Neue Regelbedarfe zementieren die Armut und das Abgehängt-Sein von Millionen von Menschen

Thomé Newsletter 32/2020 vom 13.09.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

Endgültige Regelbedarfe für das Jahr 2021

(Hartz IV)
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Jetzt stehen die Regelbedarfe für das Jahr 2021 fest. Diese Regelbedarfe zementieren die Armut und das Abgehängt-Sein von Millionen von Menschen, die auf Gedeih und Verderb auf diese Leistungen angewiesen sind.

Kritik an den Regelbedarfen gibt es vielfältige: das BVerfG erklärt 2014 die RB’s für grade noch verfassungskonform und fordert den Gesetzgeber auf, diverse Nachbesserungen durchzuführen. Seit Jahren gibt es breite Kritik an der systematischen Kleinrechnung durch die Bundesregierung und das BMAS, im Sommer hat ein beispielsloser Zusammenschluss von Wohl- und Sozialverbänden, dem DGB bis hin zum Kinderschutzbund einen Coronazuschlag gefordert. All diese Forderungen perlen an der Bundesregierung ab. Sie wollen einfach nicht. Sie wollen lieber ein Land mit einem der größten Niedriglohnsektorten in Europa.

Das sind die neuen endgültigen RB‘s für 2021:

RB Stufe 1:  Alleinstehende / Alleinerziehende  446 € (+ 14 €)

RB Stufe 2: Paare je Partner / in BG                  401 € (+ 12 €)

RB Stufe 3: U25’er im Elternhaus                       345 € (+   6 €)

RB Stufe 4: Jugendliche von 14 bis 17 J.           373 € (+ 45 €)

RB Stufe 5: Kinder von 6 bis 13 J.                     309 € (+   1 €)

RB Stufe 6: Kinder von 0 bis 5 J.                       283 € (+ 33 €)

Die neuen RB’s enthalten gegenüber den aktuellen RB’s deutliche Erhöhungen, das sind keine sozialen Großzügigkeiten der Bundesregierung, sondern nur die Umsetzungen der gesetzlichen Maßgaben. Im Ergebnis stellen die neuen RB‘s sogar eine Kürzung dar, da mit diesen nur in geringem Umfang Preissteigerungen berücksichtigt wurden.

Hier die Gesetzestexte dazu: https://t1p.de/xo4a

Diese bedürfen natürlich der Zustimmung des Bundesrates, es ist leider (!) nicht damit zu rechnen, dass dieser die Zustimmung zu den Hungerregelbedarfen verweigern wird. Hier noch ein Twitter Video, in dem das BMAS sich durch völlige Ignoranz entlarvt und die Aussage trifft, wer Hartz IV – Leistungen beziehe, sei gar nicht arm: https://twitter.com/i/status/1296880887502700544

Nun die endgültige Aufteilung von Rüdiger Böker zur Aufteilung der RB’s von 2016 – 2021, diese gibt es hier zum Download: https://t1p.de/3pxo

Hartz IV: Kreisvergleich von 41,0 Prozent in Gelsenkirchen und 35,0 Prozent in Bremerhaven bis 1,8 Prozent in Pfaffenhofen a.d.Ilm

(BIAJ) Die 401 Kreise von Gelsenkirchen bis Pfaffenhofen a.d.Ilm, die 15 Großstädte von Essen bis München und die 16 Länder von Bremen bis Bayern: Ein Kreis-, Großstadt- und Ländervergleich der vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) neu berechneten SGB II-Quoten (Hartz IV)in sechs Altersgruppen (0 bis unter 3, 3 bis unter 6, 6 bis unter 15, 15 bis unter 18, 0 bis unter 15 und 0 bis unter 18 Jahre) – auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung bis Ende 2019 und Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

