Herner Sozialforum

Tariflose Zone Pflege

Noch nicht einmal jede dritte Pflegeeinrichtung mit irgendeiner „Tarifbindung“.

Erste Zahlen aus einer weitgehend tariflosen Zone – und harte Euro-Beträge einer „Lohnbindung durch die Hintertür“ ab dem Herbst 2022

Mit der bundesweiten Veröffentlichung von Daten zur tariflichen Bezahlung in der Langzeitpflege liefern die Landesverbände der Pflegekassen erstmals einen detaillierten Überblick über das Ausmaß der Tarifbindung von Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Das berichtet der AOK-Bundesverband und verweist auf die Veröffentlichung der Tarifübersicht durch die Landesverbände der Pflegekassen. Hintergrund: Die Pflegekassen sind verpflichtet, jährlich eine Übersicht mit den Namen der Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu veröffentlichen, deren Entlohnung das regional übliche Entgeltniveau um nicht mehr als zehn Prozent überschreitet.

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Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung.

Pressemitteilung

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste ein armutsfester Regelsatz 678 Euro betragen.

Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich klein gerechnet wurde.

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Bei Beziehern von Leistungen zur Grundsicherung müssen die Heizkosten »im Regelfall in tatsächlicher Höhe übernommen werden«.

Armutsregime

Im Kalten sitzen gelassen

Kritik an Plänen der Regierung zu Heizkostenzuschuss: Höhe ist »deutlich zu niedrig« angesetzt. Einige Haushalte fallen durchs Raster
Von Bernd Müller  junge welt 18. Januar 2022

Die Bundesregierung will noch in diesem Monat einen Heizkostenzuschuss auf den Weg bringen. Dieser soll Haushalte mit niedrigen Einkommen angesichts der explodierenden Energiepreise entlasten. Für Sozialverbände und Verbraucherschützer greift der einmalige Zuschuss zu kurz.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte vergangene Woche, dass der Heizkostenzuschuss nicht allen Bedürftigen zugute kommt. Denn wer Leistungen der Grundsicherung beziehe, habe keinen Anspruch auf Wohngeld und falle einmal mehr durchs Raster.

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Frau 39 Jahre als Arzthelferin gearbeitet, Bruttorente 937 Euro, Grundrente 5,60 Euro. Danke SPD für nichts!

Grundrente: Noch immer viele Ansprüche nicht geprüft

Frau 39 Jahre als Arzthelferin gearbeitet, Bruttorente 937 Euro, Grundrente 5,60 Euro

Die Grundrente ist nun seit einem Jahr in Kraft – doch noch immer warten viele auf ihr Geld, da noch nicht alle Ansprüche geprüft werden konnten. Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung (DRV), versichert nun in einem Interview, dass die Zusammenarbeit der Rententräger mit den Finanzämtern „reibungslos“ laufe.

Am 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Kraft getreten. „Wer jahrelang hart gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt und Rentenbeiträge gezahlt hat, hat im Alter eine ordentliche Rente verdient“, heißt es hierzu auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums. Doch der Start der Grundrente gestaltete sich mehr als holprig. Erst rund sieben Monate später, im Juli, konnten überhaupt erste Grundrenten ausgezahlt werden.

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13,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen lebten 2020 in Haushalten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunter- halts gemäß SGB II (Hartz IV) erhielten (2019: 14,1 Prozent).

(BIAJ) In 2020 galten 20,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland als arm bzw. armutsgefährdet (vorläufige Erstergebnisse der Mikrozensus 2020), insgesamt etwa 2,770 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren. (BIAJ-Tabelle 1 und 3) In den Ländern reichte die Armutsgefährdungsquote in dieser Alters­gruppe in 2020 von 12,2 Prozent in Bayern bis 42,0 Prozent im Land Bremen.
Im Vergleich dazu lebten 2020 „lediglich“ 13,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Haushalten, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) erhielten, insgesamt 1,893 Millionen Kinder und Jugendliche. (BIAJ-Tabelle 2 und 4) In den Ländern reichte diese SGB II-Quote in 2020 von 6,5 Prozent in Bayern bis 31,6 Prozent im Land Bremen (seit 2017 Rang 1 in diesem Negativ-Ranking).

