Herner Sozialforum

Mittleres Bruttoeinkommen: Von Wolfsburg (5.089 Euro) bis Görlitz (2.380 Euro) – Herne (3.442 Euro)

(BIAJ) Ein nach Arbeitsort (Geschlecht und Alter) und Wohnort differenzierter Vergleich der „mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe“ (Median) in den 16 Ländern und 401 Kreisen in 2019 (mit gesondertem Großstadtvergleich). Von Wolfsburg (5.089 Euro) bis Görlitz (2.380 Euro) im Vergleich der Kreise als Arbeitsort (Männer: von 5.600 Euro in der Stadt Erlangen bis 2.376 Euro in Görlitz – Frauen: von 4.439 Euro in der Stadt Wolfsburg bis 2.153 Euro im Saale-Orla-Kreis) und von Wolfsburg (4.669 Euro) bis Görlitz (2.494 Euro) im Vergleich der Kreise als Wohnort der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten. Grundlage: Die Entgeltstatistik 2019 der Bundesagentur für Arbeit. Bei Betrachtung der einzelnen Länder und einzelnen Kreise (Landkreise und kreisfreie Städte) differieren die „mittleren sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten“ je nach Betrachtung der jeweiligen Region als Arbeitsort (Spalte 1) oder als Wohnort (Spalte 17) zum Teil beträchtlich. (Spalte 19) Die BIAJ-Materialien vom 03. August 2020 finden Sie hier: Download_BIAJ20200803 (PDF: drei Text- und 14 Tabellenseiten)* Zum Vergleich der Jahre 2017 bis 2019 siehe auch die ergänzende BIAJ-Tabelle 2 mit allen 401 Kreisen, sortiert nach Kreisnummer: Download_BIAJ20080803_2 (PDF: 11 Seiten)
* entsprechende BIAJ-Materialien für die Berichtsjahre (31. Dezember) 2018, 2017 und 2016 finden Sie hier: Download20190723 (2018), Download_BIAJ20181003 (2017) und Download_BIAJ20170727 (2016)

Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter – und damit der Druck, eine Reform der Pflegefinanzierung endlich anzugehen

Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter – und damit der Druck, eine Reform der Pflegefinanzierung endlich anzugehen

»Bewohner von Pflegeheimen müssen einen immer höheren Eigenanteil aufbringen. Im Schnitt liegt er inzwischen bei über 2.000 Euro pro Monat. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind groß«, so eine der vielen Meldungen in diesen Tagen: Eigenanteil in der Pflege steigt weiter. Ganz korrekt müsste es heißen: Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen steigen weiter. Dazu bereits der Beitrag Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen (nicht nur) in den Pflegeheimen steigen – und warum der Plural wichtig ist für die Diskussion über eine Begrenzung des Eigenanteils vom 20. Februar 2020. Die Abbildung über die Zusammensetzung der Finanzierungsanteile in der vollstationären Pflege verdeutlicht, warum man den Plural verwenden sollte:

 

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Armut von Kindern im Ruhrgebiet: fehlender politischer Diskurs, extrem hohe Kinderarmut, fortgesetzter Anstieg der Kinderarmut zum Teil dramatisch

 

Sisyphos lässt grüssen – Vom Kampf gegen Kinderarmut im Ruhrgebiet

von Volker Kersting

Präsentation bei der Tagung „Kinderarmut im Ruhrgebiet“

U3-Betreuungsquoten: Herne wie das Ruhrgebiet auf einem Abstiegsplatz

Im nächsten Jahr keine Erhöhung des Regelsatzes im Hartz-IV-Bereich für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren:

Zum Download der Präsentation:

https://www.iat.eu/media/kinderarmut_ruhrgebiet_iat_gelsenkirchen_2020.pdf

Sozialverbände üben scharfe Kritik an der GROKO-Hartz-IV-Regelung: „Unverschämte Kleinrechnerei“

Hartz-IV-Satz: 1,67 Euro für einen Kühlschrank

Die Bundesregierung hat neu ermittelt, was Hartz-IV-Empfänger zum Leben brauchen. Die Zahlen sind umstritten.

Alle fünf Jahre wird geprüft, was ein Mensch in Deutschland zum Leben braucht. Das Ergebnis ist der Hartz-IV-Satz – jener Geldbetrag, den Hilfsempfänger vom Staat erhalten. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf mit den neuesten Zahlen vor. 439 statt 432 Euro würde ein alleinstehender Hilfsempfänger danach im kommenden Jahr monatlich erhalten (plus Wohnkosten). Für ein Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren bliebe es bei 308 Euro (für jüngere Kinder 278 Euro, für ältere 367 Euro).