In der Altersgruppe unter 18 Jahre reichten die SGB II-Quoten (hier immer: Anteil der unverheirateten Kinder und Jugendlichen, die in Familien – amtlich: Bedarfsgemeinschaften – lebten, die auf SGB II-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) angewiesen waren, an der altersgleichen Bevölkerung) Ende 2019 im Kreisvergleich von 41,0 Prozent in Gelsenkirchen und 35,0 Prozent in Bremerhaven bis 1,8 Prozent in Pfaffenhofen a.d.Ilm, im Großstadtvergleich von 32,7 Prozent in Essen bis 10,0 Prozent in München und im Ländervergleich von 31,4 Prozent im Land Bremen bis 6,3 Prozent in Bayern – bei einer SGB II-Quote in der Altersgruppe unter 18 Jahre von 13,7 Prozent im Bundesdurchschnitt. (Westdeutschland 13,0 Prozent; Ostdeutschland 16,8 Prozent; 15 Großstädte einschließlich Region Hannover 21,4 Prozent, „Bundesrepublik ohne Großstädte“ 12,0 Prozent).
Die SGB II-Quoten und Berechnungsgrundlagen für alle Kreise, Großstädte und Länder (Bevölkerungsstand, Kinder und Jugendliche in SGB II-Bedarfsgemeinschaften) finden Sie in den BIAJ-Materialien. (u.a. den Länder- und Großstadtvergleich Ende 2019 auf Seite 3 und Ende 2018 auf Seite 15; die 15 Kreise mit den höchsten bzw. niedrigsten SGB II-Quoten u18 auf Seite 27 und 28) Die gesamten BIAJ-Materialien vom 07. September 2020 finden Sie hier: Download_BIAJ20200907 (PDF: zwei Text- und 26 Tabellenseiten)
Auszug aus BIAJ-Tabelle 1 (Seite 3 im PDF-Download) und Tabelle 3 und 4 (Seite 27 und 28 im PDF-Download) siehe unten.

„Es ist ein Trauerspiel und für die Betroffenen einfach nur bitter, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat.“ (Ulrich Schneider)

Hartz IV: Paritätischer Gesamtverband kritisiert geplante Erhöhung der Regelsätze als viel zu niedrig und kündigt eigene Berechnungen an

Pressemeldung vom 08.09.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die geplante Anpassung der Regelsätze als realitätsfern, nicht bedarfsgerecht und viel zu niedrig. Die geplante Anhebung zum 1.1.2021 um 14 Euro für (alleinstehende) Erwachsene und noch deutlich geringere Beträge für Kinder und Jugendliche sei „geradezu lächerlich niedrig“ angesichts der bitteren Lebensrealität armer Menschen in diesem Land. Der Verband wirft der Bundesregierung „statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen“ vor, Fehler und Schwächen der umstrittenen Methodik zur Regelbedarfsermittlung würden einfach fort- und festgeschrieben. Der Paritätische kündigt kurzfristig eigene Berechnungen für einen bedarfsgerechten Regelsatz an, der in der Höhe zumindest in bescheidenem Rahmen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.

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„Es wäre unredlich und zynisch, diese Fortschreibung den Ärmsten der Gesellschaft als Erhöhung zu verkaufen und ihnen ein X für ein U vorzumachen.“ (Piel, DGB)

Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
PM 054 – 08.09.2020

Hartz IV-Regelsätze: Der Schein trügt

Zu Medienberichten über eine Erhöhung von Hartz IV stellt der DGB fest, dass das Arbeitsministerium lediglich die ohnehin geplante Fortschreibung der Regelsätze bis 2021 vorgenommen hat. Die bisher bekannt gewordenen Sätze beruhen auf einer Statistik aus dem Jahr 2018, die entsprechend nur auf das Datum 1.1.2020 fortgeschrieben wurden. Da nun Daten zur aktuellen Preis- und Lohnentwicklung vorliegen, erfolgt die Fortschreibung der Sätze zum 1.1.2021, dem Tag, ab dem die Regelsätze gelten sollen. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Der schöne Schein angehobener Regelsätze trügt. Das Arbeitsministerium hat in Wahrheit nicht nachgebessert, sondern lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschritt nachgeholt, um die Regelsätze bis 2021 fortzuschreiben. Es wäre unredlich und zynisch, diese Fortschreibung den Ärmsten der Gesellschaft als Erhöhung zu verkaufen und ihnen ein X für ein U vorzumachen.

Das Grundübel der Regelsatz-Herleitung bleibt unverändert: Das Wenige, was die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte laut Statistik ausgeben können, wird mit dem Existenzminimum gleichgesetzt. Dabei ist diese Vergleichsgruppe Welten von einem normalen Lebensstandard wie in der Mitte der Gesellschaft entfernt. So wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert. Auch mit dem neuen Betrag von 446 Euro für alleinstehende Erwachsene bleibt es dabei: Das Hartz-IV-Leistungsniveau liegt unterhalb der offiziellen Armutsgrenze.

Die Sinnhaftigkeit der extremen Unterschiede bei der Anpassung der Sätze für Kinder und Jugendliche ist nicht zu erklären. Niemand, der Kinder hat, kann nachvollziehen, warum die notwendigen Ausgaben für ein Vorschulkind um 33 Euro gestiegen, die Kosten für ein Kind ab sechs Jahren aber nahezu unverändert geblieben sein sollen. Vielmehr belegen genau diese unerklärliche Unterschiede die schlechte Qualität der zugrunde liegenden Statistik. Weil viel zu wenig Fälle betrachtet werden, schlagen hier Zufälle durch, die überhaupt nicht aussagekräftig sind. So beruht die Berechnung des Regelsatzes für Jugendliche beispielweise für die Kosten eines Fahrrads auf den Angaben von nur 14 Haushalten.