Siehe dazu und zur Entwicklung in den Jahren von 2008 bis 2020 die BIAJ-Materialien vom 12. Januar 2022: Download_BIAJ20220112 (PDF: 5 Seiten mit sieben Tabellen)


“Es ist an der Zeit, darauf aufmerksam zu machen, dass zuletzt 230.000 Haushalte von Stromsperren betroffen waren, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlen konnten. Dies darf sich auf keinen Fall wiederholen,” mahnt Ulrich Schneider.

Steigende Energiepreise: Paritätischer begrüßt Zuschuss beim Wohngeld und mahnt dringend Hilfen auch bei Hartz IV an

Der Verband reagiert auf neue Daten zur Belastung einkommensschwacher Haushalte durch Energiekosten.
Angesichts der weiter anziehenden Inflation begrüßt der Paritätische Gesamtverband die von der Bundesregierung angekündigte Entlastung für Beziehende von Wohngeld. Zugleich fordert er einen weiteren Inflationsausgleich auch für Beziehende von Hartz IV und Altersgrundsicherung. Der Verband reagiert damit auch auf heute vom Statistischen Bundesamt vorgelegte Daten zur Belastung einkommensschwacher Haushalte durch Energiekosten.“Mit 100 Euro mehr sofort muss jetzt schnell und unbürokratisch auch denjenigen geholfen werden, die mit den Regelsätzen in Hartz IV oder der Altersgrundsicherung ohnehin kaum über den Monat kommen und jetzt akut mit Kaufkraftverlusten zu kämpfen haben,” so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Verband weist darauf hin, dass Beziehende von Grundsicherungsleistungen keinen Anspruch auf Wohngeld haben und damit erneut durch’s Raster fielen. Gleichwohl stiegen nicht nur die Heizkosten, sondern auch die Preise für Strom und Lebensmittel außergewöhnlich stark an.

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Auch in NRW ist die Zahl der wohnungslosen Menschen weiter gestiegen, im Jahr 2020 waren es 49.987, gut 3.000 mehr als im Vorjahr.

Vom Leben auf der Straße: Explosion der Miet- und Energiekosten, massiver Wohnungsmangel und wachsender Einkommensarmut bei höheren Preisen lassen die Zahl der wohnungslosen Menschen ansteigen

Zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehören ohne Zweifel eine sichere Unterkunft und das Wohnen in Würde, auch in Deutschland. In den vergangenen 10 Jahren ist die Zahl der Menschen ohne Wohnung stetig angestiegen. Mittlerweile sind rund 256.000 Menschen wohnungslos, knapp 50.000 davon sind obdachlos. Das ist eine ganze Stadt voller Menschen, denen das Recht auf Wohnen verweigert wird. Hinzu kommt eine Dunkelziffer, die niemand genau abschätzen kann.

Auch in NRW ist die Zahl der wohnungslosen Menschen weiter gestiegen, im Jahr 2020 waren es 49.987, gut 3.000 mehr als im Vorjahr. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen, explodierende Kosten für Miete und Energie, wegbrechender Neubau von Sozialwohnungen und steigende Einkommensarmut sorgen dafür, dass immer mehr Menschen auf der Straße leben müssen.

Hinter den Zahlen verbergen sich Menschen, die in Armut gedrückt wurden, deren Leben irgendwann einmal ins Schlingern kam und die nun dem mörderischen Leben auf der Straße ausgesetzt sind.

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4 Millionen VollzeitarbeiterInnen im Niedriglohn

Arbeit und Soziales:Jeder Fünfte verdient wenig – trotz Vollzeit

Millionen Arbeitnehmer bekommen nur bis zu 2300 Euro brutto im Monat, obwohl sie voll arbeiten. Die Lohngrenze spaltet Deutschland in Mann und Frau, Akademiker und Ungelernte, Stadt und Land.