Kritiker halten die Beträge für viel zu niedrig. Von „unverschämter Kleinrechnerei“ spricht Ulrich Schneider, der Chef des Paritätischen Gesamtverbands.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wende die gleichen Tricks an wie seine Vorgängerin Ursula von der Leyen (CDU). Auch andere Sozialverbände wie die Arbeiterwohlfahrt („enttäuschend“) oder die Diakonie („methodisch falsch“) üben Kritik.

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„In unserem Land läuft grundsätzlich etwas schief, wenn Rentner sechs Mal so viel Steuern zahlen wie Erben.“

Abgabetermin Steuererklärung 31. Juli 2020 eine Erinnerung

Rentner zahlen sechs Mal so viel Steuern wie Erben

Nachricht von Dietmar Bartsch,

Rentner zahlen immer mehr Einkommensteuer. 2015 flossen rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat. Das geht aus der Antwort [PDF] der Bundesregierung auf eine Anfrage von Dietmar Bartsch hervor. Im Jahr zuvor waren es 31,44 Milliarden Euro, 2005 lediglich 15,55 Milliarden Euro. Während es beim gesamten Steueraufkommen zwischen 2005 und 2015 eine Steigerung von rund 50 Prozent gab, waren es bei der Einkommensteuer der Rentner etwa 130 Prozent.

„Die Entwicklung der Rentenbesteuerung ist problematisch. 130 Prozent mehr Steuern in zehn Jahren, das kann so nicht weitergehen. Wenn hier nichts geändert wird, werden immer mehr Renten steuerlich empfindlich belastet werden. Für niedrige Renten brauchen wir einen besonderen Schutz. Der steuerliche Grundfreibetrag sollte deutlich angehoben werden, damit nicht ohnehin schon schmale Renten faktisch weiter sinken. In unserem Land läuft grundsätzlich etwas schief, wenn Rentner sechs Mal so viel Steuern zahlen wie Erben“, kommentiert Dietmar Bartsch die Antwort der Bundesregierung auf seine Anfrage.

„Die Zahlen sind die Folge einer fehlerhaften Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik seit der Wende.“ (Dietmar Bartsch)

PotsdamObwohl sie mindestens 40 Versicherungsjahre haben, erhalten knapp 162.000 Brandenburger Senioren monatlich weniger als 1000 Euro Rente. Das geht laut dpa aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des Linke-Bundestagsabgeordneten Dietmar Bartsch hervor. Für 167.770 Senioren errechnet sich eine Standardrente von 1200 Euro und mehr, während 361.827 Brandenburger darunter lagen. Die sogenannte Standardrente von 1200 Euro ist eine rein theoretische Größe und würde an den gehen, der 45 Jahre als Durchschnittsverdiener in die Rentenkasse eingezahlt hat.

„Die Zahlen sind die Folge einer fehlerhaften Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik seit der Wende“, betonte Bartsch. Die Einführung eines riesigen Niedriglohnsektors und die Senkung des Rentenniveaus führten dazu, dass viele Rentner kaum über die Runden kommen, obwohl sie jahrzehntelang eingezahlt haben. Das betreffe Brandenburger und insgesamt Ostdeutsche deutlich öfter als Westdeutsche. Notwendig seien höhere Löhne im gesamten Land und ein Mindestlohn von 12 Euro. „Die gesetzliche Rente braucht eine Generalüberholung: Zum Beispiel müssen alle einzahlen – auch Politiker, Selbstständige und Beamte“, forderte er.

AWO enttäuscht – keine durchgreifende Verbesserung bei der Ermittlung der Regelbedarfe

AWO enttäuscht – keine durchgreifende Verbesserung

Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes

 

Insgesamt knüpft der vorliegende Referentenentwurf weitgehend an die beiden vorangegangenen Regelbedarfsneuberechnungen in den Jahren 2011 und 2016 an. Obgleich der Gesetzgeber gehalten ist, seine Berechnungen stetig zu überprüfen und weiterzuentwickeln, setzt der vorliegende Referentenentwurf kaum neue, innovative Impulse.

Die Lebenssituation derjenigen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, wird sich mit der hier vorgeschlagenen Neuberechnung nicht durchgreifend verbessern.

Dies ist aus Sicht der AWO enttäuschend.

Hier die komplette Stellungnahme der AWO:

https://www.awo.org/sites/default/files/2020-07/RBEG%202021_Referentenentwurf_SN_AWO-final_0.pdf

Armut von Kindern und Jugendlichen in Herne: jedes dritte Kind in Hartz-IV-Lebensgemeinschaft, Stadtteile mit über 50% Hartz-IV-Betroffenheit, zu geringe Beteiligung am Programm Bildung und Teilhabe

Armut von Kindern und Jugendlichen – ein stiefmütterliches Thema in Herne ?