Wir bleiben bei unser Forderung: Die Abgeordneten des Bundestags und des Bundesrats müssen im Gesetzgebungsverfahren deutlich nachbessern, sonst bleibt soziale Teilhabe für alle ein uneingelöstes Versprechen. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und des Anstands.“

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Verantwortlich
Nora Neye
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 11 03 72, 10833 Berlin
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon 030-24060-211
Telefax 030-24060-324

HartzIV: GROKO macht Kabarettisten arbeitslos – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren 1 Euro mehr im Monat !

Endgültig berechnet: Das sind die Hartz-IV-Sätze ab 2021

  • Das Gesetz zur Erhöhung von Hartz IV hat das Bundeskabinett bereits auf den Weg gebracht. Doch die Hartz-IV-Sätze für die Zeit ab Januar 2021 waren da noch gar nicht endgültig klar.
  • Jetzt gibt es neue Berechnungen, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) exklusiv vorliegen.
  • Die Hartz-IV-Sätze steigen noch einmal stärker als bislang bekannt. Es gibt aber, je nach Personengruppe, erhebliche Unterschiede.

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Bundesweit verdienen 28,3 Prozent der vollzeitbeschäftigten Altenpflegekräfte einen Niedriglohn (bis 2.267 Euro Brutto – rund 1.550 Euro Netto).

Nur 20 % tarifgebunden !!

Niedriglohn: Hunderttausende Alten-Pflegekräfte können von Gehalt kaum leben

Zahlen zeigen bittere Realität der AltenpflegerArm trotz Bonus: Hunderttausende Corona-Helden müssen für Niedriglohn arbeiten.

Altenpflegekräfte werden händeringend gesucht – und in Zeiten von Corona als Helden gelobt. Doch wenn’s ums Geld geht, sieht es gleich ganz anders aus. Das zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Teilweise schuften demnach vier von fünf Altenpflegern für ein Mini-Gehalt – trotz Krisen-Bonus.

Demnach verdienen bundesweit 28,3 Prozent der vollzeitbeschäftigten Altenpflegekräfte einen Niedriglohn. Große Unterschiede gibt es dabei zwischen Ost- und Westdeutschland: In Westdeutschland liegt der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten mit 25,3 Prozent bei etwa einem Viertel. Im Osten beträgt der Anteil 40,7 Prozent.

Zum Niedriglohnbereich gehört, wer als Vollzeitbeschäftigter weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller Vollzeitbeschäftigten in seiner Branche erzielt. Das Medianentgelt entspricht einer Einkommenshöhe, bei der genau die Hälfte der Beschäftigen mehr beziehungsweise die andere Hälfte weniger Geld bekommt. (aktuell 2.267 Euro Brutto)

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Eine Angst-Modellrechnung der Versicherungswirtschaft zum Thema Altersvorsorge

Regionalstudie zur Rente

So viel Geld bleibt Ihnen im Alter

Ob München oder Prignitz: Das Leben in Deutschland kann sehr unterschiedlich teuer sein. Eine neue Studie zeigt, wo Rentner wie viel Geld zum Leben haben – und was Sie früh zusätzlich zurücklegen sollten.

Von Alexander Preker  spiegel online

04.09.2020

In Altersvorsorge steckt das Wörtchen Sorge. Tatsächlich sind viele Menschen besorgt, dass ihre gesetzliche Rente im Alter nicht den gewohnten Lebensstandard sichert. Eine zusätzliche private oder betriebliche Absicherung gilt spätestens seit den Rentenreformen der Nullerjahre als empfehlenswert.

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Österreichische Ruheständler bekommen 14 Auszahlungen im Jahr.

800 Euro mehr Rente sind möglich

Linke fordert eine Reform der gesetzlichen Altersvorsorge nach dem Vorbild Österreichs

Berlin. Die Linkspartei strebt eine große Rentenreform nach österreichischem Vorbild an. In Österreich erhalte ein Durchschnittsverdiener, wenn er in Rente geht, rund 800 Euro mehr als ein Durchschnittsverdiener hierzulande, sagte Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (NOZ). Wie in Österreich sollten künftig Selbstständige, Beamte und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen, forderte er.

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