Von Alexander Hagelüken

Wie weit reicht das Geld, wenn jemand voll arbeitet, aber maximal 2284 Euro im Monat verdient? Brutto, also vor allen Abzügen? Wie jemand damit finanziell über die Runden kommt, hängt davon ab, was er für Miete und anderes zahlt. Klar ist: Es sind ziemlich viele, die das versuchen müssen. Tag für Tag, Monat für Monat. 2020 waren es vier Millionen, fast jeder fünfte Vollzeitarbeiter. Das zeigt eine neue Studie vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI).

„So ein Verdienst trotz Vollzeit ist dürftig“, sagt WSI-Forscher Eric Seils. „Wer Alleinverdiener ist, kann davon gerade in Gegenden mit höheren Mieten nur schlecht leben. Und wer dauerhaft zu diesem Lohn arbeitet, wird nur eine sehr kleine Rente erhalten.“ Höchstens knapp 2300 Euro, damit verdient jemand weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttolohns. An dieser Einkommensgrenze spaltet sich das Land: in Mann und Frau, Stadt und Land, West und Ost, Akademiker und Menschen ohne Abschluss.

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Der Hartz-IV-Regelsatz lag bislang bei 446 Euro. Geteilt durch vier sind das 111,50 die Woche, durch sieben geteilt 15,90 Euro am Tag – und seit dem 1. Januar sind es glorreiche 16,04.

Kolumne

Hartz-IV-Scherz der Ampel: Drei Euro sind viel zu wenig

Von Katja Thorwarth Frankfurter Rundschau 6. Januar 2022

Die Erhöhung des Hartz-IV-Satzes ist viel zu gering. Die Ampelkoalition sollte nachlegen. Die Kolumne.

Haben Sie sich einmal gefragt, was man mit drei Euro so alles anstellen kann? Am Büdchen ums Eck gibt’s dafür 15 Einzelzigaretten, im Supermarkt drei Paprika (Bio), und bei drei Dosen Linsen bliebe noch ein Rest von 30 Cent.

Es sind nämlich monatlich genau drei Euro mehr, über die sich all jene freuen dürfen, die von einem Staat abhängig sind, der sich nach wie vor als „Sozialstaat“ verkauft. Das Label hätte spätestens seit der berühmt-berüchtigten Hartz-IV-Regierung um Gerhard Schröder in die Tonne gehört, aber der ehrliche Blick in den Spiegel zählt nicht zu den Stärken dieser Republik.

Beschämendes Abstimmungsverhalten der Ampel

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Niedriglöhner in der Gastronomie: fast 70 Prozent- Leiharbeit fast 68 Prozent – weniger als 2.284 Brutto

Niedriglöhner:

… und wo arbeiten sie?

Wie die Daten in Tabelle 1 zeigen, variiert der Anteil der Geringverdien er
nach Wirtschaftszweigen sehr stark. Besonders groß ist das Risiko, nur ein
geringes Einkommen zu erzielen, im Gastgewerbe (68,9 Prozent), der Ar-
beitnehmerüberlassung (67,9 Prozent) und in der Landwirtschaft (52,7 Prozent). Während in diesen Branchen mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten weniger als 2.284 Euro im Monat verdienen, sind es im Öffentlichen Dienst (2,5 Prozent), bei der Erbringung von
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (4,2 Prozent) sowie in der Infor-
mation und Kommunikation (6,0 Prozent) nur sehr wenige Beschäftigte.
Auch in Erziehung und Wissenschaft (6,6 Prozent), in den Wirtschaftszwei-
gen „Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgungswirtschaft“
(6,9 Prozent) und der „Metall-, Elektro- und Stahlindustrie“ (7,6 Prozent) ist
der untere Entgeltbereich deutlich kleiner als in der Gesamtwirtschaft. In der
„Herstellung von Vorleistungsgütern, insbesondere chemischer Erzeug-
nisse“ (11,9 Prozent) und im Baugewerbe (15,5 Prozent) sind die Werte zu-
mindest noch deutlich unterdurchschnittlich.

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