Neue Studie der Bertelsmann Stiftung verdeutlicht auch Ausmaß in Herne

Die Parteien und Wählergemeinschaften laufen sich bereits für die im September stattfindenden Kommunalwahlen warm. Bis auf eine öffentliche Veranstaltung der Partei „Die Linke“ wurde das enorm wichtige Thema der Armut von Kindern und Jugendlichen in Herne von keiner politischen Organisation angesprochen.

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Statistische Tricksereien zur Kleinrechnung der Hartz-IV-Regelbedarfe

Thomé Newsletter 25/2020 vom 26.07.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie die viel zu niedrigen Hartz IV – Regelbedarfe vom BMAS kleingerechnet werden

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Der Gesetzentwurf zum neuen Regelbedarfsermittlungsgesetz (Regelbedarfe für das Jahr 2021) zeigt deutlich, wie mit Statistiktricksereien die Regelbedarfe kleingerechnet werden.

Vorliegend wird nicht berücksichtigt, was z.B. ein  Kaffee, getrunken in einem Café, kosten würde, sondern nur der Warenwert des Kaffees, also die Kosten für Pulver, Wasser usw., also nicht der Preis, was ein Kaffee im realen Leben kostet. Also die Kosten werden auf 31,1 %, noch nicht einmal 1/3, gekürzt.

Mit solchen Statistiktricksereien werden die Regelbedarfe gezielt kleingerechnet. Diese Trickserei ist die Fortführung der systematischen Bedarfsunterdeckung, um die Leistungsbeziehenden entweder in den Niedriglohn zu hungern oder um sie frühzeitig als nicht mehr zur Arbeitsausplünderung benutzbar ableben zu lassen.

Hier geht es zum Gesetzestextentwurf und zur Anlage er Herleitung der Regelbedarfe: https://t1p.de/hgll

Aus der Gesetzesbegründung:

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Rohertragsquote der Gastronomie (Wirtschaftszweignummer 08-56) im Jahr 2017 bei 68,7 Prozent und damit die Wareneinsatzquote bei 31,3 Prozent. Deshalb werden 31,3 Prozent der Verbrauchsausgaben dieser Positionen als regelbedarfsrelevant berücksichtigt (Statistisches Bundesamt, Genesis-Onlinedatenbank; Tabelle 45342-0001, Unternehmen, Beschäftigte, Umsatz und weitere betriebs- und volkswirtschaftliche Kennzahlen Gastgewerbe (Zahlen für 2018 frühestens ab August 2020)“(S. 32, 2 Abs) Hier direkt zum Download: https://t1p.de/lh7w

Kurzbemerkung dazu: Da ja die Leistungsbeziehenden es vorziehen, sich eher nicht zur Wehr zu setzen und auf die Straße zu gehen, bleibt zu hoffen, dass diese wirklich miese Statistikmanipulation wenigstens mal von den Obergerichten gekippt wird und die Untergerichte bis dahin der Aufforderung des BVerfG aus dem Regelbedarfsurteil folgen und bei Unterdeckungen verfassungskonforme Auslegungen wagen. Punkte gäbe es genug, Schulbedarfe und digitale Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen sind nur ein Teil davon.

Stellungnahme und Kritik vom DPWV: https://t1p.de/9jun

Stellungnahme der Diakonie zu den Regelbedarfen: https://t1p.de/gvrw

2. SG Mannheim: Schulcomputer muss als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB übernommen werden

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Das SG Mannheim hat entschieden, dass ein Grundsicherungsempfänger, der die Oberstufe eines Gymnasiums besucht, Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Computers oder Laptops als Mehrbedarf hat.

Nach Auffassung des Sozialgerichts steht dem Kläger ein Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung zur Erfüllung der schulischen Anforderungen nach § 21 Abs. 6 SGB II analog zu. Ein direkter Anspruch aus dieser Norm scheitere jedoch daran, dass es sich bei den Kosten nicht um einen laufenden Bedarf handele. Die Ausstattung eines Schülers der gymnasialen Oberstufe mit einem solchen elektronischen Gerät gehöre bei Leistungsempfängern nach dem SGB II zu dem von staatlicher Seite zu gewährenden Existenzminimum. Allerdings bestehe im Normengefüge des SGB II eine planwidrige Regelungslücke, deren Schließung eine analoge Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II notwendig mache. Aus keiner der Anspruchsgrundlagen des SGB II ergebe sich ein direkter Anspruch des Klägers auf Gewährung der Kosten.

Mehr dazu hier: https://t1p.de/e917

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