80 000 Kinder von Sanktionen betroffen

21.11.2019

5300 Kindern waren in der Adventszeit 2018 indirekt von Vollsanktionen betroffen, 80.000 von Sanktionen

Auswertung der Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. 11/39, 11/40 von Katja Kipping

Bis zur Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes am 5. November 2019 waren hierzulande auch Totalsanktionen oder Sanktionen, die die Sozialleistung um 60 Prozent kürzen, laut Gesetz vorgesehen. Eine Mehrheit im Bundestag aus Union, SPD, FDP und AFD hatte die Praxis der Hartz-IV-Sanktionen auch immer wieder bestätigt.

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„Immer weniger Menschen profitieren von der Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung.“ (Susanne Ferschl)

Arbeitslosengeld zu gering – Jeder Zehnte muss mit Hartz IV aufstocken

Nachricht von Susanne Ferschl, 

Jeder Zehnte Bezieher von Arbeitslosengeld muss mit Hartz IV aufstocken. Das geht aus Daten hervor, die Susanne Ferschl bei der Bundesagentur für Arbeit abgefragt hat. Dadurch, dass viele Menschen lediglich einen Niedriglohn erhalten, fällt die Auszahlung von Arbeitslosengeld I so gering aus, dass die Arbeitslosenversicherungsleistungen nicht ausreicht, um die Zeit zum nächsten Job zu überbrücken. Wer schon von seinem Einkommen kaum leben kann, kommt bei Jobverlust mit seinem ALG I erst recht nicht über die Runden.

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Der „neutrale Wissenschaftler“ Börsch-Supan: „Rentenniveau absenken, noch länger arbeiten, Beiträge erhöhen, mehr Staatszuschuss.“ Solche Typen beraten die GROKO !

14.11.2019
Kolumne zur Alterssicherung

Lobbyist Börsch-Supan legt Hand an unsere Rente

von Gerd Bosbach  Quelle: DGB

Im März 2020 will die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ ihre Vorschläge für die Zukunft vorlegen. Kommissionsmitglied Axel Börsch-Supan, bekannt geworden als Gutachter der Versicherungswirtschaft, haut schon einmal Pflöcke ein: Rentenniveau absenken, noch länger arbeiten, Beiträge erhöhen, mehr Staatszuschuss. Bei der Begründung leistet er sich gravierende Logikfehler.

Hände eines älteren Menschen halten MünzenDGB/Anna Nikonorova/123rf.com

Als im Mai 2018 die zehnköpfige Rentenkommission beim Bundesarbeitsministerium einberufen wurde, war unter den drei nominierten Wissenschaftlern ein alter Bekannter: der Wirtschaftswissenschaftler Axel Börsch-Supan.

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Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe stiegen 2018 in NRW um 4,2 Prozent – Ruhrgebietsstädte Mülheim, Gelsenkirchen und Herne mit Minderausgaben

Herne mit den größten Minderausgaben von 7,4% in Nordrhein-Westfalen

Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe stiegen 2018 in NRW um 4,2 Prozent

Im Jahr 2018 wurden in Nordrhein-Westfalen
10,8 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der
öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2018 wurden in Nordrhein-Westfalen
10,8 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der öffentlichen Kinder-
und Jugendhilfe ausgegeben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das rund 439 Millionen Euro bzw.
4,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Nach Abzug von Einnahmen (Gebühren,
Teilnahmebeiträge u. Ä.) in Höhe von 763 Millionen Euro beliefen sich die
Nettoausgaben auf 10,0 Milliarden Euro. Die bereitgestellten Mittel flossen
in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in Einzel- und Gruppenhilfen
(inklusive Personalkosten für die Jugendhilfeverwaltung).

Von den Gesamtausgaben in Höhe von 10,8 Milliarden Euro entfiel der
größte Teil (6,2 Milliarden Euro) auf die Einrichtungen der Jugendhilfe;
das waren 2,9 Prozent mehr als im Jahr 2017. Weitere 4,6 Milliarden Euro
flossen in Einzel- und Gruppenhilfen (+6,2 Prozent).

Fast zwei Drittel (62,0 Prozent) der Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe in
Nordrhein-Westfalen wurde für den Bereich der Kindertagesbetreuung
(Tageseinrichtungen und Tagespflege) aufgewendet. Die Ausgaben lagen hier bei
6,7 Milliarden Euro (+5,4 Prozent). 29,2 Prozent der Ausgaben wurde für
Hilfen zur Erziehung, für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte
Kinder und Jugendliche, als Hilfen für junge Volljährige sowie für
vorläufige Schutzmaßnahmen benötigt. Die Ausgaben in diesem
Leistungsbereich waren 2018 mit 3,2 Milliarden Euro um 46,0 Millionen Euro
(+1,5 Prozent) höher als im Jahr zuvor. Die genannten Summen umfassen
jeweils sowohl die Ausgaben für Einrichtungen als auch die für Einzel- und
Gruppenhilfen. (IT.NRW)

(308 / 19) Düsseldorf, den 20. November 2019

Weitere Informationen:
Ausgaben/Auszahlungen für die Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2017 und 2018 (Kreisergebnisse)
https://www.it.nrw/atom/8499/direct

Im Jahr 2018 waren 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.

