerichts unterstrich die Notwendigkeit der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auch im Kontext des Bürgergeldes. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Sanktionen mit diesen Vorgaben in Einklang gebracht werden können.

teilen mit …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

9 + 1 =