Internationaler Tag der Kinderrechte: Fakten zur Situation in Deutschland

Pressemitteilung Nr. N 010 vom 19. November 2019 Destatis

 

WIESBADEN – Im Jahr 2018 waren 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 6 % weniger. Gleichzeitig haben die Jugendämter bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt, 10 % mehr als 2017. Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2019 trägt das Statistische Bundesamt (Destatis) exemplarisch Fakten zur Situation der rund 13,6 Millionen minderjährigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland für das Jahr 2018 zusammen.

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

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Irreführende Berichterstattung der Bildzeitung zum Thema Migrationshintergrund von Arbeitslosen

Faktencheck: Falsche Zahlen und irreführende Berichterstattung zum Migrationshintergrund von Arbeitslosen

Die Bild-Zeitung berichtet, dass die Hälfte der Arbeitslosen einen Migrationshintergrund hat und immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund arbeitslos sind. Doch diese Beobachtung ist falsch, wie ein genauer Blick in die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) verrät.

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„Selbst unter den verzerrenden Modellannahmen des Regierungsberichts kann »Riestern« das sinkende Rentenniveau nicht kompensieren – von den realen Verhältnissen ganz zu schweigen.“

Rentenversicherungsbericht 2019

Rentenversicherungsbericht 2019 Informationsportal

Gesamtversorgungsniveau: Mehr Erklärungsbedarf als Erkenntnisgewinn

Johannes Steffen | November 2019

Alle Jahre wieder erweckt die Bundesregierung in ihrem Rentenversicherungsbericht den Eindruck, die unter Rot-Grün zu Beginn des Jahrhunderts eingeleitete drastische Senkung des Rentenniveaus könne durch staatlich geförderte Privatvorsorge (»Riester«-Rente) aufgefangen werden. Wer die staatliche Förderung seit 2002 ohne Unterbrechung und voll ausschöpft, komme zusammen mit der gesetzlichen Rente auch weiterhin annähernd auf ein Gesamtversorgungsniveau, wie es zuvor alleine durch die gesetzliche Rente gewährleistet wurde – also rund 53 Prozent (Sicherungsniveau vor Steuern).

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„Denn der Zugang zum Internet in Form eines Computers ist von zentraler Bedeutung für die schulische und gesellschaftliche Teilhabe und Lebensführung.“ (Thome)

Schulcomputer- Jetzt beantragen


Ich möchte das Thema nochmal deutlich aufgreifen: In den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche sind lediglich Cent-Beträge für Schule und Bildung enthalten, das Schulbedarfspaket wurde auf 150 € angehoben (auch nicht freiwillig, sondern  auf Grund des Drucks des BVerfG in seinem Urteil von 2014). BA – Chef Herr Scheele positioniert sich deutlich gegen höhere Kinderregelleistungen „Ich bin nicht sicher, ob höhere Regelsätze immer eins zu eins bei den Kindern ankommen würden“ so BA Chef Scheele im Tagesspiegel vom 14.11.2019. Die Leistungen, die im Schulbedarfspaket enthalten sind, sind begrenzt auf: Gegenstände zur persönlichen Ausstattung für die Schule (BT-Drs. 17/3404, S. 105). Auf alle Gegenstände die darin nicht enthalten sind besteht daher ein zusätzlicher Anspruch, das sind Schulbücher, Arbeitshefte und Zuzahlungen zu Schulbüchern (BSG v. 08.05.2019-B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R), aber auch Computerbedarfe.

Daher möchte ich auf eine Reihe dahingehender Entscheidungen verweisen, zuletzt das SG Kiel welches ein Notebook für 379 € für den Schulbesuch in der 9. Klasse (SG Kiel S 38 AS 348/18 vom 25. Oktober 2019) als angemessen ansieht, und jetzt auch das SG Mainz, welches einen gebrauchten PC bis zu 150 € bei Besuch der Berufsfachschule I für Informationsverarbeitung und Mediengestaltung als nach § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis zu erbringenden Bedarf ansieht (SG Mainz, Beschluss v. 07.10.2019 – S 14 AS 582/19 ER). Hier das Urteil von Kiel: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/SG_Kiel_S_38_AS_34818_-_25.10.2019_zu_Notebook.pdf

Hier würde ich dazu auffordern wollen, grade nach der unverschämten Stellungnahme von Herrn Scheele, diese Bedarfe zu beantragen. Denn der Zugang zum Internet in Form eines Computers ist von zentraler Bedeutung für die schulische und gesellschaftliche Teilhabe und Lebensführung in diesem Land.

Mehr als jeder vierte Ausbildungsvertrag in 2018 gelöst: Was ist los in der beruflichen Ausbildung in Deutschland ?

BRD:

Ausbildungsbereich Industrie und Handel:  22,8%

Ausbildungsbereich Handwerk:                    33,8%

 

NRW:

Ausbildungsbereich Industrie und Handel:  21,3%

Ausbildungsbereich Handwerk:                    35,4%

Ausbildungsverträge: neu abgeschlossen und vorzeitig gelöst – Bund und Länder 2010 bis 2018

(BIAJ) 2018 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 521.901 Ausbildungsverträge (duale Berufsausbildung) neu abgeschlossen – 11.904 mehr als zwei Jahre zuvor (2016; Minimum im Beobachtungszeitraum 2010 bis 2018: 509.997) bzw. 43.923 weniger als 2011 (Maximum im Beobachtungszeitraum: 565.824). 151.665 Ausbildungsverträge wurden 2018 vorzeitig gelöst, 1.905 mehr als in 2011, dem Jahr mit den vor 2018 meisten vorzeitigen Vertragslösungen im Beobachtungszeitraum